Kündigung in der Probezeit

Begonnen von Dini, 19.07.2023 08:31

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Dini

Hallo, ich habe eine Frage. Ich habe am 01.04.23 bei meinem Arbeitgeber angefangen.nun habe ich vorgestern also am 17.07. meine Kündigung für den 31.08. abgegeben. Meine Chefin meinte das wäre nicht möglich zwecks Schließtage etc.Daher bekam ich die Aussage das ich zum 01.08. gehen "darf". Ist das rechtens richtig?
Vielen Dank im voraus

MoinMoin

nein, sie kann dich nicht mehr zum 1.8. kündigen.
Dafür ist mEn die Kündigungsfrist abgelaufen.

Bernstein

Wenn dir das Geld egal ist, kannst du Ende Juli gehen, wenn du das Geld für August noch mitnehmen möchtest, bleibst du bis zum 31.8. .

Du solltest allerdings der Dienststelle deine Entscheidung zeitnah mitteilen.


aronzo

Eine ordentliche Kündigung ist tarifrechtlich nur zum Monatsende (31.07. oder 31.08.) möglich. Sollte es so gemeint sein wäre eine Kündigung zum 31.07. denkbar, wenn Sie am 17.07. schriftlich durch die berechtigte (?) "Chefin" nach Anhörung des Personalrats - soweit vorhanden - erfolgte. Sonst steht der 31.08. - mit entsprechender Betriebsruhe.  ;D

McOldie

Eine fristgerechte Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und bedarf nicht der Zustimmung des Empfängers (hier Arbeitgeber).
Der Arbeitgeber muss die Kündigung zum 31.8.23 akzeptieren. Er kann keine betriebliche Gründe (wa auch immer Schließzeiten bedeuten soll) dagegen anführen und auf einen früheren Termin bestehen.

MoinMoin

Zitat von: McOldie in 19.07.2023 11:21
Eine fristgerechte Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und bedarf nicht der Zustimmung des Empfängers (hier Arbeitgeber).
Der Arbeitgeber muss die Kündigung zum 31.8.23 akzeptieren. Er kann keine betriebliche Gründe (wa auch immer Schließzeiten bedeuten soll) dagegen anführen und auf einen früheren Termin bestehen.
Eben: Er hätte nur ebenfalls eine fristgerechte Kündigung zu einem früheren Termin machen können, aber das ist halt nicht mehr möglich.

Dini

Mir wurde ein Kompromiss angeboten zum 11.08. Alles andere wird von der Chefin und personalbüro abgewimmelt. An wen wende ich mich da?

McOldie

Laß dich nicht abwimmeln. Die Kündigung bedarf nicht der Zustimmung durch den Arbeitgeber. Wenn die dich in der Zeit vom 12.8. bis zum 31.8.23 nicht beschäftigen können ist es deren Problem.

MoinMoin

Zitat von: Dini in 22.07.2023 16:57
Mir wurde ein Kompromiss angeboten zum 11.08. Alles andere wird von der Chefin und personalbüro abgewimmelt. An wen wende ich mich da?
An das Arbeitsgericht, wenn sie dir dein Entgelt nicht zahlen.