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Eingruppierung bzw. stellv. Amtsleitung

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Morle82:

--- Zitat von: brian am 16.10.2023 20:18 ---Selbst mit höhergruppierung kein Problem, da du ja länger als 20 Jahre im Bereich tvöd arbeitest und damit die prüfungspflicht entfällt.

--- End quote ---

Wie darf ich das verstehen? Ersetzten die 25 Jahre den AG2-Lehrgang bzw. Fachwirt oder werden zumindest in einer Art berücksichtigt.

Ich bin ja sogar seit 25 Jahren beim gleichen Arbeitgeber. Nicht umsonst wollen die mir die Stellvertretung übergeben, sie kennen mich ja... ;-)

Wenn ich das also richtig verstehe, kann mir der Bürgermeister das Amt des Stellvertreters also übertragen.

brian:
Ja so ist es. Zumindest in Nds, aber ich glaube,das ist überall so, wo es eine Prüfungspflicht gibt. 20 Jahre im TVÖD-Bereich und die Prüfungspflicht entfällt. Bin selbst davon "betroffen".

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