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Eingruppierung bzw. stellv. Amtsleitung

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heike2106:
Ich musste gerade auch schmunzeln bei deinem Tätigkeitsbereich.

Du bist also nicht nur Verwaltungsfachangestellte, sondern auch Gärtner, Elektriker, Hausmeister, Reinigungskraft, Bauingenieur...

Wahrscheinlich lassen sich alle deine Punkte mit "Unterhaltung..." unter einem Punkt zusammenfassen, der deine tatsächliche Tätigkeit beschreibt.

Morle82:
Muss nochmals nachfragen:

die Übertragung des stellv. Amtsleiters (ohne Höhergruppierung) ist also ohne Hinderungsgründe möglich?

brian:
Selbst mit höhergruppierung kein Problem, da du ja länger als 20 Jahre im Bereich tvöd arbeitest und damit die prüfungspflicht entfällt.

Morle82:
Ich kann dann auch ohne angestelltenlehrgang 2 in eg 9b und höher kommen da ich 25 Jahre auf dem Buckel habe?

E15TVL:
Du kannst auch als ungelernter schulabbrechender Berufseinsteiger in die E 15 kommen. Sofern eine Voraussetzung in der Person gefordert ist, die du nicht erfüllst, wärst du dann in die nächstniedrigere Entgeltgruppe eingruppiert.

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