Autor Thema: Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz  (Read 990 times)

Bernstein

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Guten Morgen zusammen,

bei den Tarifverhandlungen wurde der TVFlexAZ nicht mehr verlängert. Somit können keine grundsätzlich keine Vereinbarungen nach diesem Tarifvertrag abgeschlossen werden.

Es gibt ein Rundschreiben des KAV, dass einzelvertragliche Regelungen nach dem Altersteilzeitgesetz getroffen werden können.

Gibt es inzwischen Kommunen, die das machen? 

was_guckst_du

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Antw:Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz
« Antwort #1 am: 21.07.2023 12:20 »
...da dies eine freiwillige Leistung des AG ist und allgemein Fachräftemangel herrscht, werden das wohl nur die wenigsten AGs machen...und wenn, dann nur unter einzelvertragliche Bedingungen, die nicht mehr denen aus dem ehemaligen Tarifvertrag entsprechen...

...sicher wird es aber den Einen oder Anderen AN geben, wo der AG froh ist, diesen vorzeitig loszuwerden... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen