Autor Thema: [NW] § 33 FrUrlV NRW - Kur des Ehepartners  (Read 646 times)

nero

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[NW] § 33 FrUrlV NRW - Kur des Ehepartners
« am: 21.07.2023 08:29 »
Hallo,

mein Ehepartner geht demnächst zur Kur. Unser 2-jähriger Sohn kann dort nicht betreut werden.
Die Betreuung übernimmt normalerweise mein Ehepartner.
Nach § 33 FrUrlV NRW bekommt man 4 Tage Sonderurlaub wenn die Betreuungsperson schwer erkrannt ist oder für die Dauer einer Kurmaßnahme der Kinder, wenn die Betreuung zwingend erforderlich ist.
Nun ist mein Ehepartner weder schwer erkrankt noch fahren die Kinder zur Kur. Gibt es für diesen Fall keinen Sonderurlaub?