Man sollte immer miteinander reden um einvernehmlich Lösungen zu finden.
Ansonsten gibt es wahrscheinlich bzgl. Zeitkonto eine DV und die gesetzlichen Regelungen bzgl. Urlaub sind doch auch klar.
Wenn der Kündigende Urlaub beantragt, dann kann der AG diesen ablehnen wegen dringende betriebliche Belange ablehnen und dann werden diese am Ende ausgezahlt, wenn etwas über ist.
Und eine vernünftige Übergabe bei ausscheiden dürfte dieses Kriterium erfüllen.
Aber wenn der Kündigende nicht mehr erscheinen will, wird in so einem Fall oftmals eine AU vorgetäuscht, also hat man auch nichts davon.
Daher:
Man sollte immer miteinander reden um einvernehmlich Lösungen zu finden.