Autor Thema: Jahressonderzahlung bei Arbeitsgeberwechsel  (Read 722 times)

imeseber

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 12
Jahressonderzahlung bei Arbeitsgeberwechsel
« am: 21.07.2023 10:42 »
Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt stellt sich dar:
Ich bin zum 30.04.2023 durch einen Aufhebungsvertrag aus eigenem Willen bei meinem Arbeitgeber ausgeschieden und habe zum 01.05. meine neue Stelle angetreten (von 09a auf 11). Nun ist es so, dass ich vermutlich zum 01.09., spätestens zum 01.10. z meinem alten Arbeitsgeber zurückkehren werden (ebenfalls E11). Wie verhalt es sich hier mit der Jahressonderzahlung durch die Arbeitgeberwechsel.

Viele Grüße

ISN

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 235
Antw:Jahressonderzahlung bei Arbeitsgeberwechsel
« Antwort #1 am: 21.07.2023 11:13 »
Du bekommst bei deinem künftigen Arbeitgeber eine JSZ auf der Grundlage des dortigen neuen Entgelts. Die JSZ wird für Monate, in denen du bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt warst, um je 1/12 gekürzt.

imeseber

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 12
Antw:Jahressonderzahlung bei Arbeitsgeberwechsel
« Antwort #2 am: 21.07.2023 13:38 »
bekomme ich dann von meinem alten Arbeitgeber auch eine JSZ, für die Monate 05-09?

ISN

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 235
Antw:Jahressonderzahlung bei Arbeitsgeberwechsel
« Antwort #3 am: 21.07.2023 13:43 »
Nein. Der Anspruch auf eine JSZ erfordert, dass das Arbeitsverhältnis am 01.12. besteht.

McOldie

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 669
Antw:Jahressonderzahlung bei Arbeitsgeberwechsel
« Antwort #4 am: 21.07.2023 13:46 »
Zeiten beim selben Arbeitgeber aus einem früheren Arbeitsverhältnis im selben Kalenderjahr sind bei der Höhe der Jahressonderzahlung zu berücksichtigen. D.h. du erhältst für die Monate Jan bis April und September bis Dezember die Zuwendung von deinem alten neuen Arbeitgeber die Zuwendung. Die Monate 05 bis 09 bleiben unberücksichtigt