Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt stellt sich dar:
Ich bin zum 30.04.2023 durch einen Aufhebungsvertrag aus eigenem Willen bei meinem Arbeitgeber ausgeschieden und habe zum 01.05. meine neue Stelle angetreten (von 09a auf 11). Nun ist es so, dass ich vermutlich zum 01.09., spätestens zum 01.10. z meinem alten Arbeitsgeber zurückkehren werden (ebenfalls E11). Wie verhalt es sich hier mit der Jahressonderzahlung durch die Arbeitgeberwechsel.
Viele Grüße