Die Erfahrungsstufe wird nach § 27 f. BBesG festgesetzt. FR allg. Dienste gibt es im Bund nicht. Gemeint ist vermutlich die nichttechnischer Verwaltungsdienst.
So wie ich den Sachverhalt überblicken kann, werden 10 Jahre Erfahrungszeit anerkannt werden (Stufe 4). Die Zeit des Vorbereitungsdienstes ist nicht anerkennbar, im Übrigen kommt es auf die Fachrichtung der Laufbahn nicht an.