Die Beförderung auf A10 erfolgt in der Regel mit Ablauf der Probezeit, worauf natürlich kein Anspruch besteht. Einige Behörden sehen das als unzulässig an und packen ein weiteres Jahr Sperrfrist drauf. Vgl. §12 Abs. 4 BLV.
Erste Regelbeurteilung erfolgt zum nächsten Stichtag nach Ablauf der Probezeit. Das Regelbeurteilungsintervall beträgt normalerweise 2 Jahre.