Guten Tag zusammen,
durch einen bevorstehenden Jobwechsel stellt sich mir die Frage der Stufenzuordnung. Folgender Sachverhalt:
Alte Stelle: Mittelbehörde 11 TV-L Erfahrungsstufe 2 (mittlerweile schon 1 Jahr, insgesamt 2 Jahre im öD).
Neue Stelle: oberste Landesbehörde 13 TV-L
Wird die neue Tätigkeit durch den Behördenwechsel innerhalb RLP als Höhergruppierung gewertet, da der Arbeitgeber der gleich bleibt (Land RLP) und somit 13 Stufe 1 gewährt oder 13 Stufe 2, da Erfahrungsstufe 1 schon durchlaufen ist.
Ich bin mir nach Durchsicht des TV-L etwas unsicher.
Vielen Dank und ein schönes Wochenende!