Autor Thema: Stufenzuordnung nach Jobwechsel innerhalb RLP  (Read 706 times)

mugiwara

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Guten Tag zusammen,

durch einen bevorstehenden Jobwechsel stellt sich mir die Frage der Stufenzuordnung. Folgender Sachverhalt:
Alte Stelle: Mittelbehörde 11 TV-L Erfahrungsstufe 2 (mittlerweile schon 1 Jahr, insgesamt 2 Jahre im öD).
Neue Stelle: oberste Landesbehörde 13 TV-L

Wird die neue Tätigkeit durch den Behördenwechsel innerhalb RLP als Höhergruppierung gewertet, da der Arbeitgeber der gleich bleibt (Land RLP) und somit 13 Stufe 1 gewährt oder 13 Stufe 2, da Erfahrungsstufe 1 schon durchlaufen ist.
Ich bin mir nach Durchsicht des TV-L etwas unsicher.

Vielen Dank und ein schönes Wochenende!

MoinMoin

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Antw:Stufenzuordnung nach Jobwechsel innerhalb RLP
« Antwort #1 am: 22.07.2023 10:23 »
Eine HG führt stets zur Stufe 2, Laufzeit bei 0

mugiwara

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Antw:Stufenzuordnung nach Jobwechsel innerhalb RLP
« Antwort #2 am: 22.07.2023 10:27 »
Dankeschön!
Hatte ich auch so gelesen, war mir dennoch unsicher. Vielen Dank :)

MoinMoin

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Antw:Stufenzuordnung nach Jobwechsel innerhalb RLP
« Antwort #3 am: 22.07.2023 11:59 »
Meine Aussage war nicht 100% richtig:

Eine HG führt stets mindestens zur Stufe 2, Laufzeit bei 0

Wenn du von EG11S3 wechselst, dann kommts du in die EG13S3

Also wenn du das Jahr noch rausschlagen kannst, sind es 1 Jahr rund 600€ weniger als bei Wechsel jetzt, dafür danach jeweils ein jahr früher eine höhere Stufe.....
oder den 16.5 einfordern....