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Kündigungsbestätigung per Email
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Autor
Thema: Kündigungsbestätigung per Email (Read 5591 times)
Dini
Newbie
Beiträge: 5
Kündigungsbestätigung per Email
«
am:
22.07.2023 10:43 »
Hallo ich habe per Email eine Kündigungsbestätigung meines Arbeitgebers erhalten. Ist das ausreichend um
auf der sicheren Seite zu sein? Vielen Dank
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McOldie
Sr. Member
Beiträge: 832
Antw:Kündigungsbestätigung per Email
«
Antwort #1 am:
22.07.2023 12:06 »
ja
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Opa
Gast
Antw:Kündigungsbestätigung per Email
«
Antwort #2 am:
22.07.2023 13:15 »
Ja, es sei denn, du arbeitest bem Gesundheitsamt. Dann musst du die Mail noch ausdrucken und nach Hause faxen.
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Dini
Newbie
Beiträge: 5
Antw:Kündigungsbestätigung per Email
«
Antwort #3 am:
22.07.2023 16:53 »
Ist es rechtlich aber nicht erst sicher wenn die Bestätigung schriftlich mit Unterschrift zurück kommt?
Moderator informieren
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Tagelöhner
Hero Member
Beiträge: 1,075
Antw:Kündigungsbestätigung per Email
«
Antwort #4 am:
22.07.2023 16:59 »
Dann ist es natürlich sicher.
Aber eine Kündigung ist erstmal eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Heißt du musst nachweisen können, dass sie dem Arbeitgeber zugegangen ist, dieser muss dir aber keinen Empfang bestätigen.
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Börnie
Full Member
Beiträge: 211
Antw:Kündigungsbestätigung per Email
«
Antwort #5 am:
24.07.2023 14:17 »
Da das Schriftformerfordernis nur für die Kündigung als solches gilt und Du Deine Kündigung hoffentlich schriftlich (=physisches Schriftstück + Unterschrift) beim AG eingereicht hast, ist wohl alles ok :-)
Eine Bestätigung ist grundsätzlich nicht erforderlich (da
einseitige
zugangsbedürftige Willenserklärung).
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FearOfTheDuck
Hero Member
Beiträge: 2,435
Antw:Kündigungsbestätigung per Email
«
Antwort #6 am:
24.07.2023 14:34 »
Da rechtlich nicht mehr nötig ist, als das was Tagelöhner und Börnie schreiben, brauchst du hier auch keine besonderen Sicherheiten. Also hast du bereits mehr in der Hand, als notwendig ist.
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