Hallo zusammen,
Aufwendungen für Sehhilfen sind beihilfefähig (letzte Beihilfe Sehhilfe < 3 Jahre), wenn diese verloren gegangen oder unbrauchbar geworden sind. Hat jemand Erfahrung, die man dies begründen kann? Genügt eine Begründung, die selbst geschrieben wurde oder muss der Arzt diese verfassen?
Danke und viele Grüße
KH