Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Rückwirkende Höherstufung
Balou36:
Die Aufgaben wurden mir ab Februar dauerhaft übertragen
Wenn man in der Hierarchie aufsteigt (Mitarbeiter -> Sachbearbeiter -> Referent), gewährt mein Arbeitgeber vorerst nur eine persönliche Zulage.
Also in meinem Fall habe ich weiterhin die EG 10/4 gehabt und bekam die persönliche Zulage zur 13/3. Finanziell macht es ja keinen Unterschied, ob man fest eingruppiert ist oder nur die entsprechende Zulage erhält.
Das wird wohl so gehandhabt, da ja bei internen Wechseln keine Probezeit verhängt werden kann. Falls man für die höhere Stelle völlig ungeeignet ist, könnte man so noch die Zulage streichen und denjenigen wieder in der niedrigeren Stelle einsetzten.
Bei positivem Leistungsbericht wird man rückwirkend fest eingruppiert. Das ist ja beispielsweise für die Stufenlaufzeit relevant.
Warum daraus jetzt aber eine zusätzliche Höherstufung wurde, erschließt sich mir nicht. Ein Aufstieg von 10/4 auf 10/5 gab es in den letzten Monaten nämlich nicht
cyrix42:
--- Zitat von: Balou36 am 23.07.2023 13:16 ---Die Aufgaben wurden mir ab Februar dauerhaft übertragen
--- End quote ---
Ok, also gab es keine Bewährung, sondern du warst ab dem Zeitpunkt in der EG 13 eingruppiert -- und eine weitere Eingruppierungs-relevante Tätigkeitsänderung (z.B. die Übertragung von Aufgaben der EG 10) hätte deiner Zustimmung bedurft.
--- Zitat ---Wenn man in der Hierarchie aufsteigt (Mitarbeiter -> Sachbearbeiter -> Referent), gewährt mein Arbeitgeber vorerst nur eine persönliche Zulage.
--- End quote ---
Dazu gibt es keinerlei tarifliche Möglichkeiten. Eine Zulage gibt es nur, wenn die Aufgaben nicht dauerhaft, sondern nur vorrübergehend übertragen wurden.
MoinMoin:
--- Zitat von: Balou36 am 23.07.2023 12:40 ---Sicher? In der Höhergruppierungsmatrix wird das nämlich anders dargestellt.
10/4 führt zur 11/4
11/4 führt zur 12/3
Und 12/3 zur 13/3
--- End quote ---
Asche auf mein Haupt.
Sorry, hatte die falsche Tabelle angeklickt und war nicht beim TV-L gelandet. Autsch!
Balou36:
In dem Schreiben der Personalabteilung wird die persönliche Zulage wie folgt erklärt:
Gemäß § 14 TV-L wird Ihnen ab dem 01.02.2023 für den Zeitraum der Erprobung eine persönliche Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages der Entgeltgruppe 10 TV-L und der Entgeltgruppe 13 TV-L gewährt.
cyrix42:
--- Zitat von: Balou36 am 23.07.2023 13:40 ---In dem Schreiben der Personalabteilung wird die persönliche Zulage wie folgt erklärt:
Gemäß § 14 TV-L wird Ihnen ab dem 01.02.2023 für den Zeitraum der Erprobung eine persönliche Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages der Entgeltgruppe 10 TV-L und der Entgeltgruppe 13 TV-L gewährt.
--- End quote ---
Der §14 TV-L heißt doch gerade "Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit". Also wurden die damals die Aufgaben *nicht* dauerhaft übertragen, sondern nur vorübergehend...
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