Kündigungsfrist TV-L

Begonnen von rttp889, 23.07.2023 12:30

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rttp889

Hallo zusammen,

ich würde hier gerne eine Frage stellen und hoffe auf das Schwarmwissen dieses Forums:  :)

§ 34 TV-L regelt die Kündigungsfrist bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen.
Ich frage mich, wie der Beginn der Beschäftigungszeit definiert ist.

Seit 1.8.18 beim Land BW (Hochschule A) beschäftigt (Dauer 2 Jahre), ab 1.8.20 bei Hochschule B (ebenfalls Land BW) beschäftigt.
Meines Wissens ist der Beginn der Beschäftigungszeit der 1.8.18, ergo hätte ich Ende Juli 5 Jahre Beschäftigungszeit und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende?
Oder werden die ersten zwei Jahre nicht auf die Beschäftigungszeit angerechnet, da es sich um eine andere Dienststelle handelt?

Viele Grüße!

cyrix42

Moin,

relevant für die Beschäftigungszeit ist der gleiche Arbeitgeber, nicht die gleiche Dienststelle.