Moin,
handelt es sich um zwei getrennte Arbeitsverhältnisse, die keinerlei Sachzusammenhang haben? Wird z.B. der Urlaubsanspruch und die Urlaubsgewährung leweils getrennt gehandhabt?
Wenn nein, dann handelt es sich um *ein* Arbeitsverhältnis, wobei du nur verschiedene Tätigkeiten zu erfüllen hast. Insbesondere würde die Übertragung der zusätzlichen Aufgaben ab Oktober dazu führen, dass deine gesamte Tätigkeit wohl nach EG 12 vergütet werden würde, was eine Höhergruppierung von der EG 7/4 in die EG 12/2 bedeuten würde.
Wenn doch: Steuerlich werden -- spätestens in der Einkommensteuererklärung -- einfach die Summen aller deiner zu versteuernden Einnahmen gebildet und davon dann die Einkommensteuer berechnet. Zwischenzeitlich kann es sein, dass du beim zweiten Arbeitsverhältnis erst einmal mit Steuerklasse VI zur Kasse gebeten wirst (d.h. ohne Freibeträge, die du sicherlich schon für das andere Arbeitsverhältnis ausnutzt).