Autor Thema: Wechsel innerhalb TV-L und Eingruppierung entspricht nicht der Ausschreibung  (Read 6230 times)

Kowl

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Servus zusammen,

ich stehe vor dem Wechseln innerhalb des TV-L. Aktuell bin ich als IT-Admin in der EG9b Stufe 3 tätig. Nun habe ich eine Zusage bei einer anderen Dienststelle desselben Arbeitgebers erhalten, und zwar als IT-Koordinator im Bereich Sicherheit und Datenschutz. In der Stellenausschreibung wurde eine feste EG11 angegeben, ohne jegliche Zusätze wie "bis zu" oder "bei gleichwertigen Fähigkeiten" o.Ä. Als geforderter Abschluss wurde entweder ein Hochschulabschluss oder Berufserfahrung im Bereich IT-Administration genannt.

Jedoch wurde mir am Ende des Vorstellungsgesprächs mitgeteilt, dass eine Eingruppierung in die EG11 tarifrechtlich ohne Studium nicht möglich wäre und man mich stattdessen nur in die EG10 Stufe 3 eingruppieren könnte. Nach meinem Kenntnisstand muss seit der neuen EGO 2021 für IT-Beschäftigte die Tätigkeit der Entgeltgruppe entsprechen, um in diese eingruppiert zu werden, somit ist ein Studium nicht mehr zwanghaft erforderlich. Liege ich da richtig? Und wäre das nicht eigentlich eine irreführende Stellenausschreibung?

Des Weiteren stellt sich die Frage, ob man mich einfach versetzen könnte und das dann als eine Höhergruppierung gilt, oder ob ich selbst in meiner aktuellen Dienststelle kündigen müsste, um mich neu in der anderen Dienststelle einstellen zu lassen. Mir wäre es lieber, selbst zu kündigen und mich anschließend neu einstellen zu lassen, damit meine aktuelle Dienststelle nicht weiß, wo ich zukünftig tätig sein werde. Bei einer Höhergruppierung würde ich wahrscheinlich von der Stufe 3 auf die 2 zurückgestuft werden. Das könnte ich über eine Kündigung und anschließende Neueinstellung mit Anerkennung der förderlichen Zeiten vermeiden, und ich wäre weiterhin in Stufe 3, jedoch in EG10/11. Liege ich hier richtig?

Wie seht ihr das, wir würdet ihr in meiner Lage vorgehen? Ich bin für jede Hilfe, Rat, Tipp usw. sehr dankbar.

Beste Grüße!

E15TVL

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Servus zusammen,
Hallo  :)

ich stehe vor dem Wechseln innerhalb des TV-L. Aktuell bin ich als IT-Admin in der EG9b Stufe 3 tätig. Nun habe ich eine Zusage bei einer anderen Dienststelle desselben Arbeitgebers erhalten, und zwar als IT-Koordinator im Bereich Sicherheit und Datenschutz. In der Stellenausschreibung wurde eine feste EG11 angegeben, ohne jegliche Zusätze wie "bis zu" oder "bei gleichwertigen Fähigkeiten" o.Ä. Als geforderter Abschluss wurde entweder ein Hochschulabschluss oder Berufserfahrung im Bereich IT-Administration genannt.
Was in der Stellenausschreibung steht an Entgeltgruppe, persönlichen Voraussetzungen, usw. ist für die Eingruppierung egal.

Jedoch wurde mir am Ende des Vorstellungsgesprächs mitgeteilt, dass eine Eingruppierung in die EG11 tarifrechtlich ohne Studium nicht möglich wäre und man mich stattdessen nur in die EG10 Stufe 3 eingruppieren könnte. Nach meinem Kenntnisstand muss seit der neuen EGO 2021 für IT-Beschäftigte die Tätigkeit der Entgeltgruppe entsprechen, um in diese eingruppiert zu werden, somit ist ein Studium nicht mehr zwanghaft erforderlich. Liege ich da richtig? Und wäre das nicht eigentlich eine irreführende Stellenausschreibung?
Also dass es "tarifrechtlich ohne Studium nicht möglich wäre" ist eine Lüge. Zeugt wieder mal von völliger Ahnungslosigkeit und Inkompetenz der Personaler. Typisch. Nimm am besten den Telefonhörer in die Hand und verweise auf Teil II - Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen - Nr. 11 - Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik - der Entgeltordnung zum TV-L. Dort wird man sehen können, dass man als "IT'ler" sogar ohne Berufsausbildung o. ä. bis in Entgeltgruppe 13 kommen kann. Und da "IT" eine Mangelbranche ist und man dich ja auch offensichtlich haben möchte, solltest du eine gute "Verhandlungsgrundlage" haben.

Des Weiteren stellt sich die Frage, ob man mich einfach versetzen könnte und das dann als eine Höhergruppierung gilt, oder ob ich selbst in meiner aktuellen Dienststelle kündigen müsste, um mich neu in der anderen Dienststelle einstellen zu lassen. Mir wäre es lieber, selbst zu kündigen und mich anschließend neu einstellen zu lassen, damit meine aktuelle Dienststelle nicht weiß, wo ich zukünftig tätig sein werde. Bei einer Höhergruppierung würde ich wahrscheinlich von der Stufe 3 auf die 2 zurückgestuft werden. Das könnte ich über eine Kündigung und anschließende Neueinstellung mit Anerkennung der förderlichen Zeiten vermeiden, und ich wäre weiterhin in Stufe 3, jedoch in EG10/11. Liege ich hier richtig?
Die Versetzung ist das richtige Instrument. Ja, du würdest dabei von E 9b Stufe 3 nach E 11 Stufe 2 höhergruppiert werden. Nagel mich jetzt nicht auf die gesetzlichen Grundlagen fest, aber ein Kündigen und dann ein Neueinstellen beim selben Arbeitgeber geht soweit ich weiß nicht. Es müsste jedenfalls zwischen Kündigung und Neueinstellung eine gewisse Zeitspanne liegen. Damit erübrigt sich auch die Frage nach den Verhandlungen hinsichtlich förderlicher Zeiten.

Wie seht ihr das, wir würdet ihr in meiner Lage vorgehen? Ich bin für jede Hilfe, Rat, Tipp usw. sehr dankbar.
Ich würde den neuen AG festnageln die E 11 zu geben und ansonsten nicht wechseln. Wenn du dich einmal mit der E 10 f***en lässt, wird man dich auch in der E 10 vergammeln lassen. Parallel könntest du versuchen beim aktuellen Arbeitgeber was über § 16 Abs. 5 zu erreichen. Schließlich hast du einen Abwandungswillen und könntest darüber argumentieren.
Wenn das alles nicht klappt: Wachsam bleiben! Eine E 11 im IT-Bereich ist selbst ohne Berausausbildung nicht mehr unüblich.

MoinMoin

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Also dass es "tarifrechtlich ohne Studium nicht möglich wäre" ist eine Lüge. Zeugt wieder mal von völliger Ahnungslosigkeit und Inkompetenz der Personaler. Typisch. Nimm am besten den Telefonhörer in die Hand und verweise auf Teil II - Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen - Nr. 11 - Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik - der Entgeltordnung zum TV-L. Dort wird man sehen können, dass man als "IT'ler" sogar ohne Berufsausbildung o. ä. bis in Entgeltgruppe 13 kommen kann. Und da "IT" eine Mangelbranche ist und man dich ja auch offensichtlich haben möchte, solltest du eine gute "Verhandlungsgrundlage" haben.
Dem kann ich nur zustimmen.
Warum es immer noch Personaler gibt, die bei gewissen Tätigkeiten sich vehement dagegen verwehren die Rechtsmeinung einzunehmen, dass EG10 Fg2 anwendbar ist, zeugt von deren Inkompetenz, sowohl im Tarifrecht, als auch im Personalmanagment (bei der Mangelware ITler).

Zitat
Die Versetzung ist das richtige Instrument. Ja, du würdest dabei von E 9b Stufe 3 nach E 11 Stufe 2 höhergruppiert werden. Nagel mich jetzt nicht auf die gesetzlichen Grundlagen fest, aber ein Kündigen und dann ein Neueinstellen beim selben Arbeitgeber geht soweit ich weiß nicht. Es müsste jedenfalls zwischen Kündigung und Neueinstellung eine gewisse Zeitspanne liegen. Damit erübrigt sich auch die Frage nach den Verhandlungen hinsichtlich förderlicher Zeiten.
Kündigung und Neueinstellung beim gleichen AG geht mWn auch nahtlos.
Voraussetzung ist aber eine echte Kündigung und Vertragsabwicklung, d.h. Urlaub abgegolten, Gleitzeit auf 0 etc. Also der Vorgang muss wie zwischen fremden Firmen ablaufen.

Zu glauben, dass die alte Dienststelle nicht mitbekommt, wohin die Reise geht ist Naiv.

Und klar könnten förderliche Zeiten anerkannt werden, wenn es für diese attraktive Stelle keine Mitbewerber gibt.
Denn ich denke knapp 70T€ ist auch in der freien Wirtschaft nicht für jeden Fachinformatiker erreichbar.

Musst du allerdings vorher verhandeln und im AV fixiert haben, denn sonst ist bei Neueinstellung Stufe 1 gesetzt.
Und bei der offensichtlichen Qualität der Personaler bezweifle ich, dass die das machen.

Wie seht ihr das, wir würdet ihr in meiner Lage vorgehen? Ich bin für jede Hilfe, Rat, Tipp usw. sehr dankbar.
Ich würde den neuen AG festnageln die E 11 zu geben und ansonsten nicht wechseln. Wenn du dich einmal mit der E 10 f***en lässt, wird man dich auch in der E 10 vergammeln lassen. Parallel könntest du versuchen beim aktuellen Arbeitgeber was über § 16 Abs. 5 zu erreichen. Schließlich hast du einen Abwandungswillen und könntest darüber argumentieren.
Wenn das alles nicht klappt: Wachsam bleiben! Eine E 11 im IT-Bereich ist selbst ohne Berausausbildung nicht mehr unüblich.
[/quote]
Sehe ich auch so:
Du hast die Fäden in der Hand und kannst partiell dem AG diktieren, was deine Bedingungen sind.
Zunächst freundlich nachfragen, warum EG10 Fg2 ihrer Meinung nach nicht anwendbar ist nicht und du da eine andere Rechtsmeinung hast.
Dann kannst du entweder die Stelle annehmen und die EG11 "einklagen" oder vorab den Verantwortlichen beim AG (nicht den Personaler, sondern denjenigen, der dich brauch) darauf hinweisen, dass es da eine Diskrepanz in de Rechtsauffassung gibt und er möge sich mal mit der Personalabteilung zusammensetzen, da du nur für die tariflich korrekten EG11 die Stelle antreten wirst.

Kowl

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Vielen Dank für eure Hilfe! Leider war ich am Telefon etwas zu euphorisch und habe überstürzt gehandelt. Ich bat darum, dass die Möglichkeit einer Einstufung in die EG11 erneut geprüft wird, da ich glaube, dass dies auch ohne ein abgeschlossenes Studium möglich ist. Allerdings habe ich auch zugestimmt, dass ich bereit wäre, eine EG10-Position anzunehmen, falls es mit der EG11 nicht klappen sollte.

Man bat mich um etwas Zeit, um zu klären, wie eine Einstufung in die EG11 für mich möglich wäre, möglicherweise durch verschiedene Zertifizierungen, die im Laufe der Zeit durchgeführt werden könnten. Nun bin ich mir unsicher, ob ich nochmal Kontakt aufnehmen sollte, um auf diese Situation hinzuweisen und meine telefonische Zusage bezüglich der EG10 zu revidieren. Ich weiß nicht, wie das ankommen würde und bin in dieser Hinsicht unsicher.

Es gab in der Vergangenheit heftige Meinungsverschiedenheiten bezüglich der EGO 2021 für IT-Beschäftigte. Dadurch ist das Verhältnis sehr schlecht geworden. Es gab auch andere Themen, die in der Vergangenheit angesprochen wurden und die dem Dienstherrn nicht gefielen. Aus diesem Grund war ich nach der telefonischen Zusage zunächst euphorisch und habe unüberlegte Zusagen gemacht.

Ich persönlich würde es mit der Kündigung bevorzugen, mein Ziel ist es, eine "Rückstufung" zu vermeiden. Es ist zwar wahrscheinlich, dass meine aktuelle Dienststelle von meinem eventuell neuen Dienststelle erfahren wird, aber ich würde es lieber nicht direkt erfahren lassen, da ich dabei ein ungutes Bauchgefühl habe.

EG10 FG2: "Beschäftigte der Entgeltgruppe 10,
deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt"
Muss man nicht selbst in der Entgeltgruppe 10 eingestuft sein? So liest es sich zumindest.

Dann kannst du entweder die Stelle annehmen und die EG11 "einklagen" oder vorab den Verantwortlichen beim AG (nicht den Personaler, sondern denjenigen, der dich brauch) darauf hinweisen, dass es da eine Diskrepanz in de Rechtsauffassung gibt und er möge sich mal mit der Personalabteilung zusammensetzen, da du nur für die tariflich korrekten EG11 die Stelle antreten wirst.

Daran hatte ich auch gedacht. Ich möchte jedoch eine juristische Auseinandersetzung vermeiden, da ich Bedenken habe, dass es mir emotional schwerfallen würde, zur Arbeit zu gehen, während ein solcher Prozess läuft. Frühere Versuche, die Eingruppierung über die EGO 2021 für IT-Beschäftigte prüfen zu lassen, haben zu einer unerwarteten Eskalation geführt.
« Last Edit: 24.07.2023 08:42 von Kowl »

MoinMoin

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EG10 FG2: "Beschäftigte der Entgeltgruppe 10,
deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt"
Muss man nicht selbst in der Entgeltgruppe 10 eingestuft sein? So liest es sich zumindest.
Keine Ahnung wo du das her hast?
Entgeltgruppe 11
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10,
deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen
aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
103
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10,
deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
Entgeltgruppe 10
1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der
Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b,
deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.

Das ist EG10 Fg2 du hast EG11fg2 zitiert
Wenn also der AG der Meinung ist, dir nur EG10 geben zu können, wegen fehlender Voraussetzung in der Person, dann muss er begründen können, warum die Tätigkeiten nicht der EG10Fg2 entsprechen.

(Ich weiß allerdings nicht wie es vor Gericht ablaufen würde, wenn du gegen diese EG-1 angehen würdest.
Ob du begründen müsstest, dass die Tätigkeiten auch die Fg2 erfüllen, oder ob der AG begründen müsste, dass fg2 nicht anzuwenden ist)

Und nochmal: förderliche Zeiten (und somit bei Neueinstellung die Stufe 3 bei dir) kann tariflich der AG nur anerkennen, wenn:
a) entsprechenden Zeiten existieren
b) du der einzige geeignete Kandidat bist
c) du sonst nicht kommen würdest

Und wenn du verständlicherweise Probleme damit hast, gegenüber deinem AG deine Rechte durchzusetzen oder für deine Wünsche zu kämpfen, dann bleibt nur Kröte schlucken oder anderen AG suchen.



Man bat mich um etwas Zeit, um zu klären, wie eine Einstufung in die EG11 für mich möglich wäre, möglicherweise durch verschiedene Zertifizierungen, die im Laufe der Zeit durchgeführt werden könnten.
Das zeigt deutlichste, dass sie Tarifrecht nicht verstehen.
Durch Zertifizierungen (und damit deine persönliche Weiterbildung) soll sich jetzt die auszuübenden Tätigketien wie ändern?
Überhaupt nicht!
Also glauben sie dich durch Zertifizierungen auf dem Level sonstiger Beschäftigter zu hieven (lächerlich, auch tarifwidrig)
Sie bewerten also die EG anhand der Person, die sie besetzen soll und nicht anhand der auszuübenden Tätigkeiten (Kardinalfehler) und so was von falsch weil Beamten gedöns!

jannick

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Hallo!

Ich kann deine Verwirrung verstehen. Die neue EGO 2021 hat die Eingruppierung von IT-Beschäftigten erleichtert. Es ist nun nicht mehr zwingend erforderlich, einen Hochschulabschluss zu haben, um in die Entgeltgruppe 11 eingruppiert zu werden. Es reicht aus, wenn die Tätigkeit den Anforderungen der Entgeltgruppe 11 entspricht.

Ich denke, dass die Stellenausschreibung irreführend war. Die Angabe der EG11 ohne weitere Erläuterungen lässt darauf schließen, dass ein Hochschulabschluss erforderlich ist. Dies ist jedoch nicht der Fall.

Ich würde dir empfehlen, dich mit deiner Personalabteilung in Verbindung zu setzen und die Eingruppierung zu klären. Du kannst dich auch an die Gewerkschaft wenden, der du angehörst. Diese kann dich bei der Durchsetzung deiner Rechte unterstützen. d4 item

Zur Frage, ob du versetzt werden kannst oder ob du kündigen musst, kann ich keine Auskunft geben. Das ist eine rechtliche Frage, die du mit einem Anwalt besprechen solltest.

Ich wünsche dir alles Gute bei deinem Wechsel!

Kowl

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Servus zusammen!

ich möchte euch gerne ein Update geben. Durch eure Beiträge habe ich dem eventuell neuen Dienstherr darauf hingewiesen, dass es laut EG10 FG2 Regelung theoretisch möglich ist, bis zur EG13 aufzusteigen, ohne ein Studium abzuschließen. Daher habe ich darum gebeten, meine Eingruppierung in die EG11 erneut zu überprüfen. Jetzt habe ich eine Antwort erhalten:
„Um in die EG11 TV-L eingruppiert zu werden, muss man besondere praktische Erfahrung in der speziellen Position haben (siehe Protokollerklärung Nr. 1 zur EG 11 in der Entgeltordnung). Wenn diese Erfahrung nicht vorhanden ist, wird man gemäß der -1-Regel in die niedrigere Entgeltgruppe eingestuft (siehe Nr. 1 Abs. 4 der Vorbemerkungen zur Entgeltordnung). Diese besondere Erfahrung kann nur auf einer EG 11-Stelle erworben werden.“

Nochmal zur Erinnerung: aktuell bin ich IT-Admin mit 7 Jahren Berufserfahrung, 5 Davon beim Land Bayern und 2 davon in der freien Wirtschaft. Ich bewarb mich für die Position eines IT-Koordinators (Sicherheit und Datenschutz).

Nun wurde mir wie oben beschrieben mitgeteilt, dass ich die erforderliche praktische Erfahrung von der neuen Position nicht habe. Daher wurde mir vorgeschlagen, die Stelle vorerst als EG10 anzunehmen. Nach zwei Jahren in der Rolle als IT-Koordinator könnte diese Zeit als praktische Erfahrung anerkannt werden, und ich könnte in die EG11 höhergruppiert werden. Dies könnte auch schriftlich festgehalten werden, um für die Sicherheit einer höheren Gruppierung in die EG11 zu garantieren.

Auch empfahl man mir, dass es besser wäre, über die Versetzung zu gehen, da bei einer Kündigung meine bisherige Berufserfahrung / förderliche Zeiten nicht berücksichtigt werden kann, da ich wie oben beschrieben, keine Erfahrungen im Bereich IT-Koordinator (Sicherheit und Datenschutz) vorweisen kann. Nebenbei habe ich zwar auch als IT-Admin IT-Sicherheit betrieben, aber ob dies ausreicht, das bezweifle sogar ich selbst.

Nun bat ich einige Tage um Bedenkzeit.

Was ist eure Meinung dazu? Man wird nach den Tätigkeiten Eingruppiert, das habe ich von euch und noch anderen entnehmen können, aber dennoch gibt's die Protokollerklärung und darauf sitzen die gerade:
Besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung
(Protokollerklärung Nr. 1 zu EG 11 - 1. Alternative)


MoinMoin

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Korrekt man wird nach den Tätigkeiten Eingruppiert und beim fehlen von Voraussetzungen in der Person eine EG niedriger.
Strittig ist bei dir, ob und wann du diese Voraussetzung in der Person erfüllst, hier die "besondere praktische Erfahrung".
Dein AG meint nein haste noch nicht, du meinst doch hab ich schon. Entscheiden kann das ein Gericht.

Oder aber, ob du in der Tätigkeit fachliche Weisungsbefugnis hast.
Sprich beaufsichtigst du Fremdfirmen und sagst denen was sie zu tun haben?
Falls ja, dann ist das EG11 auch ohne praktische Erfahrung

MoinMoin

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In Ergänzung: Natürlich ist eine Versetzung für die die Beste Lösung.
Du bekommst die neuen Aufgaben, und forderst umgehend das EG11 Gehalt ein und klagst, bzw. klärst das mit deinem AG, dass du ohne die EG11 Bezahlung einen anderen AG finden wirst.
 8)

Kowl

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In Ergänzung: Natürlich ist eine Versetzung für die die Beste Lösung.
Du bekommst die neuen Aufgaben, und forderst umgehend das EG11 Gehalt ein und klagst, bzw. klärst das mit deinem AG, dass du ohne die EG11 Bezahlung einen anderen AG finden wirst.
 8)

Korrekt man wird nach den Tätigkeiten Eingruppiert und beim fehlen von Voraussetzungen in der Person eine EG niedriger.
Strittig ist bei dir, ob und wann du diese Voraussetzung in der Person erfüllst, hier die "besondere praktische Erfahrung".
Dein AG meint nein haste noch nicht, du meinst doch hab ich schon. Entscheiden kann das ein Gericht.

Sorry wenn ich gerade etwas verwirrt bin und nicht richtig verstehe...

Der AG bleibt ja derselbe (Bayern), die Dienststelle ändert sich eventuell, ich bekomme neue Aufgaben übertragen, diese entspricht der EG11 von den Tätigkeitsmerkmalen, aber da ich die besondere praktische Erfahrung für diese neuen Tätigkeiten nicht vorweisen kann, soll ich erst einmal in die EG10 Höhergruppiert und nach 2-jähriger Ausführung der neuen Tätigkeit, wird man mich erneut Höhergruppieren.

Laut "Besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung (Protokollerklärung Nr. 1 zu EG 11 - 1. Alternative)" ist dies der Fall, so verstehe ich das zumindest. Ob es 2 Jahre Ausführung der neuen Tätigkeit bedarf, kann natürlich in Frage gestellt werden und könnte somit von einem Gericht entschieden werden.

Nun erfülle ich in der Person die praktische Erfahrungen nicht, heißt, es ist doch richtig das ich ohne "besondere praktische Erfahrung" nicht in die EG11 eingruppiert werden kann? Weisungsbefugnisse werde ich nicht haben.
« Last Edit: 19.09.2023 11:44 von Kowl »

MoinMoin

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Ja, wenn du die Voraussetzung in der Person nicht erfüllst, bist du eine EG niedriger eingruppiert.
Wenn du die Voraussetzung in der Person irgendwann erfüllst, wirst du automatisch höhergruppiert.
Ob du sie nicht erfüllst oder ab wann du sie erfüllst ist alles ein reines rumgewürfel, Rechtsmeinung genannt, solange nicht ein Gericht es feststellt, wie es wirklich ist (soweit in der Theorie).
Das sagt der TdL :
"Die „besondere praktische Erfahrung“ muss in dem zu übertragenden Aufgabengebiet erworben worden sein, also in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogenen entsprechenden Tätigkeit. Die Erfahrung kann auch außerhalb des öffentlichen Dienstes erworben worden sein. Berufsanfänger verfügen regelmäßig nicht über eine solche Erfahrung."
Aber auch das ist nur deren Rechtsmeinung, es ist stets individuell zu prüfen.


Achtung: Es geht nicht um Weisungsbefugnis, es geht um fachliche Weisungsbefugnis.

"Fachliche Weisungsbefugnis (Protokollerklärung Nr. 1 zu EG 11 - 2. Alternative). Hierfür genügt die Weisungsbefugnis gegenüber einer einzigen Person. Es ist nicht erforderlich, dass es sich hierbei um eine beim selben Arbeitgeber beschäftigte Person handeln muss; die Weisungsbefugnis kann auch gegenüber Externen bestehen. Das Adjektiv „fachlich“ meint, dass es keine disziplinarische, organisatorische oder eine - das komplette Direktionsrecht - umfassende Weisungsbefugnis sein muss, sondern dass die auf die Aufgabe bezogene - eben „fachliche“ - Weisungsbefugnis ausreicht, durch die der Beschäftigte die Arbeit der anderen Person in eine bestimmte Richtung lenkt. In der Regel ist dies bei der ersten Führungsebene zu erwarten, muss aber nicht zwangsläufig mit einem echten Unterstellungsverhältnis verbunden sein. Gerade im IKT-Bereich, wo Projektstrukturen die Arbeit prägen, kann es auch ohne strukturelle Unterstellungsverhältnisse „fachlich Weisungsbefugte“ geben."

Oder anders gesagt: Wenn der Hausmeister den externen Gärtner sagt, wie und wo er Rasen mähen soll, dann ist das fachliche Weisungsbefugnis.

und ich denke ein "IT-Koordinators (Sicherheit und Datenschutz)" dürfte eine solche fachliche Weisungsbefugnis durchaus haben in seinen Tätigkeiten haben.




aronzo

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Soweit ich Dich richtig verstehe, möchtest Du eine Eskalation vermeiden. Ist nachvollziehbar!
Was spräche dagegen, folgendes schriftlich festzuhalten:
1. Dies Stelle ist mit EG 11 einzugruppieren.
2. Du erfüllst derzeit die Voraussetzungen für die EG 10 Stufe 3, da dir die notwendigen praktischen Erfahrungen fehlen.
3. Nach zwei Jahren (Zeitpunkt datieren) in der Rolle als IT-Koordinator wirst Du in EG 11 Stufe 3 eingruppiert. (Gerne auch unter Anrechnung Stufenlaufzeit von 2.)

Wenn es klappt investierst Du maximal zwei Jahre Stufenlaufzeit in Stufe 3, welche Du so wahrscheinlich mit einer Höhergruppierung eh nicht bekommen hättest. Wäre gesichtswahrend für beide Seiten und so verstehe ich auch das Angebot der Personal(?)-Abteilung.

Kowl

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Soweit ich Dich richtig verstehe, möchtest Du eine Eskalation vermeiden. Ist nachvollziehbar!
Was spräche dagegen, folgendes schriftlich festzuhalten:
1. Dies Stelle ist mit EG 11 einzugruppieren.
2. Du erfüllst derzeit die Voraussetzungen für die EG 10 Stufe 3, da dir die notwendigen praktischen Erfahrungen fehlen.
3. Nach zwei Jahren (Zeitpunkt datieren) in der Rolle als IT-Koordinator wirst Du in EG 11 Stufe 3 eingruppiert. (Gerne auch unter Anrechnung Stufenlaufzeit von 2.)

Wenn es klappt investierst Du maximal zwei Jahre Stufenlaufzeit in Stufe 3, welche Du so wahrscheinlich mit einer Höhergruppierung eh nicht bekommen hättest. Wäre gesichtswahrend für beide Seiten und so verstehe ich auch das Angebot der Personal(?)-Abteilung.

Die Eskalation bezog sich auf meinen derzeitigen Dienstherrn, ohne dabei preiszugeben, wohin ich gehen würde, falls ich mich für eine Kündigung entscheide. Die Frage lautete, ob ich mich durch Kündigung oder Versetzung von meiner aktuellen Position entfernen sollte. Angesichts der Tatsache, dass ich bei einer Kündigung aufgrund meiner begrenzten Erfahrung in diesem Tätigkeitsbereich auf Stufe 1 eingestuft werden müsste, erscheint die Versetzung als die bessere Option.

2. Ich erfülle EG 10 Stufe 2 mit den neuen Tätigkeiten über eine Versetzung. Denn aktuell bin ich E9b Stufe 3
3. Nach weiteren 2 Jahren wäre eine erneute Höhergruppierung vorgesehen, und ich würde dann in die EG11 eingruppiert, jedoch erneut beginnend mit der Stufe 2.

Ursprünglich wurde mir mitgeteilt, dass ich in die Entgeltgruppe 10 Stufe 3 eingestuft werden könnte. Allerdings wurde diese Entscheidung nach einer gründlichen Prüfung revidiert, und man verwies auf meine mangelnde praktische Erfahrung im neuen Aufgabenbereich.

Ich habe erneut um eine Überprüfung in Bezug auf die "Fachliche Weisungsbefugnis" gebeten, da meine Tätigkeiten auch die Koordination und Anweisung von Aufgaben an andere Personen, sei es intern oder extern, umfassen.

Sollte ich in Bezug auf die Stufenzuordnen mehr als 2 bekommen, dann gilt dies als §16.5, widerrufliche Zulagen, wenn ich mich nicht täusche. Die Stufenzuordnung bleibt jedoch weiterhin die 2 bei einer Höhergruppierung, nur werde ich nach Stufe X bezahlt.

Kowl

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Kurz zur Klarstellung:

Um sicherzustellen, dass das Tarifrecht korrekt angewendet wird, möchte ich sicherstellen, dass ich alle notwendigen Informationen im Voraus kläre. Ich möchte nicht in einer neuen Stelle sein und nachträglich bedauern, dass ich nicht von Anfang an alles ordnungsgemäß geklärt habe. Dank diesem großartigen Forum und eurer Unterstützung, wurde mir bewusst, dass die tariflichen Regelungen mehr ermöglichen als das was einem vorgelegt wird. Ohne diese Hinweise hätte man mir wahrscheinlich nicht einmal die EG11 in Aussicht gestellt, da sie anscheinend immer noch die alte EGO von vor 2021 anwenden.

Wenn ich die Anforderungen für "Besondere Leistungen" nicht erfülle, akzeptiere ich das selbstverständlich ohne weitere Diskussion. Sollte ich jedoch diese Kriterien erfüllen, erwarte ich, dass meine Eingruppierung entsprechend angepasst wird. Wie MoinMoin schon richtig gesagt hatte, Rechte durchsetzen oder Kröte schlucken!

MoinMoin

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2. Ich erfülle EG 10 Stufe 2 mit den neuen Tätigkeiten über eine Versetzung. Denn aktuell bin ich E9b Stufe 3
3. Nach weiteren 2 Jahren wäre eine erneute Höhergruppierung vorgesehen, und ich würde dann in die EG11 eingruppiert, jedoch erneut beginnend mit der Stufe 2.
Nach 2 Jahren bist du dann in der EG10S3 und würdest bei der HG in die EG11S3 kommen.