Autor Thema: Kündigungsfristen § 34 TVöD - Zeitpunkt der Kündigung  (Read 1074 times)

MarcoVFR

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Liebe Kolleg*innen,

ich habe eine Frage zu dem Thema "Kündigungsfristen". Ich habe am 25.08.2022 mein Arbeitsverhältnis bei meinem jetzigen Arbeitgeber (Kommune / TVöD) begonnen, nachdem ich bei dem gleichen Arbeitgeber meinen Bachelor of Laws gemacht habe.
Nun habe ich eine Zusage auf eine höherbewertete Stelle in einer anderen Kommune, der Vertrag wird zeitnah unterschrieben. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt demnach 4 Wochen zum Monatsende. Muss ich dann auch einen Monat vor Ende des Beschäftigungsjahres kündigen? Plan war eigentlich zum 31.08.2023 zu kündigen, aber da ich am 25.08.2022 offiziell beschäftigt wurde, würde ich doch schon in die Beschäftigungszeit über ein Jahr fallen, somit wäre ja auch eine andere Kündigungsfrist einschlägig.
Oder ist das entbehrlich, da ich zum Zeitpunkt der Kündigung noch unter 1 Jahr beschäftigt war?

Die generelle Frage lautet also: um mein Arbeitsverhältnis spätestens Ende August enden zu lassen, muss ich am 24.07.2023 (heute) kündigen oder würde auch der 31.07.2023 gehen als Kündigungszeitpunkt?
Die neue Stelle könnte ich zum 01.09.2023 besetzen.


Liebe Grüße

FearOfTheDuck

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Da du gem. § 34 Abs. 1 TVÖD nur zum Monatsende kündigen kannst (oder später zum Quartalsende), erübrigen sich deine weitere Überlegungen, die eher in Richtung Beschäftigungszeit zielen.