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TVL Eingruppierung Überprüfen
Nani:
Hallo,
ich bin neu hier und habe mich schon ein bisschen durchgelesen. Jedoch konnte ich keine passende Antwort finden, da mein Aufgabenbereich "speziell" ist.
Nach einem Gesptäch mit unserem Personalrat, wurde unsere Eingruppierung schon des ötfteren Diskutiert und besprochen, jedoch ohne Ergebnis.
Zurzeit bin ich in TVL 9a eingruppiert. Jedoch bin (nicht nur ich sondern auch einige meiner 60 Kollegen) der Meinung, das unsere auszuübenden Tätigkeiten eine höhere Eingruppierung möglich macht.
Vielleicht ist mindestens einer so nett, anhand der Stellenbeschreibung eine Einschätzung zu geben:
Stellenbezeichnung: Erstrpüfer im Technischen Prüfdienst der Landwirtschaftskammer NRW
Weisung-- und Entscheidungsbefugnisse:
- Ausnahme: fachliche Weisungen ohne unterstellte MItarbeiter/innen
- fachliche Entscheidungen im Rahmen der Aufgaben
Kurze Darstellung
-Durchführung Vor-Ort Kontrollen auf landw. Betrieben und Überprüfung der Bedingungen für die Gewährung von EU Agrarfördermitteln
- Durchführung von Cross-Compliance (Jetzt Konditionalitäten) Kontrollen auf landw. Betrieben (....) für die Gewährung von EU Agrarfördermitteln
Arbeitsvorgänge
10%
- Erwerb und Aktualisierung von Grundlagenkenntnissen (Verordnungen, Richtlinien, Erlasse) für die Beurteilung von Sachverhalten bei der Durchführung der örtlichen Kontollen
- Erwerb und Aktualisierung von Kenntnissen über landw. Produktionsverfahren
- Erwerb und Aktualisierung von Kenntnissen über die Handhabung der anzuwendenen Spezialsoftware und den technischen MEssgeräten (GPS, Laser Distanzmesser)
15%
Selbstständige Planung, Koordination und Vorbereitung auf die Einzelne Vor-Ort-Kontrolle:
- Beschaffung der Betriebsakten
- Zusammenstellung der Prüfakte
- Sichtung der Betriebsunterlagen
- Vorabbetrachtung der Flächen anhand hinterlegter Luftbilder
- Organisastion und Koordinierung der Vor-Ort-Kontrolle
60%
Durchführung der Vor-Ort Kontrolle/Feststellung und Beurteilung der betrieblichen Verhältnisse und Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Förderrichtlinien:
- Kontrolle und Beurteilung landw. Flächen auf Vereinbarkeit der Förderichtlinien
- Durchführung von GPS Messungen
- Aufnahme des Tierbestandes und Abgleich mit dem Auszug aus der Datenbank
- Kontrolle und Beurteilung aller vorzeigepflichtigen Unterlagen und Dokumente auf Vollständigkeit. Übereinstimmung mit den äußerst umfangreichen und z.T. komplexen Förderbestimmungen
- ÜBerprüfung auf Einhaltung anderweitertiger Verpflichtungen (Konditionalität)
- Feststellung des Prüfergebnisses
- Abschlussgesrpäch mit dem Antragssteller
10%
Nach der Durchführung erfolgt die NAchbereitung der Vor-Ort-Kontrolle un Büro:
- Auslesen der GPS Geräte
- Erfassung der Prüfergebnisse im elektronischen Prüferfassungsprogramm
- Nachdigitalisierung
- Vorschlagsebenen für die zuständige Stelle erstellen
- Erstellung von PDF Dokumenten und abspeichern
- bei Unklarheiten zusätzliche Informationen einholen
5%
- Bei Klageverfahren unterstützt der Erstrprüfer den FB14 (Recht) bei Sachverhaltsaufklärungen dun bei gerichtlichen Terminen
- afu Ladung tritt der Erstprüfer vor Gericht auf und vertitt die von ihm gemachten Feststellungen
Qualifikationsanforderungen der Stelle
- staatl. geprüfter Agrarbetriebswirt oder vergleichbar
- umfangreiche und fundierte Kenntnise aller zu überpüfenden Fördermaßnahmen
- umfangreiche und fundierte Kenntnise über die Regelungen zur Konditionalität
- EDV Kenntnisse für die BEarbeitung von Luftbildern am Bildschirm, Anwendung der Spezialsoftware
- technische Kenntnisse für die Bedienung von GPS-Messgeräten
- hohes Maß a landw. Fachwissen und ein hohes Maß an Beurteilungsvermögen ob der Förderfähigkeit vorgefundener betrieblichen Gegebenheiten
- Ausgeprägter Orientierungssinn und köprerliche Fitness
- Organisatorische Fähigkeiten für die Planung, Durchführung und NAchbereitung von Vor-Ort-Kontrollen
Fachkenntnisse sind einzelne/teilweise erforderlich.
Danke im Voraus :)
Aktienprimus:
Kommt einigen Aufgaben von Vermessungstechnikern durchaus recht nahe, nur in anderem Fachbereich. Diese sind häufig irgendwo zwischen 8-9a eingruppiert. Das Bedienen und Auslesen von GPS-Geräten ist nicht sehr komplex. Ebenso die Verwendung und Auswertung von Laser Distanzmesser. Ich halte die Eingruppierung unter Berücksichtigung vom benannten Themenumfang und Schwierigkeitsgrad für insgesamt angemessen.
Lordium:
Moin Nani,
die Arbeitsvorgänge die du da beschreibst sind falsch gebildet. Ich Gratuliere dir wie ich das sehe hast du einen einzigen Arbeitsvorgang. Man muss vom Arbeitsergebnis bei natürlicher Betrachtung aus gehen. Nach Urteil des BAG zum TV-L. Hier beschreibst du das Ergebnis deiner Arbeit:
--- Zitat von: Nani am 24.07.2023 10:29 ---Kurze Darstellung
-Durchführung Vor-Ort Kontrollen auf landw. Betrieben und Überprüfung der Bedingungen für die Gewährung von EU Agrarfördermitteln
- Durchführung von Cross-Compliance (Jetzt Konditionalitäten) Kontrollen auf landw. Betrieben (....) für die Gewährung von EU Agrarfördermitteln
--- End quote ---
Alle Arbeitsvorgänge die du beschreibst führen zu diesem Ergebnis also hängen sie zusammen und müssen nach dem TV-L als ein Arbeitsvorgang betrachtet werden. In diesem darf dann auch nicht Quantitativ bewertet werden.
Darüber hinaus glaube ich nicht das du so Falsch bisst. Ich würde aus dem Bauch heraus sagend die Tätigkeit in den allgemeinen Verwaltungsteil gehört, da es eher eine Verwaltungsaufgabe ist als eine Technische und ich auch auf den ersten Blick in Teil 2 nichts gefunden habe. Teil 3 kann man ausschließen denke ich.
Wenn ich auf den ersten Blick entscheiden müsste würde ich sagen Teil 1 9b Fallgruppe 2. Da hier schon gründliche, umfassende Fachkenntnisse notwendig sind und eindeutig selbständige Leistungen gefordert werden.
Am besten lasse dich aber mal von ver.di Rechtlich beraten zu dem Thema und wenn du was machen willst dann auch mit deren Unterstützung. Deshalb ist man ja in einer Gewerkschaft.
LG
Lordium
sebbo83:
--- Zitat von: Lordium am 25.07.2023 07:42 ---Moin Nani,
die Arbeitsvorgänge die du da beschreibst sind falsch gebildet. Ich Gratuliere dir wie ich das sehe hast du einen einzigen Arbeitsvorgang. Man muss vom Arbeitsergebnis bei natürlicher Betrachtung aus gehen. Nach Urteil des BAG zum TV-L. Hier beschreibst du das Ergebnis deiner Arbeit:
--- Zitat von: Nani am 24.07.2023 10:29 ---Kurze Darstellung
-Durchführung Vor-Ort Kontrollen auf landw. Betrieben und Überprüfung der Bedingungen für die Gewährung von EU Agrarfördermitteln
- Durchführung von Cross-Compliance (Jetzt Konditionalitäten) Kontrollen auf landw. Betrieben (....) für die Gewährung von EU Agrarfördermitteln
--- End quote ---
Alle Arbeitsvorgänge die du beschreibst führen zu diesem Ergebnis also hängen sie zusammen und müssen nach dem TV-L als ein Arbeitsvorgang betrachtet werden. In diesem darf dann auch nicht Quantitativ bewertet werden.
Darüber hinaus glaube ich nicht das du so Falsch bisst. Ich würde aus dem Bauch heraus sagend die Tätigkeit in den allgemeinen Verwaltungsteil gehört, da es eher eine Verwaltungsaufgabe ist als eine Technische und ich auch auf den ersten Blick in Teil 2 nichts gefunden habe. Teil 3 kann man ausschließen denke ich.
Wenn ich auf den ersten Blick entscheiden müsste würde ich sagen Teil 1 9b Fallgruppe 2. Da hier schon gründliche, umfassende Fachkenntnisse notwendig sind und eindeutig selbständige Leistungen gefordert werden.
Am besten lasse dich aber mal von ver.di Rechtlich beraten zu dem Thema und wenn du was machen willst dann auch mit deren Unterstützung. Deshalb ist man ja in einer Gewerkschaft.
LG
Lordium
--- End quote ---
Würde ich so nicht sehen. Ich könnte mir auch den technischen Teil vorstellen, also Teil II und dann Fallgruppe 22.1. Dann würde der Thread-Ersteller mindesten Entgeltgruppe 10 erlangen. Des Weiteren muss es dann eine Technikerzulage geben (rund 23 €).
Nani:
Danke für die ersten Antworten, die ja doch ein bisschen auseinander gehen. Mein Tätigkeitsbereich besteht aus mehr als nur einen Arbeitsvorgang, die aus der Stellenbeschreibung nicht hervorgehen. Ich versuche es noch einmal mit eigenen Worten zu erklären. Dabei sind die EU Agrarzahlungsverpflichtungen und NRW Landesverpflichtungen zu überprüfen:
Im Grunde genommen führen wir im technischen Prüfdienst unter der Landwirtschaftskammer NRW in der Funktion als Landesbeauftragter die staatliche Aufgabe als EU Zahlstelle Vor-Ort Kontrollen im Bereich der Agrarförder-/Agrarumweltmaßnahmen durch. Dabei ist zu prüfen, ob die Flächen beihilfefähig sind (Korrekte Saatmischung, Einhaltung der Schutzperioden, ob Dauergrünland nach EU Richtlinien Förderfähig ist), und Feststellung der bewirtschafeten Flächengröße.
Desweiteren wird die Konditionalität:
(Gemäß der Verordnung (EU) Nr. (EU) 2021/2115 ist die Gewährung von Agrarzahlungen auch an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Klima und Umwelt, einschließlich Wasser, Böden und biologische Vielfalt von Ökosystemen, öffentliche Gesundheit und Pflanzengesundheit sowie Tierschutz geknüpft. Diese Verknüpfung wird als "Konditionalität" bezeichnet.
auf den landwirtschaftlichen Betrieben geprüft.
Im Bereich der Tierhaltung werden die Anforderungen bei den Platzverhätlnissen (Bewegung und Fressplatz), Lichtverhältnisse, Tierkennzeichnung und Datenbankenabgleich überprüft.
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