Ich wüsste nicht woraus sich ein Recht ableiten lässt Urlaub frei Schnauze ins neue Jahr zu übertragen.
§7 BUrlG
Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen.Also muss du dich eher fragen, kannst du pauschal den Urlaub im Vorfeld ohne Not übertragen?
Die Antwort lautet mMn: Nein.
Auch vergessen die Menschen, dass ein AG gestückelten Urlaube nicht genehmigen muss.
Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.Ich persönlich verstoße regelmäßig gegen das Gesetz, da ich fast nie Urlaube mache mit zwölf aufeinanderfolgende Werktagen mache.
Also deine gefühlten Rechte sind nichts anderes als gelebte Praxis, auf die man kein Recht hat.
Der AG kann sehr Wohl verlangen, dass der Urlaub des Folgejahres vor dem 1.1. geplant und eingereicht ist.
Womit sich für deinen Plan bewusst Urlaub ins nächste Jahr zu verschieben kein Rechtsanspruch besteht.