Autor Thema: Einschränkungen beim Erholungsurlaub  (Read 2068 times)

IrisT

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Einschränkungen beim Erholungsurlaub
« am: 24.07.2023 10:54 »
Neues Rundschreiben aus der Personalverwaltung bei uns:
Der Urlaub ist grundsätzlich im Kalenderjahr des Entstehens vollständig zu nehmen. Festangestellte Mitarbeiter haben Ihren Urlaub bis 1. September für das kommende Jahr zu beantragen.

Das finde ich persönlich schon frech. Gemäß Tarifvertrag kann ich doch meinen Urlaub bis 31. März des Folgejahres antreten. Kann der AG sich hier pauschal über den Tarifvertrag hinwegsetzen und Einschränkungen verfügen?

brian

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Antw:Einschränkungen beim Erholungsurlaub
« Antwort #1 am: 24.07.2023 10:58 »
Bis 1. September für das Folgejahr? Woher soll ich denn da schon wissen, wann ich Urlaub brauche? Wow.

FearOfTheDuck

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Antw:Einschränkungen beim Erholungsurlaub
« Antwort #2 am: 24.07.2023 11:08 »
So eine Regelung finde ich auch dämlich. Zumal Beantragung und grobe Planung zwei paar Gummistiefel sind.

Grundsätzlich sagt der TV, dass der Urlaub im laufenden Jahr gewährt werden muss.
Nur "im Falle einer Übertragung" geht es über den 31.12. hinaus Also wäre die Frage, wo der Spielraum liegt, den der Fall dieser Übertragung haben kann?

MoinMoin

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Antw:Einschränkungen beim Erholungsurlaub
« Antwort #3 am: 24.07.2023 11:36 »
Neues Rundschreiben aus der Personalverwaltung bei uns:
Der Urlaub ist grundsätzlich im Kalenderjahr des Entstehens vollständig zu nehmen. Festangestellte Mitarbeiter haben Ihren Urlaub bis 1. September für das kommende Jahr zu beantragen.

Das finde ich persönlich schon frech. Gemäß Tarifvertrag kann ich doch meinen Urlaub bis 31. März des Folgejahres antreten. Kann der AG sich hier pauschal über den Tarifvertrag hinwegsetzen und Einschränkungen verfügen?
Ich glaube das ist ein Irrtum, grundsätzlich ist der Urlaub im Jahr zu nehmen und kann auf Antrag ins nächste übertragen werden.
es ist nur gelebte Praxis, dass der AG es ohne Antrag überträgt.
Und im TV steht nicht das du deinen Urlaub im Folgejahr antreten kannst, sondern wann er verfällt. Ist ein kleiner Unterschied.

Das verlangt wird den ganzen Urlaub im Jahr zu nehmen spricht nichts.
Ob man verlangen kann, dass diese Beantragung komplett am 1. September abgeschlossen sein muss, würde ich anzweifeln. Planen ok.

Eine Lösung, die ganze Abteilung beantragt identischen Urlaub und reicht das am 1.9. ein😇

IrisT

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Antw:Einschränkungen beim Erholungsurlaub
« Antwort #4 am: 24.07.2023 12:17 »
Es sind sowieso 3 Wochen in den Sommerferien Zwangsurlaub (Betriebsurlaub) gesetzt, da hier in dieser Zeit geschlossen ist.
Unter anderem deshalb habe ich vor 5 Tage alten Urlaub ins Folgejahr zu übertragen, um 3 Wochen im Februar/März zusammenhängend frei zu nehmen.
Kann der AG hier die Übertragung pauschal bzw. aus "betrieblichen Gründen" ablehnen?

MoinMoin

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Antw:Einschränkungen beim Erholungsurlaub
« Antwort #5 am: 24.07.2023 14:01 »
Ich wüsste nicht woraus sich ein Recht ableiten lässt Urlaub frei Schnauze ins neue Jahr zu übertragen.

§7 BUrlG
Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen.

Also muss du dich eher fragen, kannst du pauschal den Urlaub im Vorfeld ohne Not übertragen?
Die Antwort lautet mMn: Nein.

Auch vergessen die Menschen, dass ein AG gestückelten Urlaube nicht genehmigen muss.
Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

Ich persönlich verstoße regelmäßig gegen das Gesetz, da ich fast nie Urlaube mache mit zwölf aufeinanderfolgende Werktagen mache.  :o

Also deine gefühlten Rechte sind nichts anderes als gelebte Praxis, auf die man kein Recht hat.

Der AG kann sehr Wohl verlangen, dass der Urlaub des Folgejahres vor dem 1.1. geplant und eingereicht ist.
Womit sich für deinen Plan bewusst Urlaub ins nächste Jahr zu verschieben kein Rechtsanspruch besteht.



IrisT

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Antw:Einschränkungen beim Erholungsurlaub
« Antwort #6 am: 24.07.2023 16:49 »
So sich da keine einvernehmliche Lösung finden lässt, werde ich wohl für die 3 Wochen im Februar/März Urlaub aus dem neuen Budget beantragen und hoffen, dass das dann genehmigt wird.

MoinMoin

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Antw:Einschränkungen beim Erholungsurlaub
« Antwort #7 am: 24.07.2023 17:41 »
Na hoffen muss du da nicht viel, da der AG es nicht sonderlich leicht hat, es nicht zu genehmigen, insbesondere wo er schon 3 Wochen fixiert hat.
Da dürften viele Richter im Eilverfahren pro AN den Urlaub genehmigen.

Denn Urlaub wird nicht einvernehmlich gewährt.