Hallo an alle, die es interessiert,
ich habe gestern noch die Antwort von einer Kollegin erhalten. Demnach ist es so, dass die Protokollerklärung in dem Papier zur Einigung enthalten ist, siehe auch "Einigung in der Tarifverhandlung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen 2023".
Die Protokollerklärung zum TV FlexAZ bezüglich des Wertguthabens ist in der Einigung zu finden unter Teil C Nr. 4 d)
Demnach wird das bis zum 29.02.2024 angesammelte Wertguthaben zum 01.03.2024 um 11,5 % erhöht. Das ist eben die vereinbarte Tariferhöhung wie es im § 7 Abs. 2 Satz 2 TV FlexAZ vereinbart wurde.
Es wäre ja auch widersinnig, wenn es für das Wertguthaben keine Erhöhung gäbe, da die zukünftigen Gehaltszahlungen in der Freistellungsphase ja dann nur einem "alten" Tarif entsprechen würden. Auch wenn man sich in der Freistellungsphase befindet, wird eben der Restwert des Wertguthabens entsprechend den laufenden Tariferhöhungen erhöht.
So ganz verstehe ich nicht, warum das nicht publik gemacht wurde.
Schöne Grüße