Autor Thema: Altersteilzeit Wertguthaben Tariferhöhung 2024  (Read 2133 times)

go61

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Liebe Kolleg*innen,

da der TV FlexAZ bei den Tarifverhandlungen 2023 ersatzlos gestrichen wurde und nur noch die laufenden Verträge bedient werden, ist jetzt die Frage aufgekommen, ob das Wertguthaben, dass bis zum 29.02.2024 angesammelt wurde, auch eine Tariferhöhung ab dem 01.03.2024 erfährt.
In der Vergangenheit ist das über eine "Protokollerklarung" paralell zur "normalen" Tariferhöhung festgehalten worden.
Da es nun keine Fortführung des alten TV FlexAZ gibt, kann man dann davon ausgehen, dass §7 Abs. 2 Satz 2 so auszulegen ist, dass die Tariferhöhung zum 01.03.2024 als Bestandschutz gilt?

Für eine fundierte Aussage wäre ich sehr dankbar.

Bernstein

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Antw:Altersteilzeit Wertguthaben Tariferhöhung 2024
« Antwort #1 am: 25.07.2023 07:22 »
So ganz verstehe ich deine Frage leider nicht.

Die Tariferhöhung zum 1.3.2024 gilt nicht rückwirkend, kann sich also auf den angesammelten Betrag nicht auswirken. Sollte ab 1.3.2024 die Freistellungsphase beginnen, gibt es quasi nur das Geld, was bereits angesammelt wurde. Eine Erhöhung durch die Tariferhöhung findet nicht statt.

go61

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Antw:Altersteilzeit Wertguthaben Tariferhöhung 2024
« Antwort #2 am: 25.07.2023 09:17 »
Hallo an alle, die es interessiert,

ich habe gestern noch die Antwort von einer Kollegin erhalten. Demnach ist es so, dass die Protokollerklärung in dem Papier zur Einigung enthalten ist, siehe auch "Einigung in der Tarifverhandlung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen 2023".

Die Protokollerklärung zum TV FlexAZ bezüglich des Wertguthabens ist in der Einigung zu finden unter Teil C Nr. 4 d)
Demnach wird das bis zum 29.02.2024 angesammelte Wertguthaben zum 01.03.2024 um 11,5 % erhöht. Das ist eben die vereinbarte Tariferhöhung wie es im § 7 Abs. 2 Satz 2 TV FlexAZ vereinbart wurde.

Es wäre ja auch widersinnig, wenn es für das Wertguthaben keine Erhöhung gäbe, da die zukünftigen Gehaltszahlungen in der Freistellungsphase ja dann nur einem "alten" Tarif entsprechen würden. Auch wenn man sich in der Freistellungsphase befindet, wird eben der Restwert des Wertguthabens entsprechend den laufenden Tariferhöhungen erhöht.
So ganz verstehe ich nicht, warum das nicht publik gemacht wurde.

Schöne Grüße

TVOEDAnwender

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Antw:Altersteilzeit Wertguthaben Tariferhöhung 2024
« Antwort #3 am: 27.07.2023 14:20 »
Eine Änderung der PE im TV-Flex AZ wird es geben.