Autor Thema: Fristen für Überprüfung Bewertungsvermutung / Eingruppierung  (Read 1147 times)

Miri

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Liebes Forum,

seit September 2014 bin ich in einem Berliner Bezirk als „Techn. Tarifbeschäftigte“ beschäftigt mit einer Bewertungsvermutung EG 11.
Da neuerdings vergleichbare Stellen in anderen Bezirken mit EG 12 oder sogar 13 bewertet werden, habe ich im August 2021 einen Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung gestellt. Die Eingangsbestätigung erhielt ich im September 2021 zusammen mit den erforderlichen Formularen. Ich habe sodann eine BAK erstellt und zusammen mit einer Zeitaufschreibung im März 2022 abgegeben. Im Juli 2022 erhielt ich zunächst die abschlägige Antwort, dass man keinen Grund für  die Überprüfung sehe und man stattdessen die EG 11 von meinen Kolleg*innen, welche über dieselbe Stelle verfügen, auf mich übertragen werde. Nach meiner nachdrücklichen Bitte um Überprüfung der BAK erhielt ich einige Monate später die mündliche Auskunft - über meinen Amtsleiter - dass die Bewertungsüberprüfung eine EG 12 ergeben habe. Allerdings werde die weitere Bearbeitung meines Antrags längere Zeit in Anspruch nehmen, da alle anderen betroffenen Kolleg*innen nun ebenfalls einen solchen Antrag stellen sollten. Meine BAK soll als "Muster-BAK" hergenommen werden, so dass alle Kolleg*innen mit derselben Stelle gleich behandelt werden. Die ca. 12 Betroffenen wurden - ebenfalls nur mündlich über die Amtsleitung - aufgefordert, für die letzten 10 Jahre ihre Tätigkeiten grob darzulegen. Einige Kolleg*innen sehen sich dazu jedoch nicht bemüßigt, weil niemand weiß, wozu dies dienen soll, da schließlich eine Muster-BAK vorliegt.
Kurzum - mein Antrag ruht bis auf Weiteres und es ist nicht möglich, schriftliche Informationen zu dem Vorgang vom Personalservice zu bekommen. Mündlich wird lediglich gesagt, dass man Geduld haben müsse. Auch zu der Frage, welche weiteren Unterlagen konkret erwartet werden, gibt es keine Antwort. Im März 2023 wurde zuletzt mündlich mitgeteilt, dass sich der Personalservice aktuell überlegen würde, wie man auf die Bitte nach konkreten Informationen antworten wird. Ergänzend ist anzumerken, dass das Fachwissen bei diesem "Personalservice" sehr gering ist.

Meine Frage ist, ob es für den Personalservice eine Art Richtlinie oder Fristen für die Bearbeitung meines Antrags gibt. Ich kann einerseits verstehen, dass man alle Betroffenen gleich behandeln will, aber andererseits ziehen nicht alle Betroffenen "an einem Strang", weswegen mein Antrag nun ruht. Für Hinweise zu dieser Frage wäre ich sehr dankbar.

Organisator

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Nein, eine solche Frist kann man nicht setzen. Da sich die Eingruppierung im TV-L nach den übertragenen Tätigkeiten richtet ist man gemäß der Tarifautomatik immer richtig eingruppiert.

Auf solche (tariflich nicht vorgesehenen) Spielchen mit "Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung" muss man sich daher gar nicht einlassen, sondern bei Bedarf einfach die unabhängige Schiedsstelle anrufen, die die Eingruppierung (im Gegensatz zum Arbeitgeber) feststellen kann und darf.

--> Eingruppierungsfeststellungsklage beim Arbeitsgericht.

FearOfTheDuck

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Und ich hoffe, du hast neben dem hüllenlosen Antrag deine Ansprüche entsprechend geltend gemacht?

Diese ganze Antragsblub scheint hier nur dem zeitlichen Aufschub dienlich zu sein. Wenn der AG mithin zur Rechtsmeinung einer höheren EG kommt, was hindert ihn dann seinen Irrtum zu korrigieren?

Miri

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Nein, eine solche Frist kann man nicht setzen. Da sich die Eingruppierung im TV-L nach den übertragenen Tätigkeiten richtet ist man gemäß der Tarifautomatik immer richtig eingruppiert.

Auf solche (tariflich nicht vorgesehenen) Spielchen mit "Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung" muss man sich daher gar nicht einlassen, sondern bei Bedarf einfach die unabhängige Schiedsstelle anrufen, die die Eingruppierung (im Gegensatz zum Arbeitgeber) feststellen kann und darf.

--> Eingruppierungsfeststellungsklage beim Arbeitsgericht.


Das ist sehr interessant. Vielen Dank.

Miri

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Und ich hoffe, du hast neben dem hüllenlosen Antrag deine Ansprüche entsprechend geltend gemacht?

Diese ganze Antragsblub scheint hier nur dem zeitlichen Aufschub dienlich zu sein. Wenn der AG mithin zur Rechtsmeinung einer höheren EG kommt, was hindert ihn dann seinen Irrtum zu korrigieren?

Ja, die Ansprüche nach § 37 TV-L habe ich geltend gemacht :)
Was ihn hindert, ist wohl eine Mischung aus vielem. Unwissen, Unsicherheit, Überlastung, komplizierte Berechnungen und insb. auch die Vorgehensweise, meine BAK als Muster-BAK auf alle Betroffenen zu übertragen.
Ergänzend kann ich erwähnen, dass neue Mitarbeiter mit derselben Stelle bei uns aufgrund meiner Muster-BAK bereits mit der EG 12 eingestellt worden sind.

Organisator

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Und ich hoffe, du hast neben dem hüllenlosen Antrag deine Ansprüche entsprechend geltend gemacht?

Diese ganze Antragsblub scheint hier nur dem zeitlichen Aufschub dienlich zu sein. Wenn der AG mithin zur Rechtsmeinung einer höheren EG kommt, was hindert ihn dann seinen Irrtum zu korrigieren?

Ja, die Ansprüche nach § 37 TV-L habe ich geltend gemacht :)
Was ihn hindert, ist wohl eine Mischung aus vielem. Unwissen, Unsicherheit, Überlastung, komplizierte Berechnungen und insb. auch die Vorgehensweise, meine BAK als Muster-BAK auf alle Betroffenen zu übertragen.
Ergänzend kann ich erwähnen, dass neue Mitarbeiter mit derselben Stelle bei uns aufgrund meiner Muster-BAK bereits mit der EG 12 eingestellt worden sind.

Dann Messer auf die Brust und deinem AG unter Fristsetzung auffordern, deinen tariflich nicht vorgesehenen "Antrag" abschließend zu bearbeiten mit dem Hinweis, dass du ansonsten deine Eingruppierung rechtlich sauber feststellen lässt.