Liebes Forum,
seit September 2014 bin ich in einem Berliner Bezirk als „Techn. Tarifbeschäftigte“ beschäftigt mit einer Bewertungsvermutung EG 11.
Da neuerdings vergleichbare Stellen in anderen Bezirken mit EG 12 oder sogar 13 bewertet werden, habe ich im August 2021 einen Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung gestellt. Die Eingangsbestätigung erhielt ich im September 2021 zusammen mit den erforderlichen Formularen. Ich habe sodann eine BAK erstellt und zusammen mit einer Zeitaufschreibung im März 2022 abgegeben. Im Juli 2022 erhielt ich zunächst die abschlägige Antwort, dass man keinen Grund für die Überprüfung sehe und man stattdessen die EG 11 von meinen Kolleg*innen, welche über dieselbe Stelle verfügen, auf mich übertragen werde. Nach meiner nachdrücklichen Bitte um Überprüfung der BAK erhielt ich einige Monate später die mündliche Auskunft - über meinen Amtsleiter - dass die Bewertungsüberprüfung eine EG 12 ergeben habe. Allerdings werde die weitere Bearbeitung meines Antrags längere Zeit in Anspruch nehmen, da alle anderen betroffenen Kolleg*innen nun ebenfalls einen solchen Antrag stellen sollten. Meine BAK soll als "Muster-BAK" hergenommen werden, so dass alle Kolleg*innen mit derselben Stelle gleich behandelt werden. Die ca. 12 Betroffenen wurden - ebenfalls nur mündlich über die Amtsleitung - aufgefordert, für die letzten 10 Jahre ihre Tätigkeiten grob darzulegen. Einige Kolleg*innen sehen sich dazu jedoch nicht bemüßigt, weil niemand weiß, wozu dies dienen soll, da schließlich eine Muster-BAK vorliegt.
Kurzum - mein Antrag ruht bis auf Weiteres und es ist nicht möglich, schriftliche Informationen zu dem Vorgang vom Personalservice zu bekommen. Mündlich wird lediglich gesagt, dass man Geduld haben müsse. Auch zu der Frage, welche weiteren Unterlagen konkret erwartet werden, gibt es keine Antwort. Im März 2023 wurde zuletzt mündlich mitgeteilt, dass sich der Personalservice aktuell überlegen würde, wie man auf die Bitte nach konkreten Informationen antworten wird. Ergänzend ist anzumerken, dass das Fachwissen bei diesem "Personalservice" sehr gering ist.
Meine Frage ist, ob es für den Personalservice eine Art Richtlinie oder Fristen für die Bearbeitung meines Antrags gibt. Ich kann einerseits verstehen, dass man alle Betroffenen gleich behandeln will, aber andererseits ziehen nicht alle Betroffenen "an einem Strang", weswegen mein Antrag nun ruht. Für Hinweise zu dieser Frage wäre ich sehr dankbar.