Welche relevanten Fälle der Beteiligung gibt es noch außerhalb von § 27?
Das die GB bei Einstellung, Kündigung, beruflicher Aufstieg, organisatorische Angelegenheiten, soziale Angelegenheiten vor dem PR beteiligt werden muss, hältst du nicht für eine allgemeine Regelung, die einzuhalten ist?
In NRW gilt das übrigens ebenso.