Der Zuschuss zur PKV richtet sich nach der Höhe der PKV-Beiträge. Davon werden maximal 50% bezuschusst, gedeckelt auf den Betrag, der zur GKV gezahlt werden würde.
Sinkt das Einkommen, sinkt ebenfalls der Zuschuss zur PKV.
Insofern hast du das richtig verstanden, allerdings ist zu beachten, dass bei Teilzeit und ggf. daraus resultierend Unterschreiten eines bestimmten Einkommens Versicherungspflicht in der GKV entsteht.