Autor Thema: PKV Beiträge bei Teilzeit  (Read 1362 times)

MoinMoin

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PKV Beiträge bei Teilzeit
« am: 24.07.2023 16:51 »
Wenn jemand in Teilzeit geht muss der Ag doch weiterhin 50% der PKV Beiträge bezahlen.

Aber dort wird doch sicherlich genauso gedeckelt oder.
Also PKV max ist 403,99 Euro pro Monat.

So dass der AG nur max ~400 zahlen muss, auch wenn ich einen PKV mit 1000€ hätte.

So weit habe ich es verstanden. (bitte korrigieren wenn ich da falsch liege)

Wenn ich jetzt in Teilzeit gehe reduziert sich dieser Betrag entsprechend (der GKV Beitrag würde da ja auch runtergehen)?

Also wenn ich dann auf 50% gehen, dass dann der AG nur ~200€ max bezahlen muss?



Organisator

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Antw:PKV Beiträge bei Teilzeit
« Antwort #1 am: 24.07.2023 16:59 »
Der Zuschuss zur PKV richtet sich nach der Höhe der PKV-Beiträge. Davon werden maximal 50% bezuschusst, gedeckelt auf den Betrag, der zur GKV gezahlt werden würde.

Sinkt das Einkommen, sinkt ebenfalls der Zuschuss zur PKV.

Insofern hast du das richtig verstanden, allerdings ist zu beachten, dass bei Teilzeit und ggf. daraus resultierend Unterschreiten eines bestimmten Einkommens Versicherungspflicht in der GKV entsteht.

MoinMoin

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Antw:PKV Beiträge bei Teilzeit
« Antwort #2 am: 24.07.2023 17:39 »
Der Zuschuss zur PKV richtet sich nach der Höhe der PKV-Beiträge. Davon werden maximal 50% bezuschusst, gedeckelt auf den Betrag, der zur GKV gezahlt werden würde.

Sinkt das Einkommen, sinkt ebenfalls der Zuschuss zur PKV.
na dann werde ich beizeiten meine Teilzeit entsprechend deckeln, dass der Ag weiterhin 50% meiner PKV Beiträge bezahlt.
Zitat
Insofern hast du das richtig verstanden, allerdings ist zu beachten, dass bei Teilzeit und ggf. daraus resultierend Unterschreiten eines bestimmten Einkommens Versicherungspflicht in der GKV entsteht.
Das ist mWn nicht richtig.
Bei ü55 ist die Rückkehr in die GKV quasi nicht mehr möglich und bei u55 besteht bei Unterschreitung der Grenze die Wahlfreiheitob man GKV oder PKV auf Ewig bleibt.

ISN

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Antw:PKV Beiträge bei Teilzeit
« Antwort #3 am: 24.07.2023 20:13 »
Die Rückkehr in die GKV ist für PKV-Versicherte ausgeschlossen, die
das 55. Lebensjahr vollendet haben und
in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren und
mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbst­ständig waren.

Ü55 alleine führt nicht dazu, dass die Rückkehr ausgeschlossen ist.

MoinMoin

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Antw:PKV Beiträge bei Teilzeit
« Antwort #4 am: 24.07.2023 21:43 »
Die Rückkehr in die GKV ist für PKV-Versicherte ausgeschlossen, die
das 55. Lebensjahr vollendet haben und
in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren und
mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbst­ständig waren.

Ü55 alleine führt nicht dazu, dass die Rückkehr ausgeschlossen ist.
Danke für die Konkretisierung. Drum schrieb ich auch quasi, hatte aber nicht mehr die Regularien auf dem Schirm.
Als der Exot, der zwischen 50 und 55 in die PKV geht, der kann zurück?

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Antw:PKV Beiträge bei Teilzeit
« Antwort #5 am: 25.07.2023 08:05 »
Die Rückkehr in die GKV ist für PKV-Versicherte ausgeschlossen, die
das 55. Lebensjahr vollendet haben und
in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren und
mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbst­ständig waren.

Ü55 alleine führt nicht dazu, dass die Rückkehr ausgeschlossen ist.

Verstehe ich das richtig, dass ü50 bzw. ü55  jährige bei grundsätzlicher Versicherungspflicht wg. Arbeitseinkommen aufgrund der fehlenden Vorversicherungszeit nicht GKV-versichert wären? Hättest du dazu bitte eine Rechtsgrundlage für mich?

Bislang kenne ich diese Regelung nur für die KV der Rentner.

Max

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« Antwort #6 am: 25.07.2023 10:37 »
§ 6 Abs. 3a SGB V

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Antw:PKV Beiträge bei Teilzeit
« Antwort #7 am: 25.07.2023 10:41 »
§ 6 Abs. 3a SGB V

Danke! Wieder was gelernt :)

ISN

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Antw:PKV Beiträge bei Teilzeit
« Antwort #8 am: 25.07.2023 19:47 »
Die Rückkehr in die GKV ist für PKV-Versicherte ausgeschlossen, die
das 55. Lebensjahr vollendet haben und
in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren und
mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbst­ständig waren.

Ü55 alleine führt nicht dazu, dass die Rückkehr ausgeschlossen ist.
Danke für die Konkretisierung. Drum schrieb ich auch quasi, hatte aber nicht mehr die Regularien auf dem Schirm.
Als der Exot, der zwischen 50 und 55 in die PKV geht, der kann zurück?
Ja, wenn er innerhalb von 5 Jahren ab Wechsel in die PKV wieder kv-pflichtig wird.