Autor Thema: Begründung der Einstufung  (Read 2083 times)

EdiEd

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Begründung der Einstufung
« am: 25.07.2023 12:13 »
Hallo zusammen,

ich hab im März eine neue Stelle angefangen und bin in TV-L S15 eingruppiert. Davor wurde ich in Anlehnung an den TvöD bezahlt und habe genau den gleichen Job 3 Jahre und 8 Monate ausgeübt. Nachdem ich einmal die Woche wegen meiner Einstufung nachgefragt habe kam als Ergebnis Stufe 2 raus. Bedeutet, mir wurde nur ein Jahr anerkannt. Angeblich muss ich nun in Stufe 2 wieder von vorne beginnen. Ich habe daraufhin mit dem Personalrat gesprochen, welcher mir mitteilte, dass es dabei durchaus noch Verhandlungsspielraum gäbe. Nach weiterer Nachfrage bei der BZR kam die Aussage „das wäre nur möglich, wenn die Stelle öfter als einmal ausgeschrieben wurde und ich die einzige Bewerberin war“.
Nun, die Stelle war zwar mehrmals ausgeschrieben aber es gab noch eine weitere Bewerberin, die allerdings nicht geeignet war.
Gibt es noch irgendwelche Möglichkeiten oder Schlupflöcher für mich, doch noch mehr zu erreichen?
Finde es schon sehr frech mein berufliches Können mit diesem Vorgehen abzuwerten.

Danke schon vorab für eure Hilfe!

Bastel

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Antw:Begründung der Einstufung
« Antwort #1 am: 25.07.2023 12:22 »
Im Nachhinein ist sowas schwierig, aber nicht unmöglich. Du hättest das vor Vertragsunterzeichnung klären sollen.

MoinMoin

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Antw:Begründung der Einstufung
« Antwort #2 am: 25.07.2023 12:32 »
Tariflich eigentlich ganz einfach:
Bei einschlägiger Berufserfahrung von 3 Jahren ist man in Stufe 3.
Da gibt es nichts zu verhandeln.
Solltest du aber nur förderliche Zeiten nachweisen können, ist nach Vertragsabschluss nichts mehr verhandelbar.

Ausser/Übertariflich kann man jedoch verhandeln was man will.
So kannst du eine Zulage nach 16.5 fordern als Kompensation, musst aber mit Weggang drohen, sonst dürfen sie tariflich dir das nicht gewähren.

EdiEd

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Antw:Begründung der Einstufung
« Antwort #3 am: 25.07.2023 13:43 »
Die Stufenlaufzeit in TV-L S ist leider eine andere und darauf berufen sie sich.
Dann komme ich wohl leider wirklich nur weiter wenn ich meinen Weggang androhe.. schade eigentlich und auch ein bisschen gemein so die Berufserfahrung und das Können runterzuspielen mit der Aussage „wenn es noch andere gab“
Hätte echt nicht gedacht, dass es so ein Kampf wird 🤦🏼‍♀️

Vielleicht gibts ja trotzdem noch Leute hier, die Tipps haben wie man mehr rausschlagen kann oder das vielleicht genauso miterlebt haben 🙈

Organisator

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Antw:Begründung der Einstufung
« Antwort #4 am: 25.07.2023 15:32 »
Vielleicht gibts ja trotzdem noch Leute hier, die Tipps haben wie man mehr rausschlagen kann oder das vielleicht genauso miterlebt haben 🙈

Genau so wie moinmoin schrieb - verhandeln vor Vertragsabschluss. So wie man das mit dem Gehalt so macht. Nun ist der Zug abgefahren.

McOldie

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Antw:Begründung der Einstufung
« Antwort #5 am: 25.07.2023 19:21 »
Tariflich eigentlich ganz einfach:
Bei einschlägiger Berufserfahrung von 3 Jahren ist man in Stufe 3.
Da gibt es nichts zu verhandeln.
Solltest du aber nur förderliche Zeiten nachweisen können, ist nach Vertragsabschluss nichts mehr verhandelbar.

Ausser/Übertariflich kann man jedoch verhandeln was man will.
So kannst du eine Zulage nach 16.5 fordern als Kompensation, musst aber mit Weggang drohen, sonst dürfen sie tariflich dir das nicht gewähren.

Nur ein kleiner Hinweis. Nach § 52 erfolgt die Einstufung in die Stufe 3 bei Vorliegen einer einschlägigen Be-
rufserfahrung von mindestens vier Jahren.

Ob es hier darüber hinausgehende "förderliche Zeiten" gibt, ist aus dem Sachverhalt nicht erkennbar.