Autor Thema: Vakuumbiopsie beihilfefähig  (Read 1837 times)

Elur

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Vakuumbiopsie beihilfefähig
« am: 25.07.2023 13:22 »
Weiß jemand, ob eine Vakuumbiopsie von der Beihilfe gezahlt wird und ob das vorher beantragt werden muss?

Organisator

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Antw:Vakuumbiopsie beihilfefähig
« Antwort #1 am: 25.07.2023 13:38 »
Würdest du dich im Zweifel auf irgendweilche Aussagen von irgendwelchen Leuten in irgendeinem Forum verlassen?
Und im Zweifel auf den Kosten sitzen bleiben?

--> Nur deine Beihilfestelle kann dazu eine verbindliche Antwort geben.

kimonbo

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Antw:Vakuumbiopsie beihilfefähig
« Antwort #2 am: 25.07.2023 15:48 »
Würdest du dich im Zweifel auf irgendweilche Aussagen von irgendwelchen Leuten in irgendeinem Forum verlassen?
Und im Zweifel auf den Kosten sitzen bleiben?

--> Nur deine Beihilfestelle kann dazu eine verbindliche Antwort geben.

Doch, doch, das ist beihilfefähig. Die zahlen sehr großzügig bei mir schon seit Jahren sehr viel Gutes, was meiner Gesundheit dient AHAHAHAAAAAAAAAAAAA

flip

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Antw:Vakuumbiopsie beihilfefähig
« Antwort #3 am: 25.07.2023 16:59 »
Würdest du dich im Zweifel auf irgendweilche Aussagen von irgendwelchen Leuten in irgendeinem Forum verlassen?
Und im Zweifel auf den Kosten sitzen bleiben?

--> Nur deine Beihilfestelle kann dazu eine verbindliche Antwort geben.

Doch, doch, das ist beihilfefähig. Die zahlen sehr großzügig bei mir schon seit Jahren sehr viel Gutes, was meiner Gesundheit dient AHAHAHAAAAAAAAAAAAA

Prima!  und ein wenig kann man sich ja an seiner bezahlten Freistellung auch beteiligen...

kimonbo

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Antw:Vakuumbiopsie beihilfefähig
« Antwort #4 am: 25.07.2023 17:30 »
Würdest du dich im Zweifel auf irgendweilche Aussagen von irgendwelchen Leuten in irgendeinem Forum verlassen?
Und im Zweifel auf den Kosten sitzen bleiben?

--> Nur deine Beihilfestelle kann dazu eine verbindliche Antwort geben.

Doch, doch, das ist beihilfefähig. Die zahlen sehr großzügig bei mir schon seit Jahren sehr viel Gutes, was meiner Gesundheit dient AHAHAHAAAAAAAAAAAAA

Prima!  und ein wenig kann man sich ja an seiner bezahlten Freistellung auch beteiligen...

Ich liebe das Solidarprinzip HAHAAAAA vor allem wenn es in eine Richtung geht HAHAAHHHA

Elur

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Antw:Vakuumbiopsie beihilfefähig
« Antwort #5 am: 25.07.2023 22:52 »
Würdest du dich im Zweifel auf irgendweilche Aussagen von irgendwelchen Leuten in irgendeinem Forum verlassen?
Und im Zweifel auf den Kosten sitzen bleiben?

--> Nur deine Beihilfestelle kann dazu eine verbindliche Antwort geben.

Das ist mir klar. Ich habe meine Beihilfestelle auch schon angeschrieben. Bis die aber antworten, hätte ich gerne von der Erfahrung anderer hier profitiert.

Lichtstifter

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Antw:Vakuumbiopsie beihilfefähig
« Antwort #6 am: 26.07.2023 08:16 »
https://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/BJNR032600009.html

Evtl. wirst du in den Anlagen am Ende fündig.

Gebe ich Biopsie als Suchbegriff ein, kommt nur etwas bzgl. Früherkennung bei Darm. Nach kurzer Recherche betrifft Vakuumbiopsie die Brust.

Wie es sich verhält, wenn eine Thematik nicht aufgeführt ist in der BBhV, weiß ich gegenwärtig nicht. Vielleicht sind das dann Einzelfallentscheidungen. Ist aber nur meine Vermutung.

Daher wie schon erwähnt, den Rückläufer abwarten .

Organisator

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Antw:Vakuumbiopsie beihilfefähig
« Antwort #7 am: 26.07.2023 08:18 »
Würdest du dich im Zweifel auf irgendweilche Aussagen von irgendwelchen Leuten in irgendeinem Forum verlassen?
Und im Zweifel auf den Kosten sitzen bleiben?

--> Nur deine Beihilfestelle kann dazu eine verbindliche Antwort geben.

Das ist mir klar. Ich habe meine Beihilfestelle auch schon angeschrieben. Bis die aber antworten, hätte ich gerne von der Erfahrung anderer hier profitiert.

Die dir dann welchen Nutzen bringt? Würdest du aufgrund von Nutzeraussagen hier im Forum Untersuchungen vornehmen lassen, ohne verlässlich zu wissen, ob du die Kosten dafür erstattet bekommst?

Lichtstifter

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Antw:Vakuumbiopsie beihilfefähig
« Antwort #8 am: 26.07.2023 08:22 »

Elur

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Antw:Vakuumbiopsie beihilfefähig
« Antwort #9 am: 26.07.2023 21:58 »


Die dir dann welchen Nutzen bringt? Würdest du aufgrund von Nutzeraussagen hier im Forum Untersuchungen vornehmen lassen, ohne verlässlich zu wissen, ob du die Kosten dafür erstattet bekommst?
[/quote]

Ja, würde ich. Meine Gesundheit wäre es mir wert. Aber die Beihilfestelle hat mir heute Morgen um kurz nach 6 Uhr geantwortet, die Untersuchung sei beihilfefähig, sofern nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet wird. Ich habe bisher nicht erlebt, dass irgendein Arzt nicht nach dieser Gebührenordnung abrechnet. Aber ich bin froh, dass es beihilfefähig ist.

Elur

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Antw:Vakuumbiopsie beihilfefähig
« Antwort #10 am: 26.07.2023 22:00 »
https://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/BJNR032600009.html

Evtl. wirst du in den Anlagen am Ende fündig.

Gebe ich Biopsie als Suchbegriff ein, kommt nur etwas bzgl. Früherkennung bei Darm. Nach kurzer Recherche betrifft Vakuumbiopsie die Brust.

Wie es sich verhält, wenn eine Thematik nicht aufgeführt ist in der BBhV, weiß ich gegenwärtig nicht. Vielleicht sind das dann Einzelfallentscheidungen. Ist aber nur meine Vermutung.

Daher wie schon erwähnt, den Rückläufer abwarten .

Vielen Dank für die Mühe!