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Vakuumbiopsie beihilfefähig
Elur:
--- Zitat von: Organisator am 25.07.2023 13:38 ---Würdest du dich im Zweifel auf irgendweilche Aussagen von irgendwelchen Leuten in irgendeinem Forum verlassen?
Und im Zweifel auf den Kosten sitzen bleiben?
--> Nur deine Beihilfestelle kann dazu eine verbindliche Antwort geben.
--- End quote ---
Das ist mir klar. Ich habe meine Beihilfestelle auch schon angeschrieben. Bis die aber antworten, hätte ich gerne von der Erfahrung anderer hier profitiert.
Lichtstifter:
https://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/BJNR032600009.html
Evtl. wirst du in den Anlagen am Ende fündig.
Gebe ich Biopsie als Suchbegriff ein, kommt nur etwas bzgl. Früherkennung bei Darm. Nach kurzer Recherche betrifft Vakuumbiopsie die Brust.
Wie es sich verhält, wenn eine Thematik nicht aufgeführt ist in der BBhV, weiß ich gegenwärtig nicht. Vielleicht sind das dann Einzelfallentscheidungen. Ist aber nur meine Vermutung.
Daher wie schon erwähnt, den Rückläufer abwarten .
Organisator:
--- Zitat von: Elur am 25.07.2023 22:52 ---
--- Zitat von: Organisator am 25.07.2023 13:38 ---Würdest du dich im Zweifel auf irgendweilche Aussagen von irgendwelchen Leuten in irgendeinem Forum verlassen?
Und im Zweifel auf den Kosten sitzen bleiben?
--> Nur deine Beihilfestelle kann dazu eine verbindliche Antwort geben.
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Das ist mir klar. Ich habe meine Beihilfestelle auch schon angeschrieben. Bis die aber antworten, hätte ich gerne von der Erfahrung anderer hier profitiert.
--- End quote ---
Die dir dann welchen Nutzen bringt? Würdest du aufgrund von Nutzeraussagen hier im Forum Untersuchungen vornehmen lassen, ohne verlässlich zu wissen, ob du die Kosten dafür erstattet bekommst?
Lichtstifter:
§ 41 Abs. 3 BBhV
https://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/__41.html
Elur:
Die dir dann welchen Nutzen bringt? Würdest du aufgrund von Nutzeraussagen hier im Forum Untersuchungen vornehmen lassen, ohne verlässlich zu wissen, ob du die Kosten dafür erstattet bekommst?
[/quote]
Ja, würde ich. Meine Gesundheit wäre es mir wert. Aber die Beihilfestelle hat mir heute Morgen um kurz nach 6 Uhr geantwortet, die Untersuchung sei beihilfefähig, sofern nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet wird. Ich habe bisher nicht erlebt, dass irgendein Arzt nicht nach dieser Gebührenordnung abrechnet. Aber ich bin froh, dass es beihilfefähig ist.
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