Autor Thema: [BY] Anrechnung Dienstzeit Erfahrungsstufe Bundeswehr - Land Bayern  (Read 3794 times)

Auso1

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 27
Hallo,

ich wollte euch einmal fragen, wie es mit den Erfahrungszeiten ist, die ich während meiner Zeit bei der Bundeswehr gesammelt habe.

Im Art. 31 BayBesG finde ich folgendes:

Art. 31
Berücksichtigungsfähige Zeiten
(1) Für die Stufenfestlegung nach Art. 30 Abs. 1 Satz 2 und 6 ist der Diensteintritt um folgende berücksichtigungsfähige Zeiten fiktiv vorzuverlegen:
1.
Zeiten einer in den Laufbahnvorschriften für die Zulassung zur Fachlaufbahn in der entsprechenden Qualifikationsebene zusätzlich zu den Mindestanforderungen nach Art. 7 und 8 LlbG vorgeschriebenen hauptberuflichen Beschäftigung in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis,
2.
a)
Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes, eines Entwicklungshelferdienstes oder eines freiwilligen sozialen oder freiwilligen ökologischen Jahres, soweit dadurch die Pflicht, Grundwehrdienst oder Zivildienst zu leisten, erloschen ist, wenn der Ausgleich zur Vermeidung beruflicher Verzögerungen nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz, dem Zivildienstgesetz, dem Entwicklungshelfer-Gesetz oder dem Soldatenversorgungsgesetz erfolgt; ist eine Berücksichtigung der Zeiten gemäß der Regelungen nach Buchst. b im größeren Umfang möglich, findet diese Anwendung,
b)
Zeiten eines freiwilligen Wehrdienstes nach dem Soldatengesetz, eines Bundesfreiwilligendienstes nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz, eines freiwilligen sozialen oder freiwilligen ökologischen Jahres nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz, eines Entwicklungshelferdienstes nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz oder eines Freiwilligendienstes im Sinn des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d des Einkommensteuergesetzes (EStG) im Umfang von insgesamt höchstens zwei Jahren ...

Werden demnach die kompletten Jahre angerechnet, oder nur teilweise.

Desweiteten muss die Tätigkeit wie auf Bundesebene vergleichbar sein, oder ist das hier nicht nötig.

Vielen Dank!
« Last Edit: 27.07.2023 02:11 von Admin2 »

Auso1

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 27
keiner eine Antwort parat?

dewe

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Ich habe vor kurzem meine Unterlagen (SaZ-Urkunde, Wehrdienstzeitbescheinigung etc.) zur Anrechnung meiner Erfahrungszeiten eingereicht.
Sobald ich meine Erfahrungsstufe weiß, kann ich dir gerne näheres sagen.

Mit der vergleichbaren Tätigkeit sollte es meiner Meinung nach nichts zu tun haben.

Hulbatsub

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 21
Ich finde es immer erschreckend, wie wenig selbst recherchiert wird oder bei den entsprechenden Stellen nachgefragt wird. Aber ich helfe gerne weiter: hier dürfte Art. 30 Abs. 4 BayBesG einschlägig sein, so dass grundsätzlich ab Zahlung des Grundgehalts, das bei der Bundeswehr meistens ab Tag 1 erfolgt, die Stufenlaufzeit zu rechnen ist. Du wirst also fiktiv so gestellt, als ob du zum Zeitpunkt des Eintritts in die Bundeswehr bereits beim Freistaat angefangen hättest.

Da es ja für SaZ mehrere Modelle beim Ausscheiden aus der BW gibt, kann ich nur empfehlen, sich weiter von der BW bezahlen zu lassen und während der Freistellung eine Ausbildung/duales Studium beim Freistaat zu machen. Dann werden selbst die Zeiten der Ausbildung im Rahmen der Stufenfestsetzung berücksichtigt, da man ja Grundgehalt erhält.

Im Übrigen empfehle ich die Lektüre der BayVwVBes, falls weitere Fragen auftreten.

HigherEchelon

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Studier mal BayVwVBes Abschnitt 1 Nr. 31 etwas genauer, danach hat es sich für mich auch näher erschlossen. Warte aber auch noch, was das LfF letztendlich daraus macht.

Mingara

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 34
Grüß Gott!

Ich kann bestätigen, dass meine 23 Monate FWDL zu meiner Dienstzeit (relevant für die Pension) angerechnet wurden, allerdings nicht zur Erfahrungsstufe. Dennoch war eben jene Dienstzeit indirekt für eine wesentlich raschere Beförderung (zusammen mit einer glücklichen Beurteilung) zu A14 mitverantwortlich.

Viele Grüße

Auso1

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 27
Grüß Gott!

Ich kann bestätigen, dass meine 23 Monate FWDL zu meiner Dienstzeit (relevant für die Pension) angerechnet wurden, allerdings nicht zur Erfahrungsstufe. Dennoch war eben jene Dienstzeit indirekt für eine wesentlich raschere Beförderung (zusammen mit einer glücklichen Beurteilung) zu A14 mitverantwortlich.

Viele Grüße

Vielen Dank für die Antworten.

Aber dass die Jahre nicht auf die Erfahrungsstufe angerechnet  wurden verwundert mich jetzt doch ziemlich.

Alles was ich bisher gelesen / gehört habe geht in die Richtung, dass die komplette Dienstzeit auf die Erfahrungsstufen angerechnet werden.

Das lff sagte heute auf meine Nachfrage, dass die Jahre bei der Bw normal komplett angerechnet werden....

Mingara

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 34
Ich kann deine Skepsis verstehen, aber mir persönlich war es wichtiger, die Jahre für die Pension und für eine schnellere Beförderung auf A14 angerechnet zu bekommen.

Aber an sich geb ich dir recht, logisch gedacht müsste man auch die Erfahrungsstufe schneller erreichen.

Ich war z.B. vor meiner Verbeamtung auch drei Jahre angestellt bei der Kommune und die Jahre wurden mir auch nicht als Erfahrung angerechnet ... ziemlich dreist. Aber immerhin auch als Dienstjahre.

Bin gespannt, was für eine Antwort du erhältst!

HigherEchelon

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Ich kann deine Skepsis verstehen, aber mir persönlich war es wichtiger, die Jahre für die Pension und für eine schnellere Beförderung auf A14 angerechnet zu bekommen.

Aber an sich geb ich dir recht, logisch gedacht müsste man auch die Erfahrungsstufe schneller erreichen.

Ich war z.B. vor meiner Verbeamtung auch drei Jahre angestellt bei der Kommune und die Jahre wurden mir auch nicht als Erfahrung angerechnet ... ziemlich dreist. Aber immerhin auch als Dienstjahre.

Bin gespannt, was für eine Antwort du erhältst!

Weißt du aufgrund welcher Rechtsgrundlage dies bei dir angerechnet wurde? Evtl. nach Art. 15 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LlbG? Hatte vor längerem schon mal dazu recherchiert, kann mich aber nicht mehr an das Ergebnis erinnern.  ::) War aber irgendwie ernüchtert, so viel weiß ich noch. Naja, vielleicht such ich es nochmal raus.

Edit: Für Interessierte  - 2030-F Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht (VV-BeamtR) Abschnitt 6
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV230264-NN7

Eine Verkürzung der Probezeit nach Art. 36 Abs. 2 LlbG wirds ja wohl nicht gewesen sein bei dir.
« Last Edit: 12.09.2023 13:30 von HigherEchelon »

Auso1

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 27
Ich kann deine Skepsis verstehen, aber mir persönlich war es wichtiger, die Jahre für die Pension und für eine schnellere Beförderung auf A14 angerechnet zu bekommen.

Aber an sich geb ich dir recht, logisch gedacht müsste man auch die Erfahrungsstufe schneller erreichen.

Ich war z.B. vor meiner Verbeamtung auch drei Jahre angestellt bei der Kommune und die Jahre wurden mir auch nicht als Erfahrung angerechnet ... ziemlich dreist. Aber immerhin auch als Dienstjahre.

Bin gespannt, was für eine Antwort du erhältst!

Also habe mit einem Ex-Kollegen gesprochen. Bei ihm wurden die Jahre 1:1 übernommen und der Dienstantritt fiktiv vorverlegt. Die Stufenfestsetzung wurde hier auch dementsprechend angepasst.

Deshalb wundere ich mich, dass es bei dir nicht berücksichtigt wurde...

dewe

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Habe jetzt meinen Bescheid bekommen. Meine 12 Jahre wurden voll angerechnet und mein Dienstantritt fiktiv vorverlegt. Wie es ja auch sein sollte.
Erfahrungstufe dadurch auf 6 festgesetzt.

PotatusNoobus

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Habe jetzt meinen Bescheid bekommen. Meine 12 Jahre wurden voll angerechnet und mein Dienstantritt fiktiv vorverlegt. Wie es ja auch sein sollte.
Erfahrungstufe dadurch auf 6 festgesetzt.

Welche Nachweise und Anträge musstest du dafür einreichen und bei welcher Stelle hast du diese eingereicht?

Danke schonmal  :)

dewe

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Nach bestandener Prüfung musste ich erstmal nur den "Personalbogen für Beamte auf Probe" ausfüllen und in der GS abgeben.

Daraufhin hat mich dann die Beszügestelle angeschrieben und ich sollte noch folgendes nachreichen:

- Kopie Ernennungsurkunde (hatte ich eigentlich schon mit dem Personalbogen abgegeben ::))
- Nachweise über die Stufenfestsetzung

Hab dann Ernennungs- und Entlassungsurkunde, Wehrdienstzeitbescheinigung und die erste und letzte Gehaltsabrechnung vom Bund beigefügt (steht ja die Erfahrungsstufe drauf)

PS
Bin beim Landesamt f. Finanzen

Bruce Springsteen

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 101
Ich musste damals analog zum Antrag noch die letzte Soldabrechnung (zwecks Erfahrungsstufe) und die Wehrdienstbescheinigung einreichen.

Mingara

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 34
Ich kann deine Skepsis verstehen, aber mir persönlich war es wichtiger, die Jahre für die Pension und für eine schnellere Beförderung auf A14 angerechnet zu bekommen.

Aber an sich geb ich dir recht, logisch gedacht müsste man auch die Erfahrungsstufe schneller erreichen.

Ich war z.B. vor meiner Verbeamtung auch drei Jahre angestellt bei der Kommune und die Jahre wurden mir auch nicht als Erfahrung angerechnet ... ziemlich dreist. Aber immerhin auch als Dienstjahre.

Bin gespannt, was für eine Antwort du erhältst!

Also habe mit einem Ex-Kollegen gesprochen. Bei ihm wurden die Jahre 1:1 übernommen und der Dienstantritt fiktiv vorverlegt. Die Stufenfestsetzung wurde hier auch dementsprechend angepasst.

Deshalb wundere ich mich, dass es bei dir nicht berücksichtigt wurde...

Evtl. müsste ich da nochmal nachhaken...ich bin schon auch relativ rasch in die nächste Stufe gestiegen, evtl. hab ich es einfach als "normal" empfunden.

Mein Diensteintritt wurde auch ordentlich fiktiv nach vorn gesetzt, in meinem Fall wurde ja insgesamt Bund, Studium und Referendariat angerechnet und sogar ein Teil meiner Arbeitszeit als Angestellter bei der LHS. Zum Dienstantritt hatte ich also schon fast zehnjähriges Jubiläum!