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[BY] Anrechnung Dienstzeit Erfahrungsstufe Bundeswehr - Land Bayern

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Auso1:
Hallo,

ich wollte euch einmal fragen, wie es mit den Erfahrungszeiten ist, die ich während meiner Zeit bei der Bundeswehr gesammelt habe.

Im Art. 31 BayBesG finde ich folgendes:

Art. 31
Berücksichtigungsfähige Zeiten
(1) Für die Stufenfestlegung nach Art. 30 Abs. 1 Satz 2 und 6 ist der Diensteintritt um folgende berücksichtigungsfähige Zeiten fiktiv vorzuverlegen:
1.
Zeiten einer in den Laufbahnvorschriften für die Zulassung zur Fachlaufbahn in der entsprechenden Qualifikationsebene zusätzlich zu den Mindestanforderungen nach Art. 7 und 8 LlbG vorgeschriebenen hauptberuflichen Beschäftigung in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis,
2.
a)
Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes, eines Entwicklungshelferdienstes oder eines freiwilligen sozialen oder freiwilligen ökologischen Jahres, soweit dadurch die Pflicht, Grundwehrdienst oder Zivildienst zu leisten, erloschen ist, wenn der Ausgleich zur Vermeidung beruflicher Verzögerungen nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz, dem Zivildienstgesetz, dem Entwicklungshelfer-Gesetz oder dem Soldatenversorgungsgesetz erfolgt; ist eine Berücksichtigung der Zeiten gemäß der Regelungen nach Buchst. b im größeren Umfang möglich, findet diese Anwendung,
b)
Zeiten eines freiwilligen Wehrdienstes nach dem Soldatengesetz, eines Bundesfreiwilligendienstes nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz, eines freiwilligen sozialen oder freiwilligen ökologischen Jahres nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz, eines Entwicklungshelferdienstes nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz oder eines Freiwilligendienstes im Sinn des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d des Einkommensteuergesetzes (EStG) im Umfang von insgesamt höchstens zwei Jahren ...

Werden demnach die kompletten Jahre angerechnet, oder nur teilweise.

Desweiteten muss die Tätigkeit wie auf Bundesebene vergleichbar sein, oder ist das hier nicht nötig.

Vielen Dank!

Auso1:
keiner eine Antwort parat?

dewe:
Ich habe vor kurzem meine Unterlagen (SaZ-Urkunde, Wehrdienstzeitbescheinigung etc.) zur Anrechnung meiner Erfahrungszeiten eingereicht.
Sobald ich meine Erfahrungsstufe weiß, kann ich dir gerne näheres sagen.

Mit der vergleichbaren Tätigkeit sollte es meiner Meinung nach nichts zu tun haben.

Hulbatsub:
Ich finde es immer erschreckend, wie wenig selbst recherchiert wird oder bei den entsprechenden Stellen nachgefragt wird. Aber ich helfe gerne weiter: hier dürfte Art. 30 Abs. 4 BayBesG einschlägig sein, so dass grundsätzlich ab Zahlung des Grundgehalts, das bei der Bundeswehr meistens ab Tag 1 erfolgt, die Stufenlaufzeit zu rechnen ist. Du wirst also fiktiv so gestellt, als ob du zum Zeitpunkt des Eintritts in die Bundeswehr bereits beim Freistaat angefangen hättest.

Da es ja für SaZ mehrere Modelle beim Ausscheiden aus der BW gibt, kann ich nur empfehlen, sich weiter von der BW bezahlen zu lassen und während der Freistellung eine Ausbildung/duales Studium beim Freistaat zu machen. Dann werden selbst die Zeiten der Ausbildung im Rahmen der Stufenfestsetzung berücksichtigt, da man ja Grundgehalt erhält.

Im Übrigen empfehle ich die Lektüre der BayVwVBes, falls weitere Fragen auftreten.

HigherEchelon:
Studier mal BayVwVBes Abschnitt 1 Nr. 31 etwas genauer, danach hat es sich für mich auch näher erschlossen. Warte aber auch noch, was das LfF letztendlich daraus macht.

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