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[BY] Anrechnung Dienstzeit Erfahrungsstufe Bundeswehr - Land Bayern
Mingara:
Grüß Gott!
Ich kann bestätigen, dass meine 23 Monate FWDL zu meiner Dienstzeit (relevant für die Pension) angerechnet wurden, allerdings nicht zur Erfahrungsstufe. Dennoch war eben jene Dienstzeit indirekt für eine wesentlich raschere Beförderung (zusammen mit einer glücklichen Beurteilung) zu A14 mitverantwortlich.
Viele Grüße
Auso1:
--- Zitat von: Mingara am 08.09.2023 11:49 ---Grüß Gott!
Ich kann bestätigen, dass meine 23 Monate FWDL zu meiner Dienstzeit (relevant für die Pension) angerechnet wurden, allerdings nicht zur Erfahrungsstufe. Dennoch war eben jene Dienstzeit indirekt für eine wesentlich raschere Beförderung (zusammen mit einer glücklichen Beurteilung) zu A14 mitverantwortlich.
Viele Grüße
--- End quote ---
Vielen Dank für die Antworten.
Aber dass die Jahre nicht auf die Erfahrungsstufe angerechnet wurden verwundert mich jetzt doch ziemlich.
Alles was ich bisher gelesen / gehört habe geht in die Richtung, dass die komplette Dienstzeit auf die Erfahrungsstufen angerechnet werden.
Das lff sagte heute auf meine Nachfrage, dass die Jahre bei der Bw normal komplett angerechnet werden....
Mingara:
Ich kann deine Skepsis verstehen, aber mir persönlich war es wichtiger, die Jahre für die Pension und für eine schnellere Beförderung auf A14 angerechnet zu bekommen.
Aber an sich geb ich dir recht, logisch gedacht müsste man auch die Erfahrungsstufe schneller erreichen.
Ich war z.B. vor meiner Verbeamtung auch drei Jahre angestellt bei der Kommune und die Jahre wurden mir auch nicht als Erfahrung angerechnet ... ziemlich dreist. Aber immerhin auch als Dienstjahre.
Bin gespannt, was für eine Antwort du erhältst!
HigherEchelon:
--- Zitat von: Mingara am 10.09.2023 09:04 ---Ich kann deine Skepsis verstehen, aber mir persönlich war es wichtiger, die Jahre für die Pension und für eine schnellere Beförderung auf A14 angerechnet zu bekommen.
Aber an sich geb ich dir recht, logisch gedacht müsste man auch die Erfahrungsstufe schneller erreichen.
Ich war z.B. vor meiner Verbeamtung auch drei Jahre angestellt bei der Kommune und die Jahre wurden mir auch nicht als Erfahrung angerechnet ... ziemlich dreist. Aber immerhin auch als Dienstjahre.
Bin gespannt, was für eine Antwort du erhältst!
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Weißt du aufgrund welcher Rechtsgrundlage dies bei dir angerechnet wurde? Evtl. nach Art. 15 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LlbG? Hatte vor längerem schon mal dazu recherchiert, kann mich aber nicht mehr an das Ergebnis erinnern. ::) War aber irgendwie ernüchtert, so viel weiß ich noch. Naja, vielleicht such ich es nochmal raus.
Edit: Für Interessierte - 2030-F Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht (VV-BeamtR) Abschnitt 6
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV230264-NN7
Eine Verkürzung der Probezeit nach Art. 36 Abs. 2 LlbG wirds ja wohl nicht gewesen sein bei dir.
Auso1:
--- Zitat von: Mingara am 10.09.2023 09:04 ---Ich kann deine Skepsis verstehen, aber mir persönlich war es wichtiger, die Jahre für die Pension und für eine schnellere Beförderung auf A14 angerechnet zu bekommen.
Aber an sich geb ich dir recht, logisch gedacht müsste man auch die Erfahrungsstufe schneller erreichen.
Ich war z.B. vor meiner Verbeamtung auch drei Jahre angestellt bei der Kommune und die Jahre wurden mir auch nicht als Erfahrung angerechnet ... ziemlich dreist. Aber immerhin auch als Dienstjahre.
Bin gespannt, was für eine Antwort du erhältst!
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Also habe mit einem Ex-Kollegen gesprochen. Bei ihm wurden die Jahre 1:1 übernommen und der Dienstantritt fiktiv vorverlegt. Die Stufenfestsetzung wurde hier auch dementsprechend angepasst.
Deshalb wundere ich mich, dass es bei dir nicht berücksichtigt wurde...
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