Autor Thema: [Allg] Kindergeld und Kinderzuschlag TH  (Read 1521 times)

Lakeisha

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[Allg] Kindergeld und Kinderzuschlag TH
« am: 25.07.2023 22:20 »
Hallo, ich bin etwas verwirrt zum Thema Kindergeld (250€ über die Familienkasse) und Kinderzuschlag vom Dienstherrn.
Um letzteres zu bekommen muss ich zum Bezug von ersterem berechtigt sein. Bis dahin klar.
Aber ich lese auf einigen Seiten, Beamte bekommen beides. Es ist immer die Rede von "zusätzlich zum *normalen* Kindergeld erhält der Beamte einen Familienzuschlag". Soll das stimmen? Für ein Kind erhielte ich 304€ vom Dienstherrn,  da kommen doch nicht noch 250€ von der Familienkasse drauf ?!
Bitte bringt Licht ins Dunkel.
« Last Edit: 27.07.2023 02:10 von Admin2 »

Lakeisha

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Antw:Kindergeld und Kinderzuschlag TH
« Antwort #1 am: 25.07.2023 22:47 »
Sorry, Kindergeld und Familienzuschlag.

Umlauf

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Antw:Kindergeld und Kinderzuschlag TH
« Antwort #2 am: 25.07.2023 23:00 »
Kindergeld nach dem EStG (250€) ist völlig unabhängig vom Familienzuschlag der Besoldung.
Es ist auch völlig egal, wer die Funktion der Familienkasse inne hat.

MrBeam

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Antw:Kindergeld und Kinderzuschlag TH
« Antwort #3 am: 26.07.2023 05:53 »
ich lese auf einigen Seiten, Beamte bekommen beides. Es ist immer die Rede von "zusätzlich zum *normalen* Kindergeld erhält der Beamte einen Familienzuschlag". Soll das stimmen? Für ein Kind erhielte ich 304€ vom Dienstherrn,  da kommen doch nicht noch 250€ von der Familienkasse drauf ?!

Doch. Gute Nachricht. Freu Dich ;)

fennellimited

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Antw:[Allg] Kindergeld und Kinderzuschlag TH
« Antwort #4 am: 31.07.2023 12:43 »
Der Familienzuschlag zum Lohn hat nichts mit dem Kindergeld zu tun. Auch die Frage, wer das Familienvermögen verwaltet, macht keinen Unterschied.