Hallo zusammen,
ist es möglich, eine pädagogische Fachkraft, die normalerweise in S8a oder b eingruppiert ist, auch in S2 einzugruppieren wenn,
- die Fachkraft bereits eine Haupt-Anstellung bspw. bei einem anderen Träger in S8 hat
- die Fachkraft auf geringfügiger Basis (520,-€) beschäftigt wird
- die Fachkraft mit dem Handeln einverstanden ist
Hintergrund ist, dass eine Eingruppierung in S8 bei 520€ viel weniger Stunden generiert, als in S2. Trotzdem verdienst die Fachkraft wohl mehr, als bei einem anderen Job, in dem sie nicht als Fachkraft anerkannt ist.
Wäre ein solches Vorgehen tarifrechtlich in Ordnung?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen