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Fachkräfte in S2 eingruppieren auf 520,-€-Basis
SenorOppes:
Hallo zusammen,
ist es möglich, eine pädagogische Fachkraft, die normalerweise in S8a oder b eingruppiert ist, auch in S2 einzugruppieren wenn,
- die Fachkraft bereits eine Haupt-Anstellung bspw. bei einem anderen Träger in S8 hat
- die Fachkraft auf geringfügiger Basis (520,-€) beschäftigt wird
- die Fachkraft mit dem Handeln einverstanden ist
Hintergrund ist, dass eine Eingruppierung in S8 bei 520€ viel weniger Stunden generiert, als in S2. Trotzdem verdienst die Fachkraft wohl mehr, als bei einem anderen Job, in dem sie nicht als Fachkraft anerkannt ist.
Wäre ein solches Vorgehen tarifrechtlich in Ordnung?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen :)
MoinMoin:
tarifrechtlich in Ordnung ist die Bezahlung nach den auszuübenden Tätigkeiten.
Wenn die pädagogische Fachkraft S2 Tätigkeiten machen soll, dann wird sie auch nach S2 Tätigkeiten bezahlt.
Wenn sie S8ab machen soll, dann dem entsprechend.
Organisator:
--- Zitat von: SenorOppes am 26.07.2023 13:14 ---Hallo zusammen,
ist es möglich, eine pädagogische Fachkraft, die normalerweise in S8a oder b eingruppiert ist, auch in S2 einzugruppieren wenn,
- die Fachkraft bereits eine Haupt-Anstellung bspw. bei einem anderen Träger in S8 hat
- die Fachkraft auf geringfügiger Basis (520,-€) beschäftigt wird
- die Fachkraft mit dem Handeln einverstanden ist
Hintergrund ist, dass eine Eingruppierung in S8 bei 520€ viel weniger Stunden generiert, als in S2. Trotzdem verdienst die Fachkraft wohl mehr, als bei einem anderen Job, in dem sie nicht als Fachkraft anerkannt ist.
Wäre ein solches Vorgehen tarifrechtlich in Ordnung?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen :)
--- End quote ---
Formal ist das nicht möglich, da der Arbeitgeber nicht eingruppiert, sondern der Beschäftigte enstprechend der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert ist. Soll jemand nach S2 eingruppiert sein, sind ihm entsprechende Tätigkeiten zu übertragen.
FearOfTheDuck:
Solch ein Vorgehen ist nicht nur tarifrechtlich eben nicht in Ordnung, sondern wäre geradeaus tarifwidrig. Was natürlich in der Praxis passiert, um den TV auszuhebeln, steht auf einem anderen Blatt.
Was von einem AG zu halten ist, der solche Mogelei anwenden möchte, sei auch einmal dahingestellt.
MoinMoin:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 26.07.2023 14:44 ---Solch ein Vorgehen ist nicht nur tarifrechtlich eben nicht in Ordnung, sondern wäre geradeaus tarifwidrig. Was natürlich in der Praxis passiert, um den TV auszuhebeln, steht auf einem anderen Blatt.
Was von einem AG zu halten ist, der solche Mogelei anwenden möchte, sei auch einmal dahingestellt.
--- End quote ---
Einvernehmlich ginge das in Ordnung, solange keine beiderseitige Tarifbindung besteht wäre es auch nicht tarifwidrig.
Was von einem An zu halten ist, der solch eine Selbstausbeutung bei sich zulässt, sei ebenfalls dahingestellt.
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