Autor Thema: Verbeamtung gD Stufe X  (Read 1885 times)

PublicHeini

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 99
Verbeamtung gD Stufe X
« am: 26.07.2023 13:36 »
Liebe Community,

bei mir steht möglicherweise eine Verbeamtung zum Jahreswechsel an. mE steht es hier außer Frage, dass es das Eingangsamt sein wird. Aber was zu diskutieren ist, ist die Stufe. Zu meiner Person.

- Bachelor in Public Management
- Seit 11/20 befristet bis 12/23 bei einer obersten Bundesbehörde
- Eingestellt bei E11/2 und Stufensteigerung in 11/23

Meine Stelle für eine unbefristete Tätigkeit in der gleichen Behörde ist ausgeschrieben und meine Bewerbung liegt vor. In der Stellenausschreibung steht: "Eine Verbeamtung ist bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen möglich." Ich gehe davon aus, dass ich diese persönlichen Voraussetzung (kerngesund, etc.).

Wie würde jetzt die formale Rechnung aussehen? Reichen meine Erfahrungen, um auf A9 2 zu kommen?

Parallel habe ich auch eine zweite Stelle, andere oberste Bundesbehörde, eine Zusage zu einem Bewerbungsgespräch. Sollte man beide gegeneinander ausspielen? Quasi wer mir mehr bietet bekommt mich?


Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,397
Antw:Verbeamtung gD Stufe X
« Antwort #1 am: 26.07.2023 13:53 »
Du benötigst insgesamt 36 Monate Berufserfahrung nach deinem Bachelor um auf die Stufe 2 schielen zu können.

Umlauf

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 674
Antw:Verbeamtung gD Stufe X
« Antwort #2 am: 26.07.2023 14:47 »
Bedenken: die Stufenlaufzeit beginnt bei Beamten nicht bei 0.

Aber sind es nicht 18 Monate für die Befähigung und ab dann läuft Stufe 1 los?

Also 5/22 würden die Stufe 1 beginnen. 5/24 Stufe 2, bis Stufe 5 mit 3 Jahren Laufzeit danach 4 Jahre.

Bin aber kein Beamtenrechtsexperte.

PublicHeini

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 99
Antw:Verbeamtung gD Stufe X
« Antwort #3 am: 26.07.2023 16:40 »
Genau so habe ich es auch mal gelesen, dass ich nach meinem BA Abschluss 18 Monate im Anschluss vergleichbar tätig sein muss, um die Voraussetzung zu erfüllen. Also hätte ich seit 05/22 verbeamtet werden können. Demzufolge auch erst evtl. ab 05/24 in Stufe 2. Was ich mich frage ist, wie streng das genommen wird. Oder ob ich bei Behörde Lösung X bekomme und bei Behörde B die Lösung Y?

EiTee

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 352
Antw:Verbeamtung gD Stufe X
« Antwort #4 am: 26.07.2023 16:51 »
Bedenken: die Stufenlaufzeit beginnt bei Beamten nicht bei 0.

Aber sind es nicht 18 Monate für die Befähigung und ab dann läuft Stufe 1 los?
So ist es
Also 5/22 würden die Stufe 1 beginnen. 5/24 Stufe 2, bis Stufe 5 mit 3 Jahren Laufzeit danach 4 Jahre.

Bin aber kein Beamtenrechtsexperte.
korrekt.

Asperatus

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 519
Antw:Verbeamtung gD Stufe X
« Antwort #5 am: 26.07.2023 16:55 »
Das BBesG und die BBesGVwV machen hier ziemlich enge und detaillierte Vorgaben, die ein Ermessen in vielen Fällen ausschließen. Spielraum gäbe es in Fällen von § 28 Abs. 2 BBesG, der hier aber wohl nicht einschlägig ist, wenn ich es richtig verstehe, dass außer der Tätigkeit ab 11/20 keine hauptberufliche gleichwertige oder förderliche Tätigkeit ausgeübt wurde.

Ausspielen würde somit ausscheiden. Die Personalgewinnung ist auch nicht die Stelle, die die Stufenfestsetzung macht und kann das nicht beeinflussen.

Stufenaufstieg so wie von Umlauf beschrieben.

Zur Stellenausschreibung: Da würde ich noch klären, was "möglich" heißt. Mit Einstellung oder man kann sich irgendwann mal bewerben, wenn man weitere behördeninteren Kriterien erfüllt, z.B. hinsichtlich einer Mindestbeurteilungsnote, Mindeststehzeit in der Behörde.

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,397
Antw:Verbeamtung gD Stufe X
« Antwort #6 am: 26.07.2023 18:27 »
Du benötigst insgesamt 36 Monate Berufserfahrung nach deinem Bachelor um auf die Stufe 2 schielen zu können.

Ich hab mich natürlich verrechnet…

18 Monate für die Verbeamtung + 24 in Stufe 1…

Umlauf

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 674
Antw:Verbeamtung gD Stufe X
« Antwort #7 am: 26.07.2023 20:04 »
Bedenken: die Stufenlaufzeit beginnt bei Beamten nicht bei 0.

Aber sind es nicht 18 Monate für die Befähigung und ab dann läuft Stufe 1 los?
So ist es
Also 5/22 würden die Stufe 1 beginnen. 5/24 Stufe 2, bis Stufe 5 mit 3 Jahren Laufzeit danach 4 Jahre.

Bin aber kein Beamtenrechtsexperte.
korrekt.


Für die Aspiranten als Ergänzung.

Es ist völlig egal, wann die Verbeamtung stattfinden wird. Für die Stufenfestsetzung wird die Zeit als passender TB nachgezeichnet und würde in dem Fall immer 5/22 starten.

Es ist nicht unüblich, dass ein Verbeamtungsprozess 12 bis 18 Monate dauern kann. Geht schneller, aber auch langsamer.


Noch ein Vorteil gegenüber der TVÖD-Stufen:
Die Stufen der Beamten laufen völlig unabhängig von den Beförderungen. Die Stufen laufen einfach in ihrer festgelegten Geschwindigkeit das gesamte aktive Beamtenleben durch. Da gibt kein Rückfallen.

PublicHeini

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 99
Antw:Verbeamtung gD Stufe X
« Antwort #8 am: 27.07.2023 11:28 »
wenn ich es richtig verstehe, dass außer der Tätigkeit ab 11/20 keine hauptberufliche gleichwertige oder förderliche Tätigkeit ausgeübt wurde.


Das ist korrekt, ich habe mich im WS 17/18 für das Studium als Quereinsteiger (vorher eine Ausbildung in einem ganz anderen Bereich) entschieden. Parallel habe ich lediglich bei Verbänden und der DB Werkstudententätigkeiten und Praktika in VZ vollzogen. Diese können/werden mWn nicht angerecht. Also ging ich diesbezüglich jungfräulich mein Weg seit dem 11/20.

PublicHeini

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 99
Antw:Verbeamtung gD Stufe X
« Antwort #9 am: 27.07.2023 11:36 »
Was ich mich noch frage, ist es einfacher als externer oder als interner sich verbeamten zu lassen. Würde mich quasi Behörde B (siehe meinem Bsp.) gleich mit einer Verbeamtung übernehmen? Würde mich meine aktuelle Behörde A erst als unbefristet anstellen und dann den Prozess der Verbeamtung in die Wege leiten?

Umlauf

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 674
Antw:Verbeamtung gD Stufe X
« Antwort #10 am: 27.07.2023 17:21 »
Was ich mich noch frage, ist es einfacher als externer oder als interner sich verbeamten zu lassen. Würde mich quasi Behörde B (siehe meinem Bsp.) gleich mit einer Verbeamtung übernehmen? Würde mich meine aktuelle Behörde A erst als unbefristet anstellen und dann den Prozess der Verbeamtung in die Wege leiten?

Kommt auf die Behörde an. Bei uns wird von Extern niemals verbeamtet. Allein, weil der Vorgang seine Zeit benötigt.