Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Verbeamtung gD Stufe X
Asperatus:
Das BBesG und die BBesGVwV machen hier ziemlich enge und detaillierte Vorgaben, die ein Ermessen in vielen Fällen ausschließen. Spielraum gäbe es in Fällen von § 28 Abs. 2 BBesG, der hier aber wohl nicht einschlägig ist, wenn ich es richtig verstehe, dass außer der Tätigkeit ab 11/20 keine hauptberufliche gleichwertige oder förderliche Tätigkeit ausgeübt wurde.
Ausspielen würde somit ausscheiden. Die Personalgewinnung ist auch nicht die Stelle, die die Stufenfestsetzung macht und kann das nicht beeinflussen.
Stufenaufstieg so wie von Umlauf beschrieben.
Zur Stellenausschreibung: Da würde ich noch klären, was "möglich" heißt. Mit Einstellung oder man kann sich irgendwann mal bewerben, wenn man weitere behördeninteren Kriterien erfüllt, z.B. hinsichtlich einer Mindestbeurteilungsnote, Mindeststehzeit in der Behörde.
Bastel:
--- Zitat von: Bastel am 26.07.2023 13:53 ---Du benötigst insgesamt 36 Monate Berufserfahrung nach deinem Bachelor um auf die Stufe 2 schielen zu können.
--- End quote ---
Ich hab mich natürlich verrechnet…
18 Monate für die Verbeamtung + 24 in Stufe 1…
Umlauf:
--- Zitat von: EiTee am 26.07.2023 16:51 ---
--- Zitat von: Umlauf am 26.07.2023 14:47 ---Bedenken: die Stufenlaufzeit beginnt bei Beamten nicht bei 0.
Aber sind es nicht 18 Monate für die Befähigung und ab dann läuft Stufe 1 los?
--- End quote ---
So ist es
--- Zitat von: Umlauf am 26.07.2023 14:47 ---Also 5/22 würden die Stufe 1 beginnen. 5/24 Stufe 2, bis Stufe 5 mit 3 Jahren Laufzeit danach 4 Jahre.
Bin aber kein Beamtenrechtsexperte.
--- End quote ---
korrekt.
--- End quote ---
Für die Aspiranten als Ergänzung.
Es ist völlig egal, wann die Verbeamtung stattfinden wird. Für die Stufenfestsetzung wird die Zeit als passender TB nachgezeichnet und würde in dem Fall immer 5/22 starten.
Es ist nicht unüblich, dass ein Verbeamtungsprozess 12 bis 18 Monate dauern kann. Geht schneller, aber auch langsamer.
Noch ein Vorteil gegenüber der TVÖD-Stufen:
Die Stufen der Beamten laufen völlig unabhängig von den Beförderungen. Die Stufen laufen einfach in ihrer festgelegten Geschwindigkeit das gesamte aktive Beamtenleben durch. Da gibt kein Rückfallen.
PublicHeini:
--- Zitat von: Asperatus am 26.07.2023 16:55 --- wenn ich es richtig verstehe, dass außer der Tätigkeit ab 11/20 keine hauptberufliche gleichwertige oder förderliche Tätigkeit ausgeübt wurde.
--- End quote ---
Das ist korrekt, ich habe mich im WS 17/18 für das Studium als Quereinsteiger (vorher eine Ausbildung in einem ganz anderen Bereich) entschieden. Parallel habe ich lediglich bei Verbänden und der DB Werkstudententätigkeiten und Praktika in VZ vollzogen. Diese können/werden mWn nicht angerecht. Also ging ich diesbezüglich jungfräulich mein Weg seit dem 11/20.
PublicHeini:
Was ich mich noch frage, ist es einfacher als externer oder als interner sich verbeamten zu lassen. Würde mich quasi Behörde B (siehe meinem Bsp.) gleich mit einer Verbeamtung übernehmen? Würde mich meine aktuelle Behörde A erst als unbefristet anstellen und dann den Prozess der Verbeamtung in die Wege leiten?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version