Autor Thema: Stufenzuordnung bei Entfristung  (Read 968 times)

steffchen

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Stufenzuordnung bei Entfristung
« am: 26.07.2023 16:49 »
Hallo zusammen,

ich arbeite in einer Behörde mit TV-L und bin dort wie folgt befristet eingestellt:
1.5.2018 - 31.5.2021 in E6 / Stufe 2
1.6.2021 - 31.8.2023 in E6 / Stufe 3 aber aufgrund von höherwertigen Tätigkeiten, welche E9a entsprechen, erhalte ich eine persönliche Zulage entsprechend der Differenz von E6/3 zu E9a/2.
Die Stelle wird nun zum 1.9.2023 als E9a entfristet.

Kann mir einer sagen, ob ich dort dann in die E9a/ Stufe 2 oder 3 eingruppiert werde?

Vielen Dank und viele Grüße
Steffi

MoinMoin

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Antw:Stufenzuordnung bei Entfristung
« Antwort #1 am: 26.07.2023 16:54 »
durch die Entfristung ändert sich nichts an deiner Stufenzuordnung.

Fragmon

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Antw:Stufenzuordnung bei Entfristung
« Antwort #2 am: 26.07.2023 16:55 »
Wenn mit der Entfristung eine dauerhafte Übertragung der Aufgaben gemäß § 12 TV-L gemeint ist, dann E9a Stufe 2 mit Neubeginn der Stufenlaufzeit.

steffchen

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Antw:Stufenzuordnung bei Entfristung
« Antwort #3 am: 26.07.2023 16:59 »
Danke für die schnelle Rückmeldung!

Weiß nicht ob das von Relevanz ist: Die Stelle musste neu ausgeschrieben werden inkl. Bewerbungsrunde und ich wurde als Bewerber ausgesucht und werde einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben. Bleibt es dann bei der Stufe 2 oder werden die vorherigen Jahre anerkannt und ich hab eine Chance auf Stufe 3?

Viele Grüße
Steffi

MoinMoin

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Antw:Stufenzuordnung bei Entfristung
« Antwort #4 am: 26.07.2023 17:03 »
Du hast laut Schilderung keine 3 Jahr einschlägige Berufserfahrung. sondern nur von 1.6.2021 an. Somit Stufe 2.

Könntest aber förderliche Zeiten geltend machen, dass müsstest du aber vorab fordern und deine Mitbewerber müsste ungeeignet sein und der AG gewillt.

steffchen

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Antw:Stufenzuordnung bei Entfristung
« Antwort #5 am: 26.07.2023 17:17 »
Okay verstehe, vielen Dank!

Das mit den Anerkennung förderlicher Zeiten werde ich probieren. Stelle ich da einen Antrag vor Vertragsunterzeichnung und wie weise ich bzw. der Fachvorgesetzte nach, dass die Mitbewerber ungeeignet waren. Wäre es ein Argument, dass ich die wahrzunehmenden Aufgaben ja bereits ausgeführt habe und ohne Einarbeitung bzw Zeitverlust sofort weiterarbeiten könnte im Gegensatz zu anderen Bewerbern?

MoinMoin

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Antw:Stufenzuordnung bei Entfristung
« Antwort #6 am: 26.07.2023 18:31 »
Förderliche Zeiten können (tariflich) nur gewährt werden, wenn salopp gesagt ansonsten die Stelle nicht besetzt werden könnte.

Also die eine Bedingung ist, dass derjenige der die Stelle "gewonnen" hat, sie nur nimmt, wenn seine förderliche Zeiten anerkannt werden.
Die andere ist die das ansonsten keiner in Sicht ist, der die Stelle ansonsten bekommen könnte.
Die Dritte ist, dass es entsprechende Zeiten existieren.
die vierte,
dass der Ag diese auch als förderliche Ansieht und last but not least:
Das der AG diese Kann Regelung überhaupt anwenden möchte....

Daher nach Vertragsunterzeichnung fällt die erste Bedingung weg.
und du musst keinen Antrag stellen sondern eine Forderung aufstellen.

Wenn es dumm läuft bekommt jemand anderes die Stelle.