Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stufenzuordnung bei Entfristung
steffchen:
Hallo zusammen,
ich arbeite in einer Behörde mit TV-L und bin dort wie folgt befristet eingestellt:
1.5.2018 - 31.5.2021 in E6 / Stufe 2
1.6.2021 - 31.8.2023 in E6 / Stufe 3 aber aufgrund von höherwertigen Tätigkeiten, welche E9a entsprechen, erhalte ich eine persönliche Zulage entsprechend der Differenz von E6/3 zu E9a/2.
Die Stelle wird nun zum 1.9.2023 als E9a entfristet.
Kann mir einer sagen, ob ich dort dann in die E9a/ Stufe 2 oder 3 eingruppiert werde?
Vielen Dank und viele Grüße
Steffi
MoinMoin:
durch die Entfristung ändert sich nichts an deiner Stufenzuordnung.
Fragmon:
Wenn mit der Entfristung eine dauerhafte Übertragung der Aufgaben gemäß § 12 TV-L gemeint ist, dann E9a Stufe 2 mit Neubeginn der Stufenlaufzeit.
steffchen:
Danke für die schnelle Rückmeldung!
Weiß nicht ob das von Relevanz ist: Die Stelle musste neu ausgeschrieben werden inkl. Bewerbungsrunde und ich wurde als Bewerber ausgesucht und werde einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben. Bleibt es dann bei der Stufe 2 oder werden die vorherigen Jahre anerkannt und ich hab eine Chance auf Stufe 3?
Viele Grüße
Steffi
MoinMoin:
Du hast laut Schilderung keine 3 Jahr einschlägige Berufserfahrung. sondern nur von 1.6.2021 an. Somit Stufe 2.
Könntest aber förderliche Zeiten geltend machen, dass müsstest du aber vorab fordern und deine Mitbewerber müsste ungeeignet sein und der AG gewillt.
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