Hallo,
Ich arbeite bei einem Landkreis in einer Zentralen Leitstelle zu 50% als Einsatzbearbeiter und zu 50% als „Fachsystemadministrator“ (Betreuung der Leitstellen-IT).
Ich bin aktuell in EG 9a eingruppiert, was für den Anteil als Einsatzbearbeiter auch vollkommen korrekt ist (TVöD V - Entgeltordnung Besonderer Teil - XVIII Beschäftigte in Leitstellen). Für den Anteil als Fachsystemadminstrator habe ich gemeinsam mit meinem Kollegen, der die gleiche Tätigkeit ausübt, im Januar 2022 einen Antrag auf Stellenbewertung gestellt. Im April 2023 (!!) hat uns die zuständige Kommission als Ergebnis mitgeteilt, dass auch für diesen Stellenanteil die Eingruppierung in EG 9a erfolgt, da sie alle Tätigkeiten in einen einzigen Arbeitsvorgang zusammengefasst haben, dessen Ziel die Sicherstellung des Betriebs in der Zentralen Leitstelle sei und wir deshalb auch mit unserer Tätigkeit als Fachsystemadministrator in erwähntem Besonderen Teil - XVIII als Einsatzbearbeiter einzugruppieren sein.
Das Beste an dem gesamten Vorgang ist, dass in der ablehnenden Begründung Bezug auf die Stellenbeschreibung eines dritten Kollegen genommen wird, der ebenfalls einen Antrag gestellt hat, der aber seine Stelle im Bereich Digitalfunk hat und nur einen sehr kleinen Teil in der Administration der IT-Technik laut Stellenbeschreibung hat.
Unsere tatsächlich durchgeführten (und auch in der zu Grunde liegenden Stellenbeschreibung festgehaltenen) Tätigkeiten sind natürlich komplett andere als die eines „normalen“ Einsatzbearbeiters in der Zentralen Leitstelle.
In unserer Stellenbeschreibung stehen folgende Arbeitsvorgänge:
Zeitanteil in % | Kernaufgabe | Tätigkeiten |
9 | Springerfunktion | Bei personellen Engpässen in der Zentralen Leitstelle (Einsatzbearbeitung) die Dienstfähigkeit der Leitstelle bis zum Eintreffen der Rufbereitschaft gewährleisten |
40 | technische und administrative Betreuung der Server Workstations und Schnittstellen Einsatzleitsystems | Betreuung der technischen Anbindung des Einsatzleitsystems (ELS) inklusive aller Schnittstellen auf Seiten der Zentralen Leitstelle. Organisation und Überwachung der Instandsetzung bei vorhandenen Störungen. Monitoring der laufenden Dienste und Überwachung der Performance des kompletten ELS Systems. Organisation der Updates und Patches des ELS in Zusammenarbeit mit den Fachfirmen und der IT |
51 | Organisation der Datenpflege | Organisation der Stammdatenversorgung, Datenänderungen und Pflege des kompletten Einsatzleitsystems mit den angeschlossenen Schnittstellen. Pflegen und Prüfen der AAO Änderungen |
Diese Stellenbeschreibung befindet sich auch aktuell in der Überarbeitung, da sie die Tätigkeiten, die wir ausüben mittlerweile deutlich mehr und umfangreicher geworden sind. Die hier gezeigte Version war aber zum Zeitpunkt des Antrags und ist auch aktuell noch gültig.
Auf Grund der dort aufgeführten Tätigkeiten würden wir eine Eingruppierung im Allgemeinen Teil - II Spezielle Tätigkeitsmerkmale - 2. Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik sehen.
Wie sehen die Profis diesen Sachverhalt? Liegen wir mit unserer Einschätzung bezüglich des anzuwendenden Teils der Entgeltordnung tatsächlich daneben und das „Spezialitätsprinzip“ wie es durch das Organisationsamt angeführt wird greift hier tatsächlich so, dass wir trotz der unterschiedlichen Tätigkeiten im Speziellen Teil landen?
Unser geplanter nächster Schritt (nach Beratung mit PR und Dienstvorgesetzten) wird wohl die Inanspruchnahme von Rechtsberatung durch einen entsprechenden Fachanwalt sein.
Grüße aus Hessen,
dozzemer