Autor Thema: Das leidige Thema der Personalakteneinsicht bei neuer Bewerbung  (Read 7725 times)

Gerdasee

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Hallo!

Kurz und knapp: Ich bin aktuell an Burnout erkrankt und im Zuge der Rehabilitation kam heraus, dass die Ausübung einer neuen Tätigkeit nun unausweichlich ist. Fakt ist also, dass ich mich von TVöD nach TVL bewerben möchte. Es soll also der öD bleiben.

Allerdings folgender Satz bei der Stellenausschreibung für ein sehr unwohles Gefühl:

"Beschäftigte des öffentlichen Dienstes legen bitte auch die Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht mit Angabe der personalaktenführenden Stelle bei."

Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen, keine Abmahnung, etc. und meinen Dienst immer ordentlich und gewissenhaft erledigt. Allerdings bin ich nun über ein halbes Jahr arbeitsunfähig. Dieser Umstand ist bestimmt in der Personalakte ersichtlich oder? Eine Bewerbung und anschließende Akteneinsicht der neuen Behörde würde also sicherlich zum Ausschluss im Verfahren führen..

Welche Möglichkeiten habe ich erfahrungsgemäß? Eine Bewerbung ohne Einverständniserklärung schicken? Es also quasi darauf "ankommen lassen"? Oder habe ich hinsichtlich der Erkrankung nichts zu befürchten?

Ich hätte die Stelle gern.. Jedoch weiß ich überhaupt nicht wie ich mich in meinem Fall taktisch klug verhalten sollte.

Danke im Voraus für die Antworten.

E15TVL

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Ich kenne es aus aus meinem Land eigentlich nur so, dass die Personalakteneinsicht nur bei Bewerbern desselben Arbeitgebers (Land) gefordert wird. Hier scheint das Land Berlin wohl aber etwas großzügiger "zugreifen" zu wollen.

An deiner Stelle würde ich den Passus ignorieren und nur auf Nachfrage die Einverständniserklärung erteilen.

Gerdasee

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Ich kenne es aus aus meinem Land eigentlich nur so, dass die Personalakteneinsicht nur bei Bewerbern desselben Arbeitgebers (Land) gefordert wird. Hier scheint das Land Berlin wohl aber etwas großzügiger "zugreifen" zu wollen.

An deiner Stelle würde ich den Passus ignorieren und nur auf Nachfrage die Einverständniserklärung erteilen.

Danke für die Antwort! Ist es denn allgemein bekannt, ob Zeiten der Arbeitsunfähigkeit in der Personalakte vermerkt werden und diese auch weitergegeben werden dürfen?

Tagelöhner

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Im Zweifel einfach keine Einverständniserklärung geben und mit dem Risiko leben, dass man ggf. nicht zum Zug kommt. Wenn man im Verfahren sonst der geeignetste Bewerber ist, dürfen sie sich halt Gedanken machen, ob sie nicht doch darauf verzichten.

sigma5345

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Ich schätze es kommt auch ein bisschen auf den zeitlichen Horizont an in dem der neue AG seine Einstellung durchziehen will. Der alte Arbeitgeber wartet in der Regel ja nicht drauf das Teil endlich verschicken zu können und da kann es sicherlich auch etwas dauern. Also hilft es vielleicht den Vermerk wegzulassen und erst am Ende der Bewerbungsfrist das ganze loszuschicken.
Bei bisher 4 Wechseln wurde trotz Einverständniserklärung meine Akte vor dem Vorstellungsgespräch nur einmal tatsächlich angefordert.

Ich weiß nicht, ob es eine generelle Vorschrift gibt, von meinem letzten AG weiß ich aber, dass neben der Personalakte auch eine "Bezügeakte" geführt wurde. In der waren dann beispielsweise die Krankzeiten drin aber die wurde bei solchen Anforderungen nicht verschickt. Es könnte aber sein, dass im Rahmen eines BEM verschickte Schreiben enthalten sind.

Umlauf

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Innerhalb des AG Bund wandert die Pers-Akte mit dem Mitarbeiter.

PhoenixDea

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Bei meiner letzten Bewerbung wollte die neue Dienststelle auch Einsicht in die Krankheitstage haben.
Ich hatte im Vorfeld meine Einverständnis zur Akteneinsicht erklärt und die PA-führende Stelle hat den Teil mit den Krankheitstagen nicht mitgeschickt. Ich musste noch einmal eine extra Erklärung abgeben, dass auch dieser Teil eingesehen werden darf.
Vermutlich läuft es überall ein bisschen anders.

Umlauf

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Bei meiner letzten Bewerbung wollte die neue Dienststelle auch Einsicht in die Krankheitstage haben.
Ich hatte im Vorfeld meine Einverständnis zur Akteneinsicht erklärt und die PA-führende Stelle hat den Teil mit den Krankheitstagen nicht mitgeschickt. Ich musste noch einmal eine extra Erklärung abgeben, dass auch dieser Teil eingesehen werden darf.
Vermutlich läuft es überall ein bisschen anders.

Krankengeschichten sollten Teil der Nebenakte sein, die normalerweise das Haus nicht verlässt und es maximale Aufbewahrungsfristen gibt.

Faunus

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Hätte irgendein AG-Vertreter bei meinen Versetzungen die Einsicht vor der Zusage in irgendeinerweise eingefordert, hätte ich "postwendend" abgesagt. Da steht nichts drin, was im Bewerbungsgespräch nicht auch erfragt werden könnte bzw. sowieso dem Bewerbungsschreiben beiliegt (z.B. Arbeitszeugnisse).

Für einige mag das hier inzwischen ein Verwaltungsakt sein. Für mich ist es ein zur Schau stellen von Inkompetenz & Desinteresse gegenüber dem Bewerber. Was machen diese "Sesselpupser" bloss, wenn sich jemand aus der PW bewirbt? Mit einer Einverständniserklärung bei der Firma rumwedeln, um in die dortige Pers.-Akte vom MA reinzugucken? Lächerlich!

Ein wesentliches Problem bei der Personalgewinnung im ÖD ist in diesem Thread angesprochen. So etwas stößt m.M. nach jeden potentiellen "Leistungsträger/Systemträger" ab.

Tyrion

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Nicht jeder Bewerber ist auch ein Leistungsträger. Daher halte ich es für völlig legitim, wenn ein Arbeitgeber Einsicht in die frühere Personalakte des Bewerbers nimmt. Es hat auch nichts mit Inkompetenz & Desinteresse gegenüber einem Bewerber zu tun, wenn sich der Arbeitgeber ein genaueres Bild über die bisherigen Leistungen des Bewerbers machen will, um sich nicht unnötige Problemfälle ins Haus zu holen.

MoinMoin

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Tja, ein Sesselpupser ist halt auch jemand der ein maximale Infromationszusammenführung macht.

Und ehrlich @Faunus, du merkst schon, dass du bei einer Versetzung nicht zustimmen musst, dass der AG in deine Akte kuckt, es ist ja nun einmal der gleiche AG.

Und postwended absagen kannst du da auch nicht.

Und in der Tat gibt es nur einen Grund, warum ein öD AG bei einen anderen öD AG Infos aus der Akte haben sollte:

§ 34 Absatz 3 und 4

Da kann man gerne drauf verzichten, dann gibbet halt auch kein Jubi Geld

Faunus

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Nicht jeder Bewerber ist auch ein Leistungsträger. Daher halte ich es für völlig legitim, wenn ein Arbeitgeber Einsicht in die frühere Personalakte des Bewerbers nimmt. Es hat auch nichts mit Inkompetenz & Desinteresse gegenüber einem Bewerber zu tun, wenn sich der Arbeitgeber ein genaueres Bild über die bisherigen Leistungen des Bewerbers machen will, um sich nicht unnötige Problemfälle ins Haus zu holen.

Und was erhofft man sich mit der Einsicht, was man nicht auch vom Bewerber erfahren könnte?

Ein AN kann auch den umgekehrten Weg gegen und vor der Freigabe Einsicht in die Personalakte verlangen und dafür sorgen, dass nichts Unrechtsmäßiges weitergegeben wird.

Und wenn die Perso fit ist, wird sie einen einwandfreie Personalakte samt dem "Problemfall" gerne weitergeben ;-)



Gerdasee

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Um es insgesamt mal für mich zusammenzufassen: keine Einverständniserklärung von vornherein erteilen, sondern nur auf Nachfragen oder nur bei Stellenzuschlag?

Faunus

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Es sind verschiedenen Ansichten/Standpunkte geäußert worden und letztlich kennst nur Du Deine Situation in allen Facetten und kannst beurteilen welche Handlung mit welche Konsequenzen erfolgen könnten und ob Du bereit bist diese zu tragen. Das kann niemand sonst für Dich entscheiden.

Blondine

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Zitat
Ich bin aktuell an Burnout erkrankt und....
Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen, keine Abmahnung, etc. und meinen Dienst immer ordentlich und gewissenhaft erledigt. Allerdings bin ich nun über ein halbes Jahr arbeitsunfähig. Dieser Umstand ist bestimmt in der Personalakte ersichtlich oder?
Hä? Der Typ erscheint 6 Monate lang bei der Arbeitsstelle nicht, sammelt irgendwelche komische "Diagnosen" wie Burnout, behauptet "arbeitsunfähig" zu sein, aber nur zu konkreter Beschäftigung  8)... und dann ganz flott fragt hier über Personalakte 😂
Natürlich hätte ich an der Stelle von deinem potentiellen Arbeitgeber deinen aktuellen Arbeitgeber nach dir nachgefragt 😏
« Last Edit: 05.08.2023 10:30 von Blondine »