Hallo,
ich habe bezüglich der Kostenentscheidung im Disziplinarverfahren eine Frage und würde gerne eure Meinung dazu wissen.
Es wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet, das mit einer Einstellung endete.
Es wurde ein Dienstvergehen erkannt, aber keine Disziplinarmaßnahme ausgesprochen.
Zuu Beginn des Verfahrens hat sich der Beamte einen Anwalt genommen, der beratend auf Stundenbasis tätig geworden ist,
aber nicht mandatiert gegenüber dem Dienstherren aufgetreten ist.
Nun ist die Frage, ob es eine Möglichkeit gibt diese Kosten mit der Dienststelle zu teilen? Oder fallen diese Anwaltsgebühren
gar nicht unter den Begriff der "Kosten" im Gesetzestext? Wie wäre es wenn das Verfahren mit einer echten Einstellung geendet hätte, bliebe
der Beamte dann trotzdem auf den Kosten sitzen?
Gibt es die Möglichkeit die Kosten, falls einer Erstattung nicht möglich ist, in der Steuererklärung geltend zu machen?
Würde mich freuen, wenn einer von euch dazu eine Meinung hätte.
Vielen Dank und viele Grüße!