Autor Thema: Höhergruppierung // Stufen  (Read 1636 times)

seb01

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Höhergruppierung // Stufen
« am: 27.07.2023 13:34 »
Moin,

als bisher stiller Mitleser habe ich nun eine konkrete Frage.

Nach Einreichung einer Stellenneubewertung und einem daraus folgendem Arbeitsplatzinterview, hat die Personalabteilung nun mündlich grünes Licht gegeben, dass meine Stelle von jetzt E9b / 4 auf E11 angehoben wird.

Entsprechend der Matrix bei Höhergruppierungen "falle" ich effektiv in E11/3.

Eingereicht wurde der Antrag im Dez. 22 (6 Monate rückwirkend sind ebenso mündlich genehmigt - Juni 22).

Ich erreiche im Januar 2024 die Erfahrungsstufe 5 und daher stellt sich mir die Frage, sofern die Personalabteilung es bis dahin nicht schafft alles mit Tinte auf Papier zu bringen, welchen Einfluss das auf die Stufen hat und hinzukommend auf die Nachzahlung. Der Personalrat sagte, man solle es als "Sparbuch" sehen, jedoch stellt sich mir eben die Frage, was es finanziell für Konsequenzen hat, sofern es die mit Arbeit überlaufene Perso-Abteilung nicht "rechtzeitig" vor Jahresende schafft.

Ich hoffe, dass das alles verständlich ist und freue mich über inhaltliche Erleuchtung  ;D ;D ;D

Viele Grüße

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Antw:Höhergruppierung // Stufen
« Antwort #1 am: 27.07.2023 15:15 »
Zu wann wurden dir denn die Tätigkeiten übertragen, die zur Bewertung nach E11 geführt haben?

Wurden dir überhaupt im Zusammenhang mit deiner Stellenneubewertung neue, höherwertige Tätigkeiten übertragen?

ISN

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Antw:Höhergruppierung // Stufen
« Antwort #2 am: 27.07.2023 15:19 »
Der Höhergruppierungszeitpunkt ist der Zeitpunkt, ab dem nicht nur vorübergehend höherwertige Tätigkeiten übertragen wurden oder werden. Es spielt keine Rolle, wann die Höherwertigkeit festgestellt wird. Wenn die dir übertragenen Tätigkeiten nicht geändert wurden, bist du von Anfang an in der EG 11. Die Ausschlussfrist spielt dabei keine Rolle. Diese ist nur relevant dafür, ab wann Entgelt nachgezahlt wird.

seb01

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Antw:Höhergruppierung // Stufen
« Antwort #3 am: 27.07.2023 15:33 »
Zu wann wurden dir denn die Tätigkeiten übertragen, die zur Bewertung nach E11 geführt haben?

Wurden dir überhaupt im Zusammenhang mit deiner Stellenneubewertung neue, höherwertige Tätigkeiten übertragen?

1. Die Aufgaben wurden sozusagen mit Antragseinreichung übertragen, sprich seit Dezember 2022.
2. Ja und nein, da die Tätigkeitsdarstellung im Zuge des Arbeitsplatz-Interviews angepasst wurde (Grundsätzlich waren diese höherwertigen Tätigkeiten schon vorhanden, nur eben nicht in der TD). Der Antrag wurde durch meine Sachgebietsleitung angeschoben.

seb01

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Antw:Höhergruppierung // Stufen
« Antwort #4 am: 27.07.2023 15:37 »
Der Höhergruppierungszeitpunkt ist der Zeitpunkt, ab dem nicht nur vorübergehend höherwertige Tätigkeiten übertragen wurden oder werden. Es spielt keine Rolle, wann die Höherwertigkeit festgestellt wird. Wenn die dir übertragenen Tätigkeiten nicht geändert wurden, bist du von Anfang an in der EG 11. Die Ausschlussfrist spielt dabei keine Rolle. Diese ist nur relevant dafür, ab wann Entgelt nachgezahlt wird.

Hej, ja, das habe ich soweit verstanden. Bei "uns" hat man sich eben darauf geeinigt, dass mit Antragsstellung auch die höherwertigen Tätigkeiten "zählen". Das ist dann ab Dezember 2022 (und eben 6 Monate rückwirkend).

Da unsere Personalabteilung jedoch wirklich immens viel zu tun hat zieht sich die schriftliche Umsetzung entsprechend in die Länge.

Die Frage die ich mir stelle ist eben folgende: Sollte die Personalabteilung die Umsetzung nicht bis Januar 2024 schaffen, so käme ich ja in E9b 5; hat das zur Folge, dass ich bei einer Umsetzung nach Januar auch entsprechend in E11 4 komme?

ISN

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Antw:Höhergruppierung // Stufen
« Antwort #5 am: 27.07.2023 15:40 »
Nein.

seb01

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Antw:Höhergruppierung // Stufen
« Antwort #6 am: 27.07.2023 15:46 »
Nein.

Ok :D

Kannst du mir das kurz erläutern...? Ich gehe ja auf dem Papier ganz klar in die Stufe (Nächster Stufenaufstieg Januar 2024) - für mich als nicht Tarif-Experte ist das doch ganz eindeutig. Schafft die Abteilung die Umsetzung auf dem Papier nicht bis dahin, so komme ich von der 9b/5 in die 11/4.

Sorry, wenn ich etwas mehr Erläuterung brauche. Oder hat es was mit der Stufenlaufzeit zu tun? Sprich: ab der Übertragung der neuen EG (Tätigkeiten) - neue Stufenlaufzeit.

Beste Grüße

E15TVL

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Antw:Höhergruppierung // Stufen
« Antwort #7 am: 27.07.2023 16:06 »
Bei "uns" hat man sich eben darauf geeinigt, dass mit Antragsstellung auch die höherwertigen Tätigkeiten "zählen". Das ist dann ab Dezember 2022 (und eben 6 Monate rückwirkend).
Darauf kann man sich nicht "einigen". Wenn deine auszuübenden Tätigkeiten von Anfang an dieselben sind, "tickt" die Uhr der Stufenlaufzeit auch seitdem. Wann Stufenaufstiege sind und waren, musst du selbst nachrechnen... die Zeit, die eure Personalabteilung braucht irgendwelche Tinte auf Papier zu bringen, ist dabei völlig egal. Ansprüche, die länger als Juni 2022 zurückliegen, sind futsch.

Und mal rein hypothetisch du hättest im Juni 2022 höherwertigere auszuübende Tätigkeiten bekommst, wärst du damals von E9b/4 nach E11/3 gekommen. Dein nächster Aufstieg in E11/4 wäre somit im Juni 2025 - auch dann, wenn eure Personalabteilung noch immer mit Tinte und Papier beschäftigt wäre.

seb01

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Antw:Höhergruppierung // Stufen
« Antwort #8 am: 27.07.2023 16:13 »
Bei "uns" hat man sich eben darauf geeinigt, dass mit Antragsstellung auch die höherwertigen Tätigkeiten "zählen". Das ist dann ab Dezember 2022 (und eben 6 Monate rückwirkend).
Darauf kann man sich nicht "einigen". Wenn deine auszuübenden Tätigkeiten von Anfang an dieselben sind, "tickt" die Uhr der Stufenlaufzeit auch seitdem. Wann Stufenaufstiege sind und waren, musst du selbst nachrechnen... die Zeit, die eure Personalabteilung braucht irgendwelche Tinte auf Papier zu bringen, ist dabei völlig egal. Ansprüche, die länger als Juni 2022 zurückliegen, sind futsch.

Und mal rein hypothetisch du hättest im Juni 2022 höherwertigere auszuübende Tätigkeiten bekommst, wärst du damals von E9b/4 nach E11/3 gekommen. Dein nächster Aufstieg in E11/4 wäre somit im Juni 2025 - auch dann, wenn eure Personalabteilung noch immer mit Tinte und Papier beschäftigt wäre.

Dankeschön! :)

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Antw:Höhergruppierung // Stufen
« Antwort #9 am: 27.07.2023 16:53 »
1. Die Aufgaben wurden sozusagen mit Antragseinreichung übertragen, sprich seit Dezember 2022.

Dann, wie von E15TVL sinngemäß geschrieben, bist zu diesem Zeitpunkt höhergruppiert und die Stufenlaufzeit beginnt von vorn. Darauf hat die Personalstelle keinen Einfluss, allenfalls wann dir das zustehende Entgelt (endlich) ausgezahlt wird.