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Höhergruppierung // Stufen

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ISN:
Nein.

seb01:

--- Zitat von: ISN am 27.07.2023 15:40 ---Nein.

--- End quote ---

Ok :D

Kannst du mir das kurz erläutern...? Ich gehe ja auf dem Papier ganz klar in die Stufe (Nächster Stufenaufstieg Januar 2024) - für mich als nicht Tarif-Experte ist das doch ganz eindeutig. Schafft die Abteilung die Umsetzung auf dem Papier nicht bis dahin, so komme ich von der 9b/5 in die 11/4.

Sorry, wenn ich etwas mehr Erläuterung brauche. Oder hat es was mit der Stufenlaufzeit zu tun? Sprich: ab der Übertragung der neuen EG (Tätigkeiten) - neue Stufenlaufzeit.

Beste Grüße

E15TVL:

--- Zitat von: seb01 am 27.07.2023 15:37 ---Bei "uns" hat man sich eben darauf geeinigt, dass mit Antragsstellung auch die höherwertigen Tätigkeiten "zählen". Das ist dann ab Dezember 2022 (und eben 6 Monate rückwirkend).

--- End quote ---
Darauf kann man sich nicht "einigen". Wenn deine auszuübenden Tätigkeiten von Anfang an dieselben sind, "tickt" die Uhr der Stufenlaufzeit auch seitdem. Wann Stufenaufstiege sind und waren, musst du selbst nachrechnen... die Zeit, die eure Personalabteilung braucht irgendwelche Tinte auf Papier zu bringen, ist dabei völlig egal. Ansprüche, die länger als Juni 2022 zurückliegen, sind futsch.

Und mal rein hypothetisch du hättest im Juni 2022 höherwertigere auszuübende Tätigkeiten bekommst, wärst du damals von E9b/4 nach E11/3 gekommen. Dein nächster Aufstieg in E11/4 wäre somit im Juni 2025 - auch dann, wenn eure Personalabteilung noch immer mit Tinte und Papier beschäftigt wäre.

seb01:

--- Zitat von: E15TVL am 27.07.2023 16:06 ---
--- Zitat von: seb01 am 27.07.2023 15:37 ---Bei "uns" hat man sich eben darauf geeinigt, dass mit Antragsstellung auch die höherwertigen Tätigkeiten "zählen". Das ist dann ab Dezember 2022 (und eben 6 Monate rückwirkend).

--- End quote ---
Darauf kann man sich nicht "einigen". Wenn deine auszuübenden Tätigkeiten von Anfang an dieselben sind, "tickt" die Uhr der Stufenlaufzeit auch seitdem. Wann Stufenaufstiege sind und waren, musst du selbst nachrechnen... die Zeit, die eure Personalabteilung braucht irgendwelche Tinte auf Papier zu bringen, ist dabei völlig egal. Ansprüche, die länger als Juni 2022 zurückliegen, sind futsch.

Und mal rein hypothetisch du hättest im Juni 2022 höherwertigere auszuübende Tätigkeiten bekommst, wärst du damals von E9b/4 nach E11/3 gekommen. Dein nächster Aufstieg in E11/4 wäre somit im Juni 2025 - auch dann, wenn eure Personalabteilung noch immer mit Tinte und Papier beschäftigt wäre.

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Dankeschön! :)

Organisator:

--- Zitat von: seb01 am 27.07.2023 15:33 ---1. Die Aufgaben wurden sozusagen mit Antragseinreichung übertragen, sprich seit Dezember 2022.

--- End quote ---

Dann, wie von E15TVL sinngemäß geschrieben, bist zu diesem Zeitpunkt höhergruppiert und die Stufenlaufzeit beginnt von vorn. Darauf hat die Personalstelle keinen Einfluss, allenfalls wann dir das zustehende Entgelt (endlich) ausgezahlt wird.

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