Ich bin seit vergangenen Jahr Mai 2022 Arbeitsunfähig (krank geschrieben) und konnte somit meine Resturlaubstage von eigentlich 21tg nicht antreten bis zum 31.5.2023.
Nun möchte ich fristgerecht kündigen und an meine letzte AU, die bis Anfang August geht, die restlichen Urlaubsansprüche ran hängen.
Lt.Auskunft der Büroltg hätte ich aber nur noch 11tg Tage aus 2022 mit der folgenden Begründung:
Es findet die Tilgungsreihenfolge mit der Maßgabe Anwendung, dass zuerst gesetzliche Urlaubsansprüche und erst dann den gesetzlichen Mindesturlaub übersteigendeUrlaubsansprüche erfüllt werden.
Ich habe Lt ÖD Tarifvertrag 30tg Jahresurlaub, wovon ich 9tg Anfang 2022 genommen habe (vor meiner ununterbrochenen Langzeiterkrankung ab 5.5.2022 bis jetzt ) Somit hätte ich noch 21tg aus 2022. Dieses Jahr kam zwar dieses Erinnerungsschteiben das Resturlaub aus dem Vorjahr bis 31.3. zu nehmen ist; spätestens bis 30.5. wenn kein triftiger Grund vorliegt. Nun habe ich fristgerecht gekündigt und habe angeblich nur noch 11tg Rest aus 2022. original Wortlaut: 10 Tage Mehrurlaub aus dem Kalenderjahr 2022 wurden bis zum 31.03.2023 übertragen, konnten bei anhaltender Arbeitsunfähigkeit weiter bis zum 31.05.2023 übertragen werden und sind endgültig nach Ablauf dieser Frist verfallen.
Im Jahr 2022 wurden von Ihnen 9 Tage Urlaub aus dem Jahr 2022 genommen.
11 Tage Mindesturlaub aus dem Kalenderjahr 2022 wurden bis zum 31.03.2023 übertragen, können bei anhaltender Arbeitsunfähigkeit weiter bis zum 31.05.2023 und darüber hinaus bis zum 31.03.2024 übertragen werden und verfallen endgültig nach Ablauf dieser Frist.
Wer hat da nun Recht? Irgendwie fühle ich mich gerade über den Löffel gezogen
Und aus dem neu gesprochenen EU gesetzt wird man nicht so richtig schlau.
Was ist mit der 15 Monatigen Verfallbarkeit?
Bei Krankheit bleibt dein Urlaubsanspruch bis zu 15 Monate nach Ende des Jahres, in dem er entstanden ist, bestehen. Du hast auch einen Anspruch auf Urlaub, wenn du das ganze Jahr oder länger krank gewesen bist.