Autor Thema: Beurteilung von Steuer-, SV-, ZVpflicht?  (Read 1579 times)

tzaziki

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Beurteilung von Steuer-, SV-, ZVpflicht?
« am: 27.07.2023 15:47 »
Hallo,

wie läuft bitte o. g. in der Personalabteilung ab?

Bei der Steuer ist es doch so, gebe ich die St.-Kl. I an, bin aber vh, kann das nicht sein, ich müsste III, IV oder V haben. Wird die I übermittelt, wird vom FA zurückgemeldet, dass das nicht geht und die richtige St.Kl. wird zurückgespielt - entweder in SAP oder LOGA ... ähnlich, wenn ich die V angebe, aber der Partner hat die V und das FA meldet zurück, dass die V besetzt ist und man erhält die III zurückgemeldet.

Korrekt? Falls nein, wie läuft die Beurteilung ab?

SV: befindet sich jemand in einer SV-pflichtigen Anstellung? Also z. B. normalangestellte in TZ oder VZ? Kurzfristig Beschäftigte sind SV-frei. Beamte sind frei in KV und AV, müssen sich selbst in einer privaten KV versichern oder es besteht die Möglichkeit, sich freiwillig in der KV zu versichern, dann muss man aber auch die PV zahlen?

Korrekt soweit? Noch weitere wichtige Beispiele?

ZV: Die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmer bei einer Zusatzversorgungseinrichtung zu versichern. Grundlage dafür ist der TVöD.

Korrekt? Was ist mit Beamten?

Dankeschön.

LG

McOldie

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Antw:Beurteilung von Steuer-, SV-, ZVpflicht?
« Antwort #1 am: 27.07.2023 17:35 »
Stellt diese Frage jemand, der mit Personalangelegenheiten befasst ist?

MoinMoin

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Antw:Beurteilung von Steuer-, SV-, ZVpflicht?
« Antwort #2 am: 27.07.2023 17:51 »
Also bei uns macht das die Software und die Angaben kommen vom Amt

tzaziki

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Antw:Beurteilung von Steuer-, SV-, ZVpflicht?
« Antwort #3 am: 27.07.2023 18:21 »
Stellt diese Frage jemand, der mit Personalangelegenheiten befasst ist?

Ich verstehe die Gegenfrsge so: dann hätte ich wohl den falschen Job?! ;-)

Ich bin interessierter Azubi und nach den Ferien bin ich in der Personalstelle und ich wollte mich schon mal bisschen vorbereiten. Schlimm?

MoinMoin

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Antw:Beurteilung von Steuer-, SV-, ZVpflicht?
« Antwort #4 am: 27.07.2023 18:42 »
Nö im Gegenteil, aber das macht einem dann auch die Antwort einfacher, da man Empfängerorientiert antworten kann.

Also die LStKLasse werden nicht beurteilt, die Beantragt der An beim Amt und dann hat er sie und im Elstam ? Verfahren sind die dann drin und der AG kann sie da abholen (glaube ich so im Hinterkopf zu haben).
Die die ne gkv haben melden welche GKV, daraus ergibt sich der REst.
Die die Privat sind müssen eben ihre unterlagen mitliefern, wonach dann eingetragen wird wieivel der Ag zu zahlen hat.
ZV ebenso je nach AV

Also es wird halt der Sachverhalt ins Computersystem eingetragen.


ISN

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Antw:Beurteilung von Steuer-, SV-, ZVpflicht?
« Antwort #5 am: 27.07.2023 19:22 »
Die Personalstelle ist für die Einstellung zuständig, die Bezügestelle für das Entgelt. Bei kleineren Kommunen ist es möglicherweise eine Stelle, die beides macht. Die Steuerdaten werden elektronisch abgerufen. Die SV-Pflicht und die ZV-Pflicht wird anhand des Arbeitsvertrages und des daraus resultierenden Entgelts von der Bezügestelle beurteilt.

tzaziki

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Antw:Beurteilung von Steuer-, SV-, ZVpflicht?
« Antwort #6 am: 27.07.2023 20:21 »
Die Personalstelle ist für die Einstellung zuständig, die Bezügestelle für das Entgelt. Bei kleineren Kommunen ist es möglicherweise eine Stelle, die beides macht. Die Steuerdaten werden elektronisch abgerufen. Die SV-Pflicht und die ZV-Pflicht wird anhand des Arbeitsvertrages und des daraus resultierenden Entgelts von der Bezügestelle beurteilt.

In unserer Behörde mit weit über 1000 MAs ist eine Stelle dafür verantwortlich. ;-)

Es gibt aber beim Land EINE Bezügestelle, die für alle Landesangestellten zuständig ist!? Und es gibt dann wohl noch gewisse Bezügestellen, die nur für die Angestellten und Studenten an Unis zuständig sind!? Aber darum gehts mir nicht. ;-)

Grundlage für die SV- und ZV-Pflicht ist also "nur" der AV?! Was steht da bitte drin, woraus man das eine und das andere entnehmen kann und entsprechend dann schlüsseln kann? Es gibt ja einen sog. SV-Schlüssel, den man aber im Programm noch manuell eintragen muss!? Und da gibt es wiederum Unterschiede und auch Kennziffern, die sich gegenseitig ausschließen!? Trage ich also bei jemanden an einer Stelle eine 9 ein, kann ich an einer anderen Stelle keine 1 oder 0 eintragen (nur ein Beispiel!)!?

Umlauf

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Antw:Beurteilung von Steuer-, SV-, ZVpflicht?
« Antwort #7 am: 27.07.2023 21:01 »
Die Personalstelle ist für die Einstellung zuständig, die Bezügestelle für das Entgelt. Bei kleineren Kommunen ist es möglicherweise eine Stelle, die beides macht. Die Steuerdaten werden elektronisch abgerufen. Die SV-Pflicht und die ZV-Pflicht wird anhand des Arbeitsvertrages und des daraus resultierenden Entgelts von der Bezügestelle beurteilt.

In unserer Behörde mit weit über 1000 MAs ist eine Stelle dafür verantwortlich. ;-)

Es gibt aber beim Land EINE Bezügestelle, die für alle Landesangestellten zuständig ist!? Und es gibt dann wohl noch gewisse Bezügestellen, die nur für die Angestellten und Studenten an Unis zuständig sind!? Aber darum gehts mir nicht. ;-)

Grundlage für die SV- und ZV-Pflicht ist also "nur" der AV?! Was steht da bitte drin, woraus man das eine und das andere entnehmen kann und entsprechend dann schlüsseln kann? Es gibt ja einen sog. SV-Schlüssel, den man aber im Programm noch manuell eintragen muss!? Und da gibt es wiederum Unterschiede und auch Kennziffern, die sich gegenseitig ausschließen!? Trage ich also bei jemanden an einer Stelle eine 9 ein, kann ich an einer anderen Stelle keine 1 oder 0 eintragen (nur ein Beispiel!)!?

Ist etwa der Tätigkeitsschlüssel für die Statistik gemeint, die die Bundesagentur für Arbeit führt? Da sind Beruf, Abschluss, Teilzeit drinnen geschlüsselt.
Bis auf Teilzeit wird bei uns da nie wieder er was angepasst. Wenn bei der ersten Vergabe ein Punkt dem Sachbearbeiter nicht bekannt ist, wird die 9 für unbekannt geschlüsselt und nie wieder verändert.
Mein Tätigkeitsschlüssel hätte schon einige Jahre verändert werden können.


Ansonsten richten sich SV und ZV nach den gesetzlichen Grundlagen sowie auf dem Arbeitsvertrag/Tarifvertrag.
Bei SV ist es viel Gesetz, bei ZV viel Tarifvertrag.

Ist heute alles Computer mit elektronischem Abruf, also viel Automatisierung.

Mein Opa hat immer von den dicken Tabellenbüchern in den 30er Jahren erzählt. Das war noch echte Handarbeit.

ISN

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Antw:Beurteilung von Steuer-, SV-, ZVpflicht?
« Antwort #8 am: 27.07.2023 21:22 »
Die Angaben, die für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung und die Schlüsselauswahl benötigt werden, sind z. B., ob es sich um ein kurzfristiges, ein befristetes oder ein unbefristete Arbeitsverhältnis handelt. Die Entgelthöhe ist maßgebend dafür, ob es sich um einen Minijob oder um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt. Bei der Prüfung der ZV-Pflicht ist u. a. entscheidend, ob es sich um ein tarifliches Arbeitsverhältnis handelt.

tzaziki

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Antw:Beurteilung von Steuer-, SV-, ZVpflicht?
« Antwort #9 am: 30.07.2023 10:37 »
Was sind denn bitte generelle und spezielle (TV ...?) Rechtsgrundlagen für die Entgeltabrechnungen?

Danke.

Schönen Sonntag!

ISN

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Antw:Beurteilung von Steuer-, SV-, ZVpflicht?
« Antwort #10 am: 30.07.2023 11:51 »
Was meinst du damit?
Der Arbeitsvertrag i. V. m. dem Tarifvertrag sind Grundlage für das Entgelt. Das EStG, das SGB und der ATV sind die wesentliche Grundlage für die Höhe der Abzüge.

tzaziki

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Antw:Beurteilung von Steuer-, SV-, ZVpflicht?
« Antwort #11 am: 30.07.2023 13:44 »
Was meinst du damit?
Der Arbeitsvertrag i. V. m. dem Tarifvertrag sind Grundlage für das Entgelt. Das EStG, das SGB und der ATV sind die wesentliche Grundlage für die Höhe der Abzüge.

Genau das meine ich. ;-) Wie das DAS bei Beamten aus?

Was sind denn bitte noch vielleicht monatliche, wöchentliche und tägliche Arbeiten, die so zu erledigen sind?

Nochmals recht herzlichen Dank - besonders an einem So!
« Last Edit: 30.07.2023 13:55 von tzaziki »

tzaziki

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Antw:Beurteilung von Steuer-, SV-, ZVpflicht?
« Antwort #12 am: 30.07.2023 13:56 »
Was meinst du damit?
Der Arbeitsvertrag i. V. m. dem Tarifvertrag sind Grundlage für das Entgelt. Das EStG, das SGB und der ATV sind die wesentliche Grundlage für die Höhe der Abzüge.

Genau das meine ich. ;-) Wie das DAS bei Beamten aus?

Was sind denn bitte noch vielleicht monatliche, wöchentliche und tägliche Arbeiten, die so zu erledigen sind?

Und, wie wird das anteilige Entgelt von TZ-Kräften berechnet und wie verhält es sich mit untermonatigen Ein- und Austritten?

Nochmals recht herzlichen Dank - besonders an einem So!

ISN

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Antw:Beurteilung von Steuer-, SV-, ZVpflicht?
« Antwort #13 am: 30.07.2023 14:40 »
Fragen zu Beamten bitte im Beamtenforum stellen.
Welche Arbeiten auf bestimmten Arbeitsplätzen wann zu verrichten sind, kann ich dir nur dann sagen, wenn du den Arbeitsplatz nennst und ich ihn zufällig kenne.
Bei Mittmonatseintritt oder Austritt wird das Entgelt auf der Basis der Kalendertage berechnet. Beispiel Einstellungstag 15. Juli: Das anteilige Monatsentgelt beträgt 17/31 des vollen Monatsentgelts. Beispiel Eintritt 15. Februar: Das anteilige Monatsentgelt beträgt 14/28 des vollen Monatsentgelt (in Schaltjahren 15/29).
Bei Teilzeitbeschäftigung wird das Entgelt im Verhältnis der vereinbarten Teilzeitwochenstunden zu den tariflichen Vollzeitwochenstunden berechnet.