Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Beurteilung von Steuer-, SV-, ZVpflicht?
ISN:
Die Personalstelle ist für die Einstellung zuständig, die Bezügestelle für das Entgelt. Bei kleineren Kommunen ist es möglicherweise eine Stelle, die beides macht. Die Steuerdaten werden elektronisch abgerufen. Die SV-Pflicht und die ZV-Pflicht wird anhand des Arbeitsvertrages und des daraus resultierenden Entgelts von der Bezügestelle beurteilt.
tzaziki:
--- Zitat von: ISN am 27.07.2023 19:22 ---Die Personalstelle ist für die Einstellung zuständig, die Bezügestelle für das Entgelt. Bei kleineren Kommunen ist es möglicherweise eine Stelle, die beides macht. Die Steuerdaten werden elektronisch abgerufen. Die SV-Pflicht und die ZV-Pflicht wird anhand des Arbeitsvertrages und des daraus resultierenden Entgelts von der Bezügestelle beurteilt.
--- End quote ---
In unserer Behörde mit weit über 1000 MAs ist eine Stelle dafür verantwortlich. ;-)
Es gibt aber beim Land EINE Bezügestelle, die für alle Landesangestellten zuständig ist!? Und es gibt dann wohl noch gewisse Bezügestellen, die nur für die Angestellten und Studenten an Unis zuständig sind!? Aber darum gehts mir nicht. ;-)
Grundlage für die SV- und ZV-Pflicht ist also "nur" der AV?! Was steht da bitte drin, woraus man das eine und das andere entnehmen kann und entsprechend dann schlüsseln kann? Es gibt ja einen sog. SV-Schlüssel, den man aber im Programm noch manuell eintragen muss!? Und da gibt es wiederum Unterschiede und auch Kennziffern, die sich gegenseitig ausschließen!? Trage ich also bei jemanden an einer Stelle eine 9 ein, kann ich an einer anderen Stelle keine 1 oder 0 eintragen (nur ein Beispiel!)!?
Umlauf:
--- Zitat von: tzaziki am 27.07.2023 20:21 ---
--- Zitat von: ISN am 27.07.2023 19:22 ---Die Personalstelle ist für die Einstellung zuständig, die Bezügestelle für das Entgelt. Bei kleineren Kommunen ist es möglicherweise eine Stelle, die beides macht. Die Steuerdaten werden elektronisch abgerufen. Die SV-Pflicht und die ZV-Pflicht wird anhand des Arbeitsvertrages und des daraus resultierenden Entgelts von der Bezügestelle beurteilt.
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In unserer Behörde mit weit über 1000 MAs ist eine Stelle dafür verantwortlich. ;-)
Es gibt aber beim Land EINE Bezügestelle, die für alle Landesangestellten zuständig ist!? Und es gibt dann wohl noch gewisse Bezügestellen, die nur für die Angestellten und Studenten an Unis zuständig sind!? Aber darum gehts mir nicht. ;-)
Grundlage für die SV- und ZV-Pflicht ist also "nur" der AV?! Was steht da bitte drin, woraus man das eine und das andere entnehmen kann und entsprechend dann schlüsseln kann? Es gibt ja einen sog. SV-Schlüssel, den man aber im Programm noch manuell eintragen muss!? Und da gibt es wiederum Unterschiede und auch Kennziffern, die sich gegenseitig ausschließen!? Trage ich also bei jemanden an einer Stelle eine 9 ein, kann ich an einer anderen Stelle keine 1 oder 0 eintragen (nur ein Beispiel!)!?
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Ist etwa der Tätigkeitsschlüssel für die Statistik gemeint, die die Bundesagentur für Arbeit führt? Da sind Beruf, Abschluss, Teilzeit drinnen geschlüsselt.
Bis auf Teilzeit wird bei uns da nie wieder er was angepasst. Wenn bei der ersten Vergabe ein Punkt dem Sachbearbeiter nicht bekannt ist, wird die 9 für unbekannt geschlüsselt und nie wieder verändert.
Mein Tätigkeitsschlüssel hätte schon einige Jahre verändert werden können.
Ansonsten richten sich SV und ZV nach den gesetzlichen Grundlagen sowie auf dem Arbeitsvertrag/Tarifvertrag.
Bei SV ist es viel Gesetz, bei ZV viel Tarifvertrag.
Ist heute alles Computer mit elektronischem Abruf, also viel Automatisierung.
Mein Opa hat immer von den dicken Tabellenbüchern in den 30er Jahren erzählt. Das war noch echte Handarbeit.
ISN:
Die Angaben, die für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung und die Schlüsselauswahl benötigt werden, sind z. B., ob es sich um ein kurzfristiges, ein befristetes oder ein unbefristete Arbeitsverhältnis handelt. Die Entgelthöhe ist maßgebend dafür, ob es sich um einen Minijob oder um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt. Bei der Prüfung der ZV-Pflicht ist u. a. entscheidend, ob es sich um ein tarifliches Arbeitsverhältnis handelt.
tzaziki:
Was sind denn bitte generelle und spezielle (TV ...?) Rechtsgrundlagen für die Entgeltabrechnungen?
Danke.
Schönen Sonntag!
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