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Keine Anerkennung von Beschäftigungszeiten vor Studienabschluss

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Chirps:
Hallo zusammen!

Aktuell läuft mein Einstellungsverfahren in den Schuldienst. Mein 1. Staatsexamen habe ich bereits abgeschlossen und trete zur Überbrückung bis zum Ref eine befristete Vertretungslehrerstelle an. Seit 2019 arbeite ich für eine örtliche VHS und habe neben dem Studium 500 UE für diese an verschiedensten Schulformen durchgeführt, die auch von der VHS in einem umfangreichen Arbeitszeugnis bestätigt wurden.

Nun habe ich probiert, mir diese Erfahrung anrechnen zu lassen, nachdem eine Mitarbeiterin des Schulamtes eine höhere Stufe in Aussicht gestellt hat ("Schule ist Schule"). Mein Sachbearbeiter lehnte dies nun ab, da diese Tätigkeit vor dem Abschluss meines Studiums erfolgte, mein Studium vorher im Vordergrund stand und nicht 100% der Arbeit an einer richtigen Schule entsprechen würde.

Laut Vertrag fange ich in der ersten Stufe in der E13 an, worüber ich mich natürlich nicht beklagen kann. Etwas irritiert bin ich aber trotzdem, dass so verschiedene Aussagen im gleichen Haus getätigt werden.

Sollte ich diesbezüglich nochmal einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren oder mich mit dem Ist-Zustand glücklich schätzen?

Unterschrieben habe ich noch nichts.

Ich freue mich auf Eure Einschätzung! :)

cyrix42:
Einschlägige Berufserfahrung liegt vor, wenn die Tätigkeit i.W. unverändert fortgesetzt wird. Dabei spielt weder die Stellenbezeichnung noch der Teilzeit-Umfang eine Rolle, siehe z.B. BAG, Urteil v. 27.3.2014 – 6 AZR 571/12 –. (Dort geht es zwar um einen WiMi; aber die Aussagen sind natürlich generell auf alle Tätigkeiten im Rahmen des TV-L übertragbar.)

Die Frage ist natürlich, ob du i.W. unveränderte Tätigkeiten übertragen bekommen hast. War z.B. der vorhergehende Unterricht, den du betreut hast, eigenverantwortlich zu halten, oder hattest du (formal) jemanden, der dich betreut? Hast du Noten gegeben und auch sonstige Betreuungsaufgaben (Pausenaufsicht, Elternabende, ... ) übernommen? Wenn ja, dann liegt einschlägige Berufserfahrung vor und sie muss dir auch nach Tarif-Vertrag angerechnet werden. Wenn nein, dann hättest du vor Einstellung dir diese Zeit als förderlich anerkennen lassen können. Dies kann der AG, muss es aber nicht. Voraussetzung ist, dass die Stelle sonst nicht besetzt werden könnte, weil die sich bewerbende Person sonst nicht kommt. Ist der Arbeitsvertrag einmal unterschrieben, ist die Stelle ja offensichtlich besetzt -- und dies kann nicht mehr angewendet werden.

Faunus:

--- Zitat von: Chirps am 28.07.2023 12:23 ---
 Seit 2019 arbeite ich für eine örtliche VHS und habe neben dem Studium 500 UE für diese an verschiedensten Schulformen durchgeführt, die auch von der VHS in einem umfangreichen Arbeitszeugnis bestätigt wurden.


--- End quote ---

VHS ist für mich in aller erster Linie Erwachsenenbildung. Es gibt aber auch vereinzelt z.B. "Töpfern für die Kleinen" ist aber eher unüblich.

In welcher Form ist die VHS in welche "verschiedenen Schulformen" (da denke ich an Grundschule/Mittelschule/Gymnasium/Förderschule/Berufsschule) involviert, so dass es als berufsförderliche Zeit anerkennt werden könnte?

Was haben die 500 UE beinhaltet? Französich für Urlauber:innen? Ikabena für Erwachsene abends in einem Klassenraum einer Mittelschule? Excel für Jugendliche?

Chirps:

--- Zitat von: Faunus am 28.07.2023 12:58 ---
--- Zitat von: Chirps am 28.07.2023 12:23 ---
 Seit 2019 arbeite ich für eine örtliche VHS und habe neben dem Studium 500 UE für diese an verschiedensten Schulformen durchgeführt, die auch von der VHS in einem umfangreichen Arbeitszeugnis bestätigt wurden.


--- End quote ---

VHS ist für mich in aller erster Linie Erwachsenenbildung. Es gibt aber auch vereinzelt z.B. "Töpfern für die Kleinen" ist aber eher unüblich.

In welcher Form ist die VHS in welche "verschiedenen Schulformen" (da denke ich an Grundschule/Mittelschule/Gymnasium/Förderschule/Berufsschule) involviert, so dass es als berufsförderliche Zeit anerkennt werden könnte?

Was haben die 500 UE beinhaltet? Französich für Urlauber:innen? Ikabena für Erwachsene abends in einem Klassenraum einer Mittelschule? Excel für Jugendliche?

--- End quote ---

Es handelt sich vor allem um Förderunterricht im Fach Deutsch (welches ich auch studiert habe) sowie Projekte in der pol. Bildung (Juniorwahl, Workshops) die mein zweites Fach (Sozialkunde) betreffen.

Die UE wurden selbstständig geplant und durchgeführt, ich war lediglich Honorardozent der VHS und wurde an die Schulen entsandt.

Also ich war durchgehend in der Kinder- und Jugendbildung bei der VHS.

Faunus:
Siehe Post @cyrix42.

Lohnt sich ein Anwalt? Wenn Du eine Retschutzversicherung hast, könntest Du Dich beraten lassen. Vermutlich kommt dabei nicht viel rum, da der Vertrag ja scheinbar schon unterzeichnet ist.

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