Wenn ich die Fragestellung nicht völlig falsch verstehe, trifft doch folgendes zu, wonach es korrekt ist, die Berufserfahrung nicht anzuerkennen.
Ein vorheriges Arbeitsverhältnis [...] besteht, wenn zwischen dem Ende des vorherigen und dem Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses ein Zeitraum von längstens sechs Monaten liegt; bei Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern ab der Entgeltgruppe 13 verlängert sich der Zeitraum auf längstens zwölf Monate.