Es ist eine Frage bezüglich der Eingruppierung, speziell wegen der Erfahrungsstufen im TVöD aufgetaucht.
Hier das Beispiel: Ein Kollege ca.45 Jahre alt, seit 16 Jahren bei der Kommune und seit ca. 4 Jahren in der Abteilung ist mit EG 9a und Erfahrungstufe 6 eingruppiert. Bei ihm war ein stufengleicher Aufstieg von EG 5 Stufe 6 nach dem TVöD bereits möglich.
Zwei weitere Kollegen sind seit ca. 20 Jahren bei der Kommune und seit 12 Jahren in der Abteilung, diese sind mit EG 9a und Erfahrungsstufe 4 derzeit eingruppiert. Zu deren Zeit gab es keinen stufengleichen Aufstieg im TVöD, so das damals beim Wechsel in diese Abteilung von EG 5 Stufe 6 auf EG 9a Stufe 3 eingruppiert wurde.
Nun ist es so, dass diese beiden Kollegen bei gleicher Tätigkeit, längerer Erfahrung und gleichen Voraussetzungen trotzdem eine niedrigere Erfahrungsstufe haben als der jüngere Kollege mit weniger Erfahrung und geringerer Dienstzeit.
Alle Beteiligten sind von einem anderen Amt oder Abteilung der Kommune in diese Abteilung gewechselt.
Hierzu meinte ich gelesen zu haben, dass das nicht sein darf.
Schließlich fehlt bei dieser Konstellation die Gleichbehandlung völlig.
Wie ist hier die fachliche Einschätzung?
Vielen Dank im Voraus