Autor Thema: Entgeltgruppen und Stufenlaufzeit  (Read 3174 times)

Bonaire

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Entgeltgruppen und Stufenlaufzeit
« am: 28.07.2023 12:24 »
Es ist eine Frage bezüglich der Eingruppierung, speziell wegen der Erfahrungsstufen im TVöD aufgetaucht.

Hier das Beispiel: Ein Kollege ca.45 Jahre alt, seit 16 Jahren bei der Kommune und seit ca. 4 Jahren in der Abteilung ist mit EG 9a und Erfahrungstufe 6 eingruppiert. Bei ihm war ein stufengleicher Aufstieg von EG 5 Stufe 6 nach dem TVöD bereits möglich.
Zwei weitere Kollegen sind seit ca. 20 Jahren bei der Kommune und seit 12 Jahren in der Abteilung, diese sind mit EG 9a und Erfahrungsstufe 4 derzeit eingruppiert. Zu deren Zeit gab es keinen stufengleichen Aufstieg im TVöD, so das damals beim Wechsel in diese Abteilung von EG 5 Stufe 6 auf EG 9a Stufe 3 eingruppiert wurde.
Nun ist es so, dass diese beiden Kollegen bei gleicher Tätigkeit, längerer Erfahrung und gleichen Voraussetzungen trotzdem eine niedrigere Erfahrungsstufe haben als der jüngere Kollege mit weniger Erfahrung und geringerer Dienstzeit.
Alle Beteiligten sind von einem anderen Amt oder Abteilung der Kommune in diese Abteilung gewechselt.
Hierzu meinte ich gelesen zu haben, dass das nicht sein darf.
Schließlich fehlt bei dieser Konstellation die Gleichbehandlung völlig.
Wie ist hier die fachliche Einschätzung?
Vielen Dank im Voraus

ISN

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 235
Antw:Entgeltgruppen und Stufenlaufzeit
« Antwort #1 am: 28.07.2023 12:38 »
Woraus sollte sich ein Gleichbehandlungsanspruch ergeben? Es bestand lediglich der Anspruch auf die Entgeltgruppe und Stufe, die sich aus der bei Übertragung der Tätigkeit gültigen Fassung des Tarifvertrages ergab.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,567
Antw:Entgeltgruppen und Stufenlaufzeit
« Antwort #2 am: 28.07.2023 12:45 »
zunächst muss man mal weg von dem Begriff Erfahrungsstufe.
Zu mindestens ab Stufe 3 hat die Erfahrung und die Entgeltstufe nichts miteinander zu tun.
Ab da ist sie höchstens eine Leistungsstufe, da die Leistung die Laufzeit verkürzen oder verlängern kann.

Und es findet nirgends eine Ungleichbehandlung statt, es sind nur ungünstige Zeitpunkte im Lebenslauf zu denen Dinge gemacht wurden, die dadurch zu einem unterschiedlichen tariflichen Ergebnis führen.

Es ist halt die Gnade des späten Wechsels, dass die einen Stufengleich die anderen nicht höhergruppiert wurden.

Ärgerlich? Ja, sicher.
Ungleichbehandlung? Nein.
Hätte verdi also für alle Angestellten eine rückwirkende stufengleiche Höhergruppierung aushandeln sollen?
Keine Ahnung ob sie es versucht haben.

Korrekturmöglichkeit?
Ein AG Wechsel der dann die förderlichen Zeiten anerkennt und man damit in die Stufe 6 kommt.
oder
Eine Laufzeit Verkürzung nach §17.


FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,555
Antw:Entgeltgruppen und Stufenlaufzeit
« Antwort #3 am: 30.07.2023 15:53 »
Was darf nicht sein?
Es könnte auch der eine Kollege Stufe 6 nach 15 Jahren erreichen und der andere bereits bei Einstellung erhalten. So what? Der Tarifvertrag gibt oder gab solche Konstellationen her. So gesehen wurden alle in dem Sinne gleichbehandelt, dass der TV zum jeweiligen Zeitpunkt korrekt angewendet wurde.

Genauso könnte ein Schwarzfahrer argumentieren, er würde nicht gleich behandelt, weil er heute 60 € zahlt und nicht mehr 40.

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,704
Antw:Entgeltgruppen und Stufenlaufzeit
« Antwort #4 am: 31.07.2023 16:48 »

Hätte verdi also für alle Angestellten eine rückwirkende stufengleiche Höhergruppierung aushandeln sollen?
Keine Ahnung ob sie es versucht haben.


Nein. Natürlich hätte das gleich mit dem TVÖD stufengleich sein müssen und mit keiner guten und schlechten 9, keine Laufzeitverluste, etc. Mir fehlt ein bischen doch die Einsicht, dass der Tarif in vielen Aspekten schlicht Mist ist.

TVOEDAnwender

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 102
Antw:Entgeltgruppen und Stufenlaufzeit
« Antwort #5 am: 01.08.2023 10:42 »

Hätte verdi also für alle Angestellten eine rückwirkende stufengleiche Höhergruppierung aushandeln sollen?
Keine Ahnung ob sie es versucht haben.


Nein. Natürlich hätte das gleich mit dem TVÖD stufengleich sein müssen und mit keiner guten und schlechten 9, keine Laufzeitverluste, etc. Mir fehlt ein bischen doch die Einsicht, dass der Tarif in vielen Aspekten schlicht Mist ist.

Warum hätte das "sein müssen". Auch beim BAT gab es keine stufengleiche Höhergruppierung, sondern auch nur eine Höhergruppierung mit Garantiebetrag.

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,704
Antw:Entgeltgruppen und Stufenlaufzeit
« Antwort #6 am: 01.08.2023 10:56 »
Mir wäre kein Garantiebetrag in diesem Zusammenhangmehr im Gedächtnis.

Warum sollte es auch einen geben, die Stufen und Laufzeiten waren ja an das eigene Alter gekoppelt und nicht an Entgeltgruppen. Insofern ist es natürlich immer stufengleich gewesen, da sich meines Wissens keine Fälle ergeben haben, wo aufgrund der Übertragung anderer Aufgaben sich das Lebensalter geändert hätte.  ;)

Börnie

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 211
Antw:Entgeltgruppen und Stufenlaufzeit
« Antwort #7 am: 01.08.2023 20:30 »
Zitat
(2) Wird der Angestellte höhergruppiert, erhält er vom Beginn des Monats an, in
dem die Höhergruppierung wirksam wird, in der Aufrückungsgruppe die Grundvergütung
der Stufe, deren Satz mindestens um den Garantiebetrag höher ist als
seine bisherige Grundvergütung, höchstens jedoch die Endgrundvergütung
(letzte Stufe) der Aufrückungsgruppe, bei einer Höhergruppierung in die Vergütungsgruppe
II jedoch die Grundvergütung der nächstniedrigeren Stufe, mindestens
aber die Anfangsgrundvergütung (1. Stufe). Garantiebetrag im Sinne
des Satzes 1 ist der Unterschiedsbetrag zwischen den Anfangsgrundvergütungen
(ersten Stufen) der bisherigen Vergütungsgruppe und der Aufrückungsgruppe.
Wird der Angestellte nicht in die nächsthöhere, sondern in eine darüber liegende Vergütungsgruppe höhergruppiert, so ist die Grundvergütung für jede dazwischenliegende Vergütungsgruppe nach Satz 1 zu berechnen.

Das galt im Bereich der VKA.

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,704
Antw:Entgeltgruppen und Stufenlaufzeit
« Antwort #8 am: 02.08.2023 08:54 »
Das ist aber keine Garantiebetrag, wie wir ihn im TVÖD kennen und wie TVOED Anwender ihn wohl gemeint hat. Es wurde NIE ein Garantiebetrag gezahlt, sondern er diente als fiktive Rechengrundlage für die zu erreichende Stufe. Und kam, so wie ich die Tabelle sehe, fast nie zur Geltung.

Jürgen S

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Antw:Entgeltgruppen und Stufenlaufzeit
« Antwort #9 am: 03.08.2023 09:46 »
Vor Gericht bekommt man Recht aber jeder muss für sich klagen...