Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Entgeltgruppen und Stufenlaufzeit
TVOEDAnwender:
--- Zitat von: BAT am 31.07.2023 16:48 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 28.07.2023 12:45 ---
Hätte verdi also für alle Angestellten eine rückwirkende stufengleiche Höhergruppierung aushandeln sollen?
Keine Ahnung ob sie es versucht haben.
--- End quote ---
Nein. Natürlich hätte das gleich mit dem TVÖD stufengleich sein müssen und mit keiner guten und schlechten 9, keine Laufzeitverluste, etc. Mir fehlt ein bischen doch die Einsicht, dass der Tarif in vielen Aspekten schlicht Mist ist.
--- End quote ---
Warum hätte das "sein müssen". Auch beim BAT gab es keine stufengleiche Höhergruppierung, sondern auch nur eine Höhergruppierung mit Garantiebetrag.
BAT:
Mir wäre kein Garantiebetrag in diesem Zusammenhangmehr im Gedächtnis.
Warum sollte es auch einen geben, die Stufen und Laufzeiten waren ja an das eigene Alter gekoppelt und nicht an Entgeltgruppen. Insofern ist es natürlich immer stufengleich gewesen, da sich meines Wissens keine Fälle ergeben haben, wo aufgrund der Übertragung anderer Aufgaben sich das Lebensalter geändert hätte. ;)
Börnie:
--- Zitat ---(2) Wird der Angestellte höhergruppiert, erhält er vom Beginn des Monats an, in
dem die Höhergruppierung wirksam wird, in der Aufrückungsgruppe die Grundvergütung
der Stufe, deren Satz mindestens um den Garantiebetrag höher ist als
seine bisherige Grundvergütung, höchstens jedoch die Endgrundvergütung
(letzte Stufe) der Aufrückungsgruppe, bei einer Höhergruppierung in die Vergütungsgruppe
II jedoch die Grundvergütung der nächstniedrigeren Stufe, mindestens
aber die Anfangsgrundvergütung (1. Stufe). Garantiebetrag im Sinne
des Satzes 1 ist der Unterschiedsbetrag zwischen den Anfangsgrundvergütungen
(ersten Stufen) der bisherigen Vergütungsgruppe und der Aufrückungsgruppe.
Wird der Angestellte nicht in die nächsthöhere, sondern in eine darüber liegende Vergütungsgruppe höhergruppiert, so ist die Grundvergütung für jede dazwischenliegende Vergütungsgruppe nach Satz 1 zu berechnen.
--- End quote ---
Das galt im Bereich der VKA.
BAT:
Das ist aber keine Garantiebetrag, wie wir ihn im TVÖD kennen und wie TVOED Anwender ihn wohl gemeint hat. Es wurde NIE ein Garantiebetrag gezahlt, sondern er diente als fiktive Rechengrundlage für die zu erreichende Stufe. Und kam, so wie ich die Tabelle sehe, fast nie zur Geltung.
Jürgen S:
Vor Gericht bekommt man Recht aber jeder muss für sich klagen...
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